Anzeige erstatten oder wie verhält man sich da???

Hallo,

wir waren heut vormittag bei Ikea und es war wie immer am WE gerammelt voll - aber da unser Kleiner mittlerweile meint, immer selber mit seinem Löffel "mitessen" zu müssen, wenn ich ihm seinen Brei füttere, wollten wir uns einfach nur schnell einen Sofa-Überwurf und einen billigen Teppich holen, um unsere Möbel (Sofa grenzt an unseren Essbereich) und den Teppich vor Breiflecken zu schützen.
Das Parkhaus war voll und alle mussten ewig warten, bis mal irgendwo ein Parkplatz frei wurde. Als wir endlich einen frei werdenden Platz gefunden hatten, haben wir uns ordentlich bei diesem platziert und geblinkt und abgewartet, während die Leute noch ihre Waren ins Auto geräumt hatten. Um an diesen frei werdenden Parkplatz zu gelangen, mussten wir erst noch an einem anderen wartenden Auto vorbei, das offensichtlich auf einen anderen frei werdenden Parkplatz wartete. Also für uns war es offensichtlich, dass er auf den anderen Platz wollte, denn er stand genau bei diesem und wartete, blinkte allerdings nicht. Er fuhr aber auch nicht weiter, so dass es für uns offensichtlich war, dass er auf den vorderen Platz wartete. Wir also an ihm vorbei gefahren und uns beim anderen postiert und geblinkt. Und als die Leute auf "unserem" Parkplatz raus fuhren, wollten wir rückwärts rein fahren - aber in diesem Moment schoss das andere Auto von hinten an und stellte sich ganz frech auf unseren Platz :-[ #klatsch
Mein Mann ist ausgesteigen und hat zu dem Fahrer bloß gemeint, was das denn soll, wir standen ja zuerst da und hatten eindeutig vor, auf diesen Platz zu fahren und ob er die gültigen Verkehrsregeln nicht kennt. Zumal er uns ja fast ins Auto gefahren wäre, denn wir waren ja selbst gerade dabei, rückwärts auf diesen Platz einzuscheren. Er bloß irgendwas in seinen nicht vorhandenen Bart gebrubbelt und mit seiner Tussi abgedampft.
Mein Mann war natürlich stocksauer und hat sich das Kennzeichen und Autofahrer gemerkt.

Wir sind eigentlich nicht kleinlich oder zänkerisch drauf, aber dieses dreiste Verhalten wollen wir nicht auf uns sitzen lassen.

Können wir diesen Fahrer denn eigentlich anzeigen und wenn ja, wegen was genau??? Wegen Verstößen gegen die StVO???

Sorry für das lange #bla #bla und schonmal #danke !!!

Viele liebe Grüße,
Connykati & Richard *22.11.2008

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Also ich empfinde es ein wenig als Überreaktion, denn wenn es net so voll wäre, dann wärt ihr net so aggressiv.

Eine Frage stellt sich mir allerdings: Hat der erste Absatz irgendwas mit dem gesamten Sachverhalt zu tun und ich versteh es bloß nicht?#kratz

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Hallo!

Der erste Absatz hat vielleicht nichts mit dem Sachverhalt zu tun - ich denke, die Userin wollte nur erläutern, WARUM sie in den gerammelt vollen IKEA "mussten". ;-)

Gruß

M. :-)

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Hallo,

wieso wollt ihr ihn anzeigen?
Weil er schneller als ihr wart?
Weil er sich erdreistet hat auf einen freien Parkplatz zu fahren?

Meines Wissens nach gibt es keinerlei "Reihenfolge" beim parken. Wer zuerst kommt, parkt eben als erstes.

Übrigens: Wer rückwärts fährt, muss erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen.

Wir hatten einen ähnlichen Fall auf einem Supermarktparkplatz. Wir rollten in Schrittgeschwindigkeit, bzw standen schon fast und jemand wollte rückwärts aus einer Parklücke und fuhr uns gegen die Stoßstange. Der Schaden fiel auf 100 % auf den Rückwärtsfahrer.

Nicht ärgern. Anscheinend habt ihr ja doch noch einen Parkplatz gefunden und eure Einkäufe getätigt.
Es ist niemand zu Schaden gekommen und wieso wollt ihr euch wegen so eine Lapalie noch weiter ärgern. Vorallem, denke ich dass eine Anzeige eh nix bringen wird, ausser eben massig Schreibkram und Verschwendung von Steuergeldern.

Gruß
Sandra

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Hallo #snowy


<Können wir diesen Fahrer denn eigentlich anzeigen und wenn ja, wegen was genau??? Wegen Verstößen gegen die StVO???>


Wenn ihr selbst nicht einmal wisst weswegen ihr den anderen Fahrer anzeigen könnt würde ich es einfach lassen.
Ich finde es gibt schlimmere Dinge die zur Anzeige gebracht werden sollten.


Meine Meinung #schein

LG Kerstin

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Hallo!

Ich denke nicht, dass ihr da irgendwelche Chancen habt. Was soll eine Anzeige bringen? Zumal ihr nicht mal wisst, wegen WAS ihr Anzeige erstatten wollt - ist doch nichts passiert.... Oder hat jemand einen Schaden davongetragen?
Abgesehen davon - habt ihr "Zeugen"? Da würde sicherlich Aussage gegen Aussage stehen, falls das überhaupt irgendein "Tatbestand" wäre...

Gruß

M. :-)




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Nein, ihr könnt den Fahrer nicht anzeigen. Ein Parkhaus fällt unter Privatgrundstück. Die StVO hat da nix zu suchen. Es stehen zwar immer Schilder, dass die Regeln der StVO gelten, aber genau genommen gelten in einem Parkhaus keine Regeln, sondern man muss aufeinander Rücksicht nehmen.

Was das Parken angeht gibt es hier kein "Recht" auf einen Parkplatz, nur weil man schon länger wartet. Wie hier schon richtig geschrieben wurde gilt, wer schneller in die Lücke rein kommt, der darf sie auch nutzen. Ihr wolltet rückwärts rein, der andere ist vorwärts rein. Also war er einfach schneller. Ende vom Lied.

Zähl bis 10 und mach dir ne heiße Milch mit Honig.
Es ist nunmal heute verdammt viel los in den Kaufhäusern, weil die meisten Leute über die Feiertage weg waren und nichts essbares im Haus haben.
Statt hier von Anzeige zu reden solltet ihr noch eine ganze Spur gelassener werden.

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"Nein, ihr könnt den Fahrer nicht anzeigen. Ein Parkhaus fällt unter Privatgrundstück. Die StVO hat da nix zu suchen. Es stehen zwar immer Schilder, dass die Regeln der StVO gelten, aber genau genommen gelten in einem Parkhaus keine Regeln, sondern man muss aufeinander Rücksicht nehmen."

Das stimmt so aber auch nicht.

Auf Parkplätzen und in Parkhäusern finden die Vorschriften der StVO dann Anwendung, wenn dort öffentlicher Verkehrs stattfindet.

Zur Abgrenzung öffentlicher von nichtöffentlichen Verkehrsflächen kann man sich an folgende Beispielgruppen halten:

öffentlich sind

* Parkplätze von Behörden, Hotels, Gaststätten
* Einkaufsmärkte, Firmenparkplätze für Kunden
* Kaufhausparkplätze und -häuser
* Zufahrten zu mehreren Häusern mit Praxen, Büros usw.
* Zufahrten zu Wohnhäusern (wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen oder Sperrzeichen angebracht sind)
* unbebaute Grundstücke, auf denen jedermann parken kann
* Tankstellengrundstücke bei geöffnetem Betrieb
* Parkhäuser
* TÜV-Gelände
* Tiefgaragen für Kunden, die allgemein zugänglich sind
* Plätze, auf denen Volksfeste stattfinden
* Privatgrundstücke, die zum Parken freigegeben sind
* Gehwege.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/ParkPlatzVU.php

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Zitat: "Wie hier schon richtig geschrieben wurde gilt, wer schneller in die Lücke rein kommt, der darf sie auch nutzen. Ihr wolltet rückwärts rein, der andere ist vorwärts rein. Also war er einfach schneller."

Stimmt so jedoch nicht!

Gemäss §12, ich zitiere:
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

FG mini-bibo

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Ich weiß nicht, ob ich das so richtig verstehe, aber wenn vor mir ein Auto steht und blinkt, dann komm ich im Traum nicht auf die Idee, dass es _rückwärts_ einparken wird, sondern gehe davon aus, dass es auf einen Platz weiter vorne wartet. #kratz

Wenn ihr ineinandergekracht wärt, dann läge die Schuld mMn bei euch.

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er hat auch ja nichts getan, es war nur frech....

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"Also für uns war es offensichtlich, dass er auf den anderen Platz wollte, denn er stand genau bei diesem und wartete, blinkte allerdings nicht."

Ihr habt daraus geschlossen, dass er nicht auf "euren" Parkplatz gewartet hat...aber genau wissen könnt ihr das ja auch nicht. Möglicherweise hat er extra etwas weiter entfernt gestanden, um dem Ausfahrenden genügend Platz zu lassen.

Und zum Vorrang sagt der § 12 StVO folgendes:

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

Weiters: Ich weiß jetzt nicht, ob ich jemanden wegen so einer Lappalie anzeigen würde. Mir sind auch schon Parkplätze "weggeschnappt" worden...da ärgere ich mich kurz drüber und dann ist aber auch wieder gut.

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Ueber sollche Menschen schmunzel ich und freue mich ,dass ich nicht so bin #ole

Svea9