Ex Partner nimmt mir Auto weg, was kann ich tun?

Hallo.

Schwierige Geschichte.
Kurz paar eckdaten.
Ich und mein Partner haben ein Auto gekauft.
Auf meinem Namen läuft der Kaufvertrag und der Kredit.

Das Auto ist auf seinem Namen angemeldet, also er ist der Halter.

So, nun haben wir uns getrennt.

Ich bin voerst zu meinen Eltern gezogen.

Jetzt wollte ich den Rest klamotten holen und das Auto.

Es war weg #schock


Er rückt es einfach nicht raus!!

Was kann ich tun?

Er sagt einfach, ich hätte Pech weil er der Halter ist ??#kratz

Hallo?
Tickt der noch?

Was kann ich denn jetzt tun??


Danke

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Mal eine andere Frage: wer hat das Auto denn bezahlt?

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Ich bisher!

Habe ich jetzt gar kein anrecht drauf?

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oder besser: wer zahlte bisher die Raten für den Kredit und die erste Anzahlung?

Ansonsten nehm ich an, rechtlich gehört es dir, wenn der Vertrag auf deinen Namen läuft.

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Hallo,

direkt zum Anwalt gehen!
Sonst zahlst du sein Auto ab.
Im Grunde ist dies wie eine Bürgschaft.
Läuft das Fahrzeug auf seinen Namen gehört es ihm.

Hättest besser vor der Trennung Fahrzeugbrief/schein und Kennzeichen mit genommen und direkt umgemeldet.;-)

LG
Tina

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Was du tun kannst?
Du holst das andere Auto (das blau-weiße)!

Rechtlich gesehen, gehört das Auto dir, er hat nichts unterschrieben wo festgehalten wurde, dass er der neue Besitzer ist! Da kann er Halter sein, bis er schwarz wird. Sorry, aber wenns um soetwas geht, würde ich keine Sekunde zucken und ab zur Polizei fahren. Zählt das nicht schon unter Autodiebstahl? Warum zur Hölle nimmst du ein Kredit auf und stotterst ihn ab und er ist als Halter eingetragen? Du bist eindeutig zu gutgläubig für diese Welt!;-)
lg

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Eine Polizistin meinte : " Halter = Besitzer!"

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ja, aber nicht eigentümer.

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Hallo,

hab verschiedene Sachen gefunden: http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/A/Abweichende-Halterschaft

http://kfz.versicherung.1tipp.de/abweichende-halterschaft.php

Ich denke, du wirst hier nur mit Anwalt weiterkommen. Zwar hast du das Fzg finanziert, aber der Fahrzeugbrief weist hier eindeutig deinen Ex als Eigentümer aus. Denn wer im Brief steht, der ist derjenige der die Verfügungsgewalt hat und damit auch augenscheinlich der Eigentümer ist. Denn selbst wenn du z.B. den Fahrzeugbrief hättest: Du bräuchtest IMMER die Genehmigung deines Ex, wenn du das Fzg z.B. ummelden oder abmelden willst. (oder halt einen Kaufvertrag der aussagt, dass er dir das Fzg verkauft hat) So zumindest mal die Außenwirkung des Briefes. Im Innenverhältnis ist natürlich etwas anderes vereinbart, aber das musst du gerichtlich einklagen.

vg, m.

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da hast du aber ganz dolle schlechte Karten... versuch mit ihm zu reden.... ob er den Kredit weiterzahlt... aufs Auto hast du keinen Anspruch...

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Ich denke du solltest sofort zum Anwalt gehen oder hast du die Möglichkeit noch an den Fahrzeugbrief zu kommen, dann holen und ummelden.

Wenn du das Auto bisher bezahlt hast, wird denke ich auch kein Richter sagen, schön haben sie bezahlt aber das Auto gehört ihrem Freund.


Ich denke das du gute Karten hast, solltest du durch Kontoauszüge belegen können das du es gezahlt hast.

Eigentümer: Der der im Fahrzeugbrief steht

Halter: Der der das Auto auf sich angemeldet hat und im Fahrzeugschein steht.

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Das hört sich ja nicht gut an, wer hier nun im recht ist weis ich nicht.

Weis aber als ich in die Inso gegangen bin, sollte ich normal auch nen Auto angeben, Auto auf mich gemeldet und auch Steuer Versicherung zahl ich allerdings gekauft und Finanziert hat es mein Papa und zahlt auch die raten somit gehörte es Ihm - ich musste es also nicht angeben...


LG coco

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"Auf meinem Namen läuft der Kaufvertrag und der Kredit. Das Auto ist auf seinem Namen angemeldet, also er ist der Halter."
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde. Eigentümer an einem Kfz wird demnach nur derjenige, der sich mit dem früheren Eigentümer geeinigt hat und dem das Kfz übergeben wurde. In der Praxis ist dies meist der, welcher als Käufer im Kaufvertrag steht, und deshalb auch üblicherweise das Eigentum an dem Auto durch Übergabe erworben hat.

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-der-Halter-eines-Kfz-auch-der-Eigentümer-Und-Situation-bei-Arbeitslosigkeit-__f27144.html

Ich denke aber, um das Auto zurückzubekommen, wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen. Vorab würde ich an deiner Stelle meinen Ex schriftlich (unter Androhung, einen RA einzuschalten) mit entsprechender Frist zur Herausgabe des Wagens auffordern.

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Hi

Das Auto gehört rechtlich ihm!

Wenn du noch einen Schlüssel hast, fahr abends hin und tu ihm einen Hering oder einen andren Fisch in die Lüftung ;-)

Dann will er die Karre bald nich mehr

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Ich hätte Krese zu bieten, schön auf die sitze gestreut dann hat er bald ne Wiese im Auto. Damit fährt es sich doch gleich besser und er hat auch jetzt im Winter immer ein Frühlingsfeeling. #rofl#rofl#rofl#rofl#rofl

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Dein erster Satz ist falsch und der zweite ist Kindergarten.

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