Wie würdet ihr handeln >Schuldfrage<

Hallo,

es geht darum, dass unser Nachbar ungewollt mein Auto beschädigt hat.
Wir verstehen uns sehr gut mit unseren Nachbarn und haben ihnen vor ca. 2 Jahren erlaubt, dass sie ihre Fahrräder in unsere Garage stellen können, da wir halt genug platz haben. So, ist ja kein Ding, der Zugang von der Garage zum Haus ist immer verschlossen und die beiden sind auch vertrauenswürdig, aber darum gehts ja nicht.
Der Mann hat gestern Abend die Räder in die Garage gestellt und wollte das Tor zumachen auf einmal hören wir nur ein RUUUUMS
Wir sind raus gegangen um zu schauen was passiert ist. Da ist dem Nachbarn beim runter ziehen vom Garagentor das ganze Tor entgegen gekommen und auf mein Auto gefallen:-[

Die Stifte die das Tor mit den Rollen verbinden sind gebrochen.

Nun ja, jetzt ging es darum wer für den Schaden aufkommt. Ich habe mit meinem Vater telefoniert und er sagte die Haftpflicht meines Nachbarn. Die Versicherung meines Nachbarn sagt aber dafür kann er nicht Haftbar gemacht werden. Die Schludfrage könne nicht eindeutig geklärt werden weil mein Nachbar sagt, er hätte das Tor ganz normal zugezogen.
Nun stützt sich die Haftplicht doch aber auf einen Paragraphen im BGB der besagt, dass derjenige der einem anderen einen Schaden zufügt dafür auch aufkommen muss.
Das Garagentor hat mir heute ein Bekannter repariert, er hat neue Stifte an den Lauf geschweißt, das war nicht das Ding. Aber ich sehe nicht ein, dass ich auf dem Schaden am Auto auch sitzen bleibe.

LG

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Hallo,

ich denke, da werdet ihr nichts bekommen. Wenn dem Nachbarn kein unsachgemäßer Gebrauch vorzuwerfen ist, ist er tatsächlich für den Schaden nicht verantwortlich. Denn genauso hätte es euch passieren können beim Zumachen des Tores.

vg, m.

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#kratz

gerade in einem solchen fall haftet eine priv. Haftpflicht.

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Nein, eine Privathaftpflichtversicherung haftet bei Verschulden. Und Verschulden hat rechtlich etwas mit Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit zu tun.
Vorsatz scheidet grundsätzlich aus. Die fFrage ist also, hat der Nachbar fahrlässig, d.h. die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen"?
Ich denke, bei normalem Gebrauch des Garagentores kann man NICHT von Fahrlässigkeit sprechen, denn Ursache war die Materialermüdung der Stifte und nicht das Zumachen. Und das hat er nicht zu vertreten.

vg, m.

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Ähnliche Sache wie gestern- ich hätte es nicht reparieren lassen. Zur Not muss die Versicherung des Nachbarn eben einen Sachverständigen/Gutachter schicken.

Was sagt denn der Nachbar dazu??

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Wie gesagt, der Nachbar sagt, dass er das Garagentor ganz Normal geschlossen hat. Ich glaube es ihm ja auch, und unterstelle ihm gewiss keine böse Absicht, es ärgert mich halt einfach das dieses blöde Ding auf mein Auto gefallen ist.

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Wem gehört das Garagentor?

Gibt es eine Versicherung für das Haus?

Gibt es eine Vollkaskoversicherung für das Auto.


Sicher ist: der Nachbar haftet nicht, da kein Verschulden vorliegt.

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat,

Gebäudeversicherung dürfte auch nicht in Frage kommen, da diese Gefahr idR nicht versichert ist.

Vollkasko sollte aber aufkommen.

vg, m.

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Hallo,

nein, da es ein Saisonwagen für den Winter ist besteht im Sommer nur Teilkasko.
Ja für das Haus haben wir eine Verischerung.

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Hallo!

Ich hätte jetzt auch gesagt, die Vollkaskosversicherung.

Hast Du mal mit Deinem Versicherungsmakler gesprochen?

Lg nic

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Euer Tor, euer Auto...der Nachbar kann doch nichts dafür wenn das Tor defekt ist.
Hättet ihr in dem Moment das Tor zugemacht wäre es wahrscheinlich genauso passiert.
Klingt nach klassischem Eigentor.

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Hallo!
Also ich denke das Tor gehört zum Haus also müsste die Versicherung vom Haus dafür aufkommen. Würde mal die Versicherung konsultieren ist natürlich blöde wenn der Nachbar das Tor nicht betätigen dürfte also im prinzip dürftet nur Ihr das Tor benutzen .....

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Die Gebäudeversicherung leistet weder für das Tor noch das Kfz. Grund: Kfz gehört nicht zum Gebäude, Tor gehört zwar zum Gebäude, aber die Materialermüdung ist keine versicherte Gefahr in der Gebäudeversicherung.

vg, m.

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Bist du Versicherungsmaklerin oder so? Hab schon öfter gelesen, dass du Dich damit sehr gut auskennst. Bin nur neugierig :-)

LG, Kathrin

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Hallo,
das allerwichtigste im Schadenrecht das du die ganze Zeit nicht beachtest ist, hat der Schadensverursacher den Schaden durch sein verschulden herbeigeführt.
Dann und nur dann würde er haften.

Da es aber nicht sein verschulden ist, dass das Tor auf euer Autodach gefallen ist, haftet er auch nicht.

Eigentlich ganz einfach.

Es gibt zwar Fälle wo man verschuldensunabhängig haftet, die treffen hier aber nicht zu.

Gruß
Demy

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Hallo,

der Nachbar hat meiner Meinung nach nicht mutwillig gehandelt, nicht grob fahrlässig oder ähnliches.

Da die Stifte des Tores gebrochen sind, was genauso Euch passiert wäre, insofern einer von Euch das Tor in dem Moment betätigt hätte, bleibt ihr nach MEINEM Empfinden auf dem Schaden sitzen.

Das mal vorab.

Dann: Angenommen, die Haftpflicht des Nachbarn soll einspringen, so kann die Versicherung einen Gutachter schicken. Nur wie soll bewiesen werden, dass es der Nachbar durch unsachgemässes Schliessen oder dergleichen war? Dafür hätte das Tor nicht direkt repariert werden dürfen, so kann der Sachverständige erst Recht ablehnen, da ja ein Materialverschleiss vorhanden war, der schnell behoben wurde.

Hmmm bin zwar kein Technikfreak ohnegleichen, doch habe ich noch nie erfahren, dass beim Herunterziehen eines Garagentores selbst aus dem schrägsten Winkel selbiges im intakten Zustand aus der Schiene fällt.

LG
Mone

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Dafür seit ihr verantwortlich.
Es ist eure Garage und es hätte euch genauso passieren können.

mfg

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Süss!#rofl