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Wenn du bei solchen Firmen normalerweise bestellst wird das per Bankeinzug oder Kreditkarte bezahlt.

Wenn kein Geld eingezogen oder abgebucht werden kann wird die Waren nicht geliefert.

Also müsstest du vielleicht dort Stammkunde sein das die da dort schon öfters bestellt hast oder du willst uns verarschen.
Aber was bringt dir das?

LG Steffi

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den richter möchte ich sehen, der DAS angeordnet haben soll ... http://www.bundesrecht.juris.de/gg/art_13.html

die sache an sich steht in keinem verhältnis zur durchgeführten maßnahme.

was sagt denn dein mann dazu? betreibt er irgend einen handel?