Ist Erdnung Pflicht?

Hallo,

habe nach knapp einem Jahr endlich Lampen aufgehängt (hatten davor die vom Vermieter dringelassen was wir auch durften). So dabei ist mir aufgefallen das nur 2 Kabel aus der Decke kommen also es keine sichtbare Erdung gibt.
Kann das sein und ist das erlaubt?
Und noch eine andere Frage. Im Flur war so eine alte Deckenlampe wo eine Metallplatte an die Decke geschraubt war und da dran die Birne war und davor eine Glasumrandung.
So jedenfalls als ich das Mettalteil abgeschraubt hatte war es daruner richtig braun (zu heiß geworden), hab fast nen Schock bekommen als ich gesehen habe das das darunter nur Styropor ist.
Mach ich mir da zurecht Gedanken oder übertreibe ich?

Leider "springt" der Strom auch nicht raus wenn irgendwas ist. Fragt mich nicht wie aber ich hab an einem Kabel vom Föhn das beschädigt war dermaßen eine geschossen bekomme, es hat an der Steckdose gefunkt und das Licht, der Strom etc ging immernoch.

Und gleich noch was anderes. Ich habe mehrere Steckdosen die öfters beim Austecken kurz funken (sehe dann halt so ein bläuliches Licht).

Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen und mir sagen ob das so noch in Ordnung ist.

Lg

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Hallo,

Dein Problem: aufgrund der fehlenden Erdung hast Du keine Potenzialfreiheit.

Ergebnis: funkende Steckdosen etc.

Wahrscheinlich uralte Schmelzsicherungen (oder hast Du Leitungsschutzschalter eingebaut?)

Sprich mal mit Deinem Vermieter über evtl. Sanierungsmaßnahmen, ansonsten lass Dich mal vom Mieterschutzbund beraten.

Zum Thema beschädigte Leitung am Föhn.

Es wäre sinnvoll, erst die Sicherung abzuschalten und dann die Leitung aus der Steckdose zu ziehen...

Gruß

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hallo,

hört sich nach etwas veralteter elektrik an,
ihr habt anscheinend auch keine FI-schalter,
die würden nämlich im falle de föns sofort rausspringen.

ab wann aber eine pflicht besteht alles zu sanieren,
alles auf eine aktuelle VDI-vogabe anzupassen,
kann ich dir leider nicht sagen.
übergangsfristen gibt es ja meistens.

ich würde auch den vermieter ansprechen.
du könntest dich auch bei entsprechenden fachleuten informieren, was heute ein "muß" ist, also auf bestand bezogen natürlich, nicht auf neubau bezogen.

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Also, hab gerade Männe gefragt, der ist Elektriker.
2 Kabel sind in alten Wonungen durchaus noch zu finden für Lampen. Verboten ist es nicht, gut aber auch nicht.
Das "Funken" in Steckdosen KANN daher kommen, wenn Du ein Gerät nicht ausschaltest und nur am Stecker reißt. Ist ebenfalls nicht lebensgefährlich, aber sollte auch nicht sein. Am Kabel sollte man sowieso nie einen Stecker aus der Dose reißen, da gehts hin ! Man faßt ordentlich am Stecker an, da krieg ich auch immer Anschiß, wenn Gatte das sieht :-p
Die Sicherung sollte eigentlich schon rausfliegen, wenn so ein Zwischenfall ist, es kann aber auch sein, dass nicht.....
Heutzutage ist der gelbgrüne Schutzleiter Pflicht in den Wohnungen und für die Nassräume auch ein "FI-Schutzschalter", der beim geringsten schadhaften Gerät rausfliegt.
Braun sollte die Decke NICHT werden, da muss eine andere Lampe hin, wo die Decke nicht überhitzen kann.
Rat von meinem Mann: Wenn ihr einen bekannten Elektriker habt, der soll sich die Wohnung mit der Stromversorgung mal anschauen - ist GANZ SICHER nicht falsch !
LG Moni