Autoschale/Sitzerhöhung wird verboten?

Hallo,

meine Schwester erzählte mir, dass ab dem 01.01.2010 diese Sitzschalen im Auto verboten werden sollen, da ein Kind wegen solch einer Scdhale beim Unfall gestorben sein soll. Stimmt das? Hab schon gegoogelt aber noch nichts gefunden!

LG
Maria

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Gehört habe ich es noch nicht.
Das Gerücht ging schon oft um.

Aber es würde mal Zeit diesen unsagbaren Mist endlich zu verbieten!

Jeder halbwegs informierte Mensch nutzt so einen SCHROTT garnicht!

Gruß

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Wir haben eine von Graco. Also keine aus Styropor sondern schon sehr stabil. War auch nicht gerade billig. Ich finde die Teile gar nicht so schlecht. Nur wenn die jetzt verboten werden, dann muss ich meinen Sohn ja einen Kindersitz kaufen.

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"Ich finde die Teile gar nicht so schlecht. "

Nein?
Warum denn nicht?

Was ist an den Teilen denn "nicht so schlecht"?

Dein letzter Satz klingt sehr wehleidig - des Portemonaises wegen?

Grüße

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wenns stimmt: gott sei dank!

lg,

schullek

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Gehört habe ich davon nichts, aber mein Kind ist 142 cm und wiegt 34 kg. OK etwas sehr kräftig

Wir haben den RÖMER KID plus http://www.google.de/products?sourceid=navclient&hl=de&rlz=1T4ADBS_deDE308DE308&q=r%C3%B6mer+kid+plus+robbie&um=1&ie=UTF-8&ei=PMvvSuXxF5iOnQPapfX0Bw&sa=X&oi=product_result_group&ct=title&resnum=1&ved=0CBsQrQQwAA

Mein Kind saß da aber total verkrampft und unbequem so das wir das Rückenteil abgemacht haben.

Weiter ist der Sitz nur bis 36 kg zugelassen,was ist im Winter wenn da noch ca 1kg Klamotten dazukommmt?

Klar würde ich sofort neue Sitze kaufen, kein Thema, aber sie müssen auch passen. ich kauf auch kein Auto wo ich eingezwängt sitze.

Da möchten sie sich aber noch was einfallen lassen.

VG 280869

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"Kinder mit mehr als 36 kg Körpergewicht
Obwohl die ECE-Zulassung für Rückhalteeinrichtungen der Klasse III aus prüftechnischen Gründen auf 36 kg beschränkt ist, müssen auch schwerere Kinder diese Kindersicherungssysteme verwenden. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden."

Quelle: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/verkehrsvorschriften_deutschland/kindersicherung/default.asp?ComponentID=6522&SourcePageID=55231&teaserTitle=Kindersicherung&teaserURL=%2FVerkehr%2Fsicher_unterwegs%2FKindersicherung%2Fdefault.asp&location=teaser&referer=%2FVerkehr%2Fsicher_unterwegs%2FKindersicherung%2Fdefault.asp