Gilt ein Einschreiben Einwurf ........

Hallo

Gilt ein Einschreiben Einwurf durch den Postboten als angenommen?

Habe mitlerweile mehrere Einschreiben Einwurf Schreiben an unseren noch Vermieter geschickt.

Die haben die Einschreiben Einwurf als Annahme verweigert zurück gehen lassen.

Wie verhält sich das denn jetzt?

Hoffe es kennt sich jemand von Euch aus.

LG Dany

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Also soweit ich weiß, musst Du Einschreiben mit Rückschein nehmen. Wenn der Postbote das Einschreiben dann einwirft und dokumentiert, dass er das getan hat ( auf dem Rückschein, den Du dann bekommst) gilt das Einschreiben als "angenommen". So glaube ich ist es ...#kratz

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Hallo

Mir wurde gesagt,

da ich vorher alle Einschreiben mit Rückantwort verschickt habe.

Das ich Einschreiben Einwurf verschicken soll und das die dann als angenommen gelten sobald diese durch den Postboten eingeworfen wurden.

Ich weiß es halt leider nicht sicher :-[

Deshalb hab ich hier die Frage rein gestellt,
vielleicht arbeitet ja jemand hier bei der Post.

Danke Dir schon mal für Deine antwort :-)

LG dany

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Ein Einschreiben mit Rückschein ist doch kein Einwurfeinschreiben!

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Hallo Dany,

bin mir absolut nicht sicher, aber wenn sie es doch als verweigert zurück gehen lassen haben, ist es doch angekommen beim Empfänger. Hat der Postbote dies nicht auch so quittiert. Ich meine, es heißt ja Einwurf (-Einschreiben) und nicht Übergabe (-Einschreiben).

Also ist es doch sein Problem, dass er nicht bereit war, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.

lg nic

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Hallo,

wir hatten auch mal einem Vermieter, der Briefe von uns nicht angenommen hat. Er wohnte noch dazu mit im Haus.
Erst haben wir sie ihm geben wollen. Er nahm sie nicht an. Dann haben wir sie ihm vor die Tür gelegt-er legte sie in unseren Briefkasten.

Dann haben wir Briefe per Einwurfeinschreiben geschickt- er hat sie wieder ungeöffnet vor unsere Tür gelegt. Übergabe-Einschreiben-er hat einfach die Tür nicht geöffnet...

Dann hatten wir die Schnauze voll und haben von einem Anwalt einen Brief schreiben lassen. Der Anwalt verschickte ihn auch per Einschreiben-da wurde der Brief dann angenommen.

Der Anwalt erklärte mir das irgendwie so, dass man wohl mehrere Möglichkeiten hätte Briefe zustellen zu lassen. Wenn sich jemand weigert die Post zu Kenntnis zu nehmen, dann kann man Post wohl auch durch offizielle Stellen überbringen lassen.

Ich mein-stell Dir vor Dein Chef will Dir kündigen und Du weigerst Dich einfach das Schreiben anzunehmen... Geht ja gar nicht...

Wende Dich an einen Anwalt-dann wird Dir geholfen. Alternativ hilft der Mieterschutzbund.

LG Mona

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Hallo Mona und alle anderen die mir geantwortet haben

Die Vermieterin selbst,

schreibt auf die Briefumschläge drauf " zurück" und Pfeil richtung unsere Adresse.

Oder aber ich hab s schon probiert einfach ohne unsere Adresse,
da hat sie dann unsere jetzige und unsere neue Adresse drauf geschrieben.

Also hoffe ich mal das es ein Beweis ist das die den Brief oder die Briefe angenommen hatten,
da Einschreiben Einwurf.

LG dany

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Hallo!

Hat der Zusteller das E-Einschreiben zugestellt und der Vermieter hat es im nachhinein zurück gegeben, oder hat er es überhaupt nicht zustellen können?

LG Eva

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Hallo

Dadurch das die Vermieterin ja auch unsere jetzige Adresse und unsere dann neue Adresse drauf geschrieben hat (hatte es mal probiert ohne unsere Adresse)
und " zurück " und Pfeile richtung unsere Adresse gehe ich davon aus das die die Schreiben schon im Briefkasten hatten.

Es dauert auch immer unterschiedlich lange bis die zurück kommen und heute hatte ich gleich zwei.

LG dany

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Ruf bei der Post an und frag ob das Einschreiben zugestellt wurde.

Das muss im Syster im vermerkt sein. Wenn es zugestellt war, dann hat deZusteller nach der Zustellung den Beleg als zugestellt gescannt.

Wenn Du beweisen kannst, dass die Vermieter das Einschreiben nicht annehmen wollen, dann haben die Pech. Sein Problem wenn er nicht lesen will.

Natürlich ist das umständlich, und Du wirst sicher nicht um einen Anwalt herum kommen, aber noch mehr Einschreiben zu schicken wird keinen Sinn machen.
Die werden ja immer wieder die Briefe zurückschicken und wenn Du ein Übergabe-Einschreiben mit Rückschein schickst, werden sie dieses direkt verweigern oder nicht abholen.

Also, bei der Post anrufen und die Sendungsnummern durchgeben.

LG Eva

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Wenn es sich um etwas wichtiges handelt und du im Streitfall die fristgerechte Zustellung an den Empfänger nachweisen müsstest, würde ich entweder dazu raten, den Brief im Beisein eines Zeugen (möglichst niemand aus der Verwandtschaft, sondern besser ne Freundin o.Ä.) in den Briefkasten deiner Vermieterin einzuwerfen oder -besser noch- den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Schriftstückes zu beauftragen. Zu letzterem noch folgendes:

"Die Zustellung ist nicht annahmebedürftig.
Wird die Annahme des Schriftstückes vom Adressaten verweigert,
wird es in der Wohnung bzw. dem Geschäftsraum zurückgelassen.
Die Zustellung ist bewirkt. Das Schriftstück gilt gem. § 179 ZPO als zugestellt."

Quelle: http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Zustellung/zustellung.html

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Das Schreiben geht nach Einlegung zur normalen Leerungszeit zu.

Ihr müsst nur nachweisen können, dass das Schreiben in den Epfangsbereich des Vermieters (Briefkasten) gelangt ist (durch die Rücksendung dürfte dies wohl kein Problem sein).

Der Vermieter darf darüberhinaus nicht mutwillig die Zustellung verhindern. Er wird dann ohnehin so behandelt, als wenn er es erhalten hätte.

Ein Einschreiben mit Rückschein nutzt in Eurem Fall auch nichts. Der Vermieter wird wohl kaum den Erhalt quitieren.

Ihr könnt also so agieren, als wenn der Vermieter das Schreiben erhalten hätte.

Wer auf Nummer sicher gehen will lässt über en Gerichtsvollzieher zustellen.

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Danke Euch allen für Eure antworten.


Ich gehe jetzt mal davon aus das es sich so verhält,

Vermieter hatte das Einwurf Einschreiben im Briefkasten und hat es selbst als annahme verweigert zurück gehen lassen.
Beweis hierfür, selbst unsere Adresse - neue und alte drauf geschrieben -
und selbst zurück mit Pfeilen drauf geschrieben.


Danke Euch allen

LG dany

Ach ja, werde dann am Montag wieder einen Termin beim Anwalt machen