Anwalt? Rechtsfrage, Auto abgemeldet im Hof, wie weiter verfahren?

Hallo!

Vor einiger Zeit schrieb ich diesen Post:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=11&tid=2247960&pid=14313003

Nun kamen einige Dinge raus, die mich, und auch alle anderen Mieter inklusive dem VERmieter nicht erfreuen.

Der jenige, dem das Auto gehört, sitzt jetzt in der JVA in U-Haft wegen vielerlei Delikte.

Das Auto steht immernoch, der Vermieter war bereits bei der Polizei, beim Anwalt usw.. alle sagen Ihm, das er OHNE Erlaubnis vom Besitzer nichts machen kann, was das Thema verschrotten ect betrifft.

Das Auto ist Rostig, die Kinder, die im Haus wohnen, verletzten sich dran. Soll die Schrottkiste nun wirklich vielleicht die nächsten 2 Jahre noch hier stehen? Es ist eine Gefahr für die Kinder und auch für die Tiere. Ausserdem hat er mit dem Wagen die Mülltonnen zugestellt, sodass man jedesmal ums ganze Auto herum laufen muss. Sllte es bald Schnee geben, und der ist bei und wahrlich nicht wenig, werden wir die Tonnen nicht mehr rausstellen können.

Dürfen wir das Auto " Aufbrechen " um es wenigstens an eine andere Stelle zu stellen? Wir haben eine Grosse Wiese am Haus, darauf kanns stehen, kommt ein Zaun drum sodass die Kinder sich nicht verletzen können und das die Mülltonnen wieder rausgestellt werden könne, aber da machen wir uns sicher Strafbar, oder?

Eine Aussichtslose Situation, wer weiss hilfe?

LG Nadine

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laßt es doch einfach abschleppen!
Es hat auf Eurem Grund und Boden nichts zu suchen

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Wir wohnen hier zur Miete und der Vermieter sagt, das er es nicht einfach Abschleppen lassen darf, da es nicht sein Auto, sondern von dem ehemaligen Hausmeister ist.

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aber es ist dem Vermeiter sein Grundstück,oder und der ehemalige Hausmeister wohnt dort nicht mehr,richtig?
Ergo wenn er von seinem eigentumsrecht keinen gebrauch machen darf wer denn dann sonst?

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Hallo,

warum schreibt der VM dem in der JVA einsitzenden Eigentümer nicht einen Brief, indem er ihn auffordert, eine autorisierte Person mit der Entfernung des Wagens innerhalb einer bestimmten Frist zu beauftragen?

Würde mir als erste Idee einfallen...

Oder ansonsten: mehrere starke Männer antreten lassen, das Auto auf eine Wiese bugsieren.

oder: Umweltamt mal freundlich anfragen, ob man da was unternehmen kann, da ggf noch Benzin/Öl austreten könnten, was ebenso umweltgefährdend ist.

Wird mit Sicherheit langwierig.. aber der ehemalige Hausmeister ist EIGENTÜMER... er könnte ggf Schadenersatz fordern, lääst man auf eigene Rechnung das Fahrzeug entfernen und setzte ihm vorher keine angemessene Frist...

Gruss

Mone

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Hi,

viele Anwälte haben keine Ahnung, was aber nicht bedeutet das ich diese habe ;-)

Meine Meinung ist folgende: Das Auto steht widerrechtlich im Hof und ist abgemeldet. Was bedeutet das man es nicht auf öfentlichem Grund sprich Straße abstellen darf. Also dürfte man dieses Auto nur irgendwo anders verbringen. Dort wird es aber Stellmiete kosten, ebenfalls kostet das Abschleppen Geld. Dies muss zwar der "Schädiger" (Knacki) an den Geschädigten, der die Kosten erst einmal vorlegen darf,zahlen (Vermieter).

Letztendlich wird in diesem Fall der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben.

Eine alternative wäre vielleicht dem Autobesitzer eine Frist zu setzen, zur Anholung zu setzen. Hält er diese nicht ein wird das Fahrzeug verschrottet. Hier gilt auch, auf den Kosten bleibt man sitzen.


Man sieht hier, das wie in Deutschland üblich immer der Geschädigte der "Depp" ist.

Also auf KEINEN Fall würde ich in einer Nacht und Nebelaktion das Fahrzeug irgendwie in den öffentlichen Verkehrsraum z.B. auf einen öffentlichen Parkplatz verbringen und dann zusehen wie das Ordnungsamt das Fahrzeug auf Kosten des Besitzers enstorgt...........

grüßle

peter
















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"Also auf KEINEN Fall würde ich in einer Nacht und Nebelaktion das Fahrzeug irgendwie in den öffentlichen Verkehrsraum z.B. auf einen öffentlichen Parkplatz verbringen und dann zusehen wie das Ordnungsamt das Fahrzeug auf Kosten des Besitzers enstorgt........... "

Nee, ich denke auch, dass kann ein verdammt teurer und riskanter Spaß werden.

LG

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Hallo!

Nein, in einer Nacht und Nebelaktion würden wie hier alle das nicht machen, zumal wir auf einem Dorf wohnen und hier jeder jeden kennt und jeder weiss, das es hier Probleme mit dem Auto gibt.

Der Besitzer des Autos sagte: Es soll eh verschrottet werden, weil er dafür keine Verwendung hat und der Tüv auch schon über 2 Jahre abgelaufen ist.

Heisst das, ich kann jetzt meinem Vermieter sagen, er darf den vom Schrotthändler abholen lassen muss es halt nur selbst zahlen? Das wäre toll. Aber nimmt der Schrotthändler das Auto auch OHNE Papiere? Er müsste es ja dann auch Aufbrechen um es wegzukriegen.

Alles Sch*** im moment hier.

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Hi,
hm, man kann doch die Parkverbotsschilder "mieten" wenn man umziehen will. Kann der Vermieter doch dort aufstellen lassen, weil er an die Ecke ran muß, zwecks Verschönerung oder Reperatur.
Oder:
Plötzlich ist ein Loch in der Ölwanne oder Ring ist defekt, dann muß der Wagen auch weg, wegen Umweltverschmutzung
Simone