Mein Käufer hat die Ware nicht erhalten, jetzt Ärger mit Ebay!! Hilfe!

Hallo zusammen,

sind hier ein paar Ebay-Spezialisten???? Ich bräuchte mal Eure Hilfe...... #danke

Ich bin bei Ebay schon ein "alter Hase" . In den ganzen Jahren als Verkäufer ist es jetzt das erste Mal passiert, dass evtl. ein Päckchen verloren gegangen ist. Der Käufer hat den Artikel bei mir gekauft, und ich habe den Artikel als Päckchen auch gleich nach Erhalt des Geldes verschickt. Leider ist bis heute das Päckchen beim Käufer noch nicht angekommen. Nach einigen (bereits im scharfen Ton geschriebenen...) Mails bekam ich heute eine Mail von Ebay. Der Käufer hat Ebay informiert, dass ich die Ware nicht verschickt hätte und ich muß mich jetzt äußern. Sie gehen davon aus das die Ware evtl . noch unterwegs ist und sie deshalb noch keine weiteren Maßnahmen einleiten...... #schock #kratz
Vom Käufer kam heute eine "nette" Mail in dem er mich auffordert den kompletten Betrag zurück zu erstatten.

Jetzt meine Frage:
bin ich dazu verpflichtet dem Käufer den Kaufpreis zurück zu erstatten??
Es handelt sich um einen Kleinbetrag von 3,50 Euro- jedoch sehe ich es irgendwo nicht ein. Wäre es ein netter, höflicher Kontakt gewesen- ok. Aber der kam mir gleich so pampig, dass ich jetzt auch bockig und stur bin. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich habe das Päckchen verschickt, das leider nun mal nicht versichert ist. Ist das nicht Risiko des Käufers??

Welche Maßnahmen kann Ebay denn einleiten???? Hilfe.....

Weiß gar nicht was ich jetzt machen soll....... #schmoll

LG,
ein ratloses Rubinchen

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Generell gilt: Ab Kante Poststation Einlieferung trägt das Risiko der Käufer/Empfänger.

Ich würde aber wegen dem Popelbetrag keinen Wind machen. Wenn es weg ist, ist es weg. Ich würde die Kohle zurück überweisen und gut ist. Ce la vie.

LG Janette

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DAS würde mich auch interessieren.

(sorry das ich dir nicht helfen kann#hicks)

Aber mal angenommen, wenn es so ein Fall "wäre" das der Käufer die Ware erhalten hat, aber angibt "Och hab ich nicht bekommen, den melde ich gleich bei Ebay" einfach um nicht bezahlen zu wollen #kratz

Wie geht Ebay da nach!?!?!

Eventuell den Versandträger informieren .. oder du informierst dich.

Schönen Abend noch

Lg
Alexandra #blume

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Hi!

Das hängt davon ab, was du mit dem Käufer abgemacht hast. Ich biete immer versicherten und unversicherten Versand an und weise darauf hin, dass ich bei unversichertem Versand KEINE Haftung übernehme, falls etwas verlorengeht.

Bin auf diese Idee aber auch erst gekommen, nachdem ich so ein AHA-Erlebnis hatte, wie du jetzt!

Was stand denn in deinem Angebot? Stand dort: unversicherter Versand? Wenn ja, hat der Käufer Pech gehabt!!!

Gib doch mal die Art. nummer (gern auch per PN).

hilli2

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Du hast Post.... ;-)

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So einen Fall hatte ich auch gerade.....
Ist aber noch nicht bei eBay gemeldet. Es wurde erst mal ein Nachforschungsabntrag gestellt.


LG#blume

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Sofern du Privatverkäufer bist und der Käufer nicht ausdrücklich versicherten Versand gewünscht (und bezahlt) hat, kann man dir m.E. gar nix.

Dass unversicherte Sendungen verlorengehen können (versicherte natürlich auch, aber die sind ja gegen Verlust versichert) sollte allgemein bekannt sein und man bekommt nun mal keinen Einlieferungsschein für z.B. ein Päckchen, sodass nachweisbar wäre, dass man die Ware auch wirklich verschickt hat.

Gib dein schriftliches Statement an Ebay ab und lehn dich entspannt zurück...dir sollte eigentlich nicht viel passieren.

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nein, nix zurück zahlen. wer sagt denn, das er das päckchen nicht doch bekommen hat und einfach nicht zahlen wll ? da steht aussage gegen aussage. ich denke, du kannst dir maximal eine negative bewertung einfangen, aber auch die kannst du ja selber nochmal kommentieren.

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Hallo,
mit deiner Verpflichtung das Päckchen zu versenden, bist du allem nachgekommen.
Das Risiko des zufälligen Untergangs auf dem Postwege trägt der Empfänger bei einem Privatkauf.

Jetzt kommt aber das große ABER, kannst du nicht nachweisen/beweisen dass du die Ware abgeschickt hast, dann hast du schlechte Karten.

Deine Pflicht ist es zu versenden, kannst du das versenden nicht nachweisen, dann musst du die Summe zurückerstatten, da du augenscheinlich (da du es nicht beweisen kannst) die Ware nicht versendet hast.

Weise Ebay den Versand nach, dann ist alles i.O.

Gruß
Demy

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Wie soll man unversicherten Versand nachweisen? Da beißt sich die Katze doch schon in den Schwanz...

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Hallo,
das geht durchaus.
Zum Beispiel durch mehrere Zeugen, durch die Person am Schalter falls sie einen kennt, vielleicht den "Kassenbeleg" den man bei dem Päckchen bekommt usw.

Man muss ja nicht den Versand beweisen, sondern nur dass man das Päckchen aufgegeben hat, ab dann ist man raus aus der Geschichte.

Nur wenn man nichts hat, dann hat man Pech und dann muss man die Kaufsumme erstatten, da man nicht nachweisen kann, dass man seiner Vertragspflicht nachgekommen ist.

Man hat ganz einfach Pech.

Gruß
Demy