Geblitz-kein Beweisfoto-nun Gericht- Erfahrungen?

Hallo,

mein Mann ist geblitzt worden, naja sind nicht sicher ob er oder ich.

Das heißt er ist schon vor ein paar Wochen schon mal geblitzt worden und nun evt. zum 2.x. Da kein Beweisfoto dabei war, hat mein Mann geschrieben, das er gerne das Foto sehen würde, da evt ich gefahren sein könnte. Daraufhin bekamen wir Post zurück, mit Rechnung und Zitat:"das eindeutig sie Hr. J... als Fahrzeugführer erkannt worden, Beweis:Lichtfoto. Welches wieder nicht bei gefügt war. Daraufhin haben wir Einspruch eingelegt, solange wir kein Foto gesehen haben.
Jetzt kam Post, das er Ende Februar zum Gericht erscheinen muß.

Wer hat mit sowas Erfahrungen? Wie gings aus? Muß man das hinnehmen, wenn kein eindeutiges Foto vorliegt?

Wir sind zum Glück Rechtsschutzversichert, möchten uns aber vorher schon mal informieren.

Danke für Eure Hilfe

Sandra

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Hallo Sandra,

hm, ehrlich gesagt würde ich das Geld zahlen, bevor ich beim Gericht erscheinen muss
Es ist ja eigentlich egal WER nun gefahren ist, zahlen müsst ihr trotzdem! #kratz

LG
Jasmin

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nee, ist nicht egal.
Denn je nachdem kann es für ihn evtl. ne Fahrsperre mit sich bringen!

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Na, sie werden schon wissen wer wann wo gewesen ist - und wenn sie das nicht wissen, koennen sie auch zum Fahrtenbuch verdonnert werden.

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Hallo.
Da ist doch immer eine Telefonnummer bei.
Ruf doch einfach heut früh mal an und frag die Dame am Telefon ob sie dir bitte ein Foto zukommen lassen kann.
Ich habe auch mal gehört das Bilder die nicht zu erkennen sind nichts wert sind.
Aber es gehen ja so viele Irrglauben umher.
Gruß Annette

achso sei freundlich am Telefon. Denk immer dran so wie man es in den Wald reinruft so kommts auch zurück ;-)

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Hallo!

Würde auch auf ein Foto bestehen.
Wenn man nicht eindeutig erkennen kann,wer auf dem Foto war,ist es fraglich wer gefahren ist.

Also ich könnte auch nicht sagen ob ich vor 6 Wochen das Auto hatte oder nicht.

Frag freundlich nach,ob sie euch das Foto zusenden könnten.
Würde auch nichts so hinnehmen.

Und in Zukunft nicht so zügig unterwegs sein#schein

LG

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Hallo,

ohne Foto würde ich auch nichts annehmen. Ausserdem...so weit ich weiss, muss man bei Familienangehörige des 1.Grades nicht angeben, wer gefahren ist. Sprich, er muss nicht sagen, dass Du sonst diejenige warst, die gefahren ist ;-)

LG
Sandra

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Ja..und eventuel ein Fahrtenbuch führen und noch mehr Kosten tragen...#schwitz

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Huhu,

stimmt, aber wenn er die Aussage dahingehend verweigert...ist automatisch der Halter des Wagens dran *g*

Das, wissen scheinbar immer noch die wenigstens, da kann man sich ganz schön in die Nesseln setzen.

lg

Andrea

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Ihr werdet das Verfahren, die Gebühren und die entstandene Kosten auch noch tragen müssen...das wird teuer. Ich wäre direkt zur Stadt gegangen und hätte vor Ort um das Bild gebeten....das wäre billiger geworden.

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Hallo Sandra!

Ich denke, jetzt wo er die Vorladung hat, wirds leider zu spät sein. Wieso habt Ihr nicht angerufen und nach dem Bild gefragt?

Im Grunde ist es Pott wie Deckel - einer von Euch beiden wird wohl zahlen müssen und es ist möglich, dass jetzt noch höhere Kosten auf Euch zu kommen werden.

Liebe Grüsse
Astrid

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"Im Grunde ist es Pott wie Deckel - einer von Euch beiden wird wohl zahlen müssen"

Wenn es verjährt aber nicht. Und das wird bis zur Verhandlung gegen die TE wohl der Fall sein.

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So was verfällt? #kratz Die haben sich doch fristgerecht gemeldet.

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Danke für die vielen Antworten.

Wir haben unsere Rechtsschutz eingeschaltet und werden das Bußgeld von über 100€ (geblitzt auf einer Autobahn) so nicht hinnehmen.
Da wir schriflich bereits um ein Foto gebeten haben, gehen wir davon aus, das die Behörde kein Foto hat oder es nicht eindeutig ist.
Über eine Anwaltshotline haben wir erfahren, dass nicht eindeutige Beweise/ Fotos nichts wert sind und man dieses so nicht hinnehmen sollte.
Übrigens das ganze geschah schon Anfang November letzten Jahres und wir wissen wirklich nicht mehr wer gefahren ist.

Liebe Grüße

Sandra

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Also, ich verstehe das nicht. Fakt ist doch, das mit eurem Auto zu schnell gefahren wurde, Foto hin od. her.
Liegt wieder ein Kind auf der Strasse, wegen Schnellfahrer, dann werden hier wieder virtuelle Kerzen angezündet und lächerliche Urbinis in Spiel gebracht. Nun sollt ihr als diejenigen die die Geschwindigkeit überschritten haben doch dazu stehen, vielleicht seit ihr das nächste ja mal schlauer, aber ihr seit ja schon Wiederholungstäter.
Typisch Urbia, ja stehen sie alle hinter dem Schnellfahrer und geben Tipps da wieder rauszukommen und morgen wird hier rumgeheult, weil ein ach soooo böser wieder einen umgemangelt hat......


Verständnislos
D.

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"werden das Bußgeld von über 100€ so nicht hinnehmen"
"gehen wir davon aus, das die Behörde kein Foto hat oder es nicht eindeutig ist"

Also, ich kapier es nicht... #kratz#kratz#kratz
Was macht es denn für einen Unterschied?
Dein Mann und du - das sagt doch schon alles ----> ihr seid verheiratet und eine Familie.
Oder habt ihr etwa getrennte Kassen und jeder zahlt für sich?

Was anderes wäre es ja gewesen, wenn evtl. ein(e) Bekannte(r)/ Verwandte(r) sich an dem Tag das Auto ausgeliehen hätte und es nun drum ginge, ob er/ sie oder ihr gefahren seid - aber SO?!?! #kratz
Ihr seid doch VERHEIRATET #schock#schein

Ganz ehrlich - da kommt ihr in eine dumme Sache rein, und da wird euch kein Gericht frei sprechen.

Von den Kosten ganz zu schweigen...
Für Beweisfotos muss man übrigens eine Auwandsentschädigunge bezahlen - die könne die nicht mehr einfach so per Email schicken...
Weiß ich aus persönlicher Erfahrung.

Also, die Zeit wär mir definitiv zu schade - zumal es doch eine eindeutige Sache ist...
Und der ganze Ärger und die Aufregung...

Starke Nerven wünsch ich euch!

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Um hier zu klären, was jetzt passieren wird, müsste man zunächst erstmal abklären, was in welcher form gelaufen ist.

1. Verwarnung oder direkt Bußgeldbescheid erhalten ?
2. Einspruch oder Widerspruch eingelegt ? sind zwei völlig unterschiedliche Dinge (ausserdem wie verfasst?)
3. Reaktion auf den Ein-/Widerspruch ?
4. Was soll er vor Gericht ? Anhörung oder Verfahren ?

Das ist ein einziges Wirrwar und mir scheint es, wenn Ihr alles richtig gemacht habt, als könne ein Verfahrensfehler vorliegen. In dem Fall wäre es sinnvoll, die Sache anwaltlich niederzuschmettern.

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Also wir bekamen von der Bußgelstelle bescheid uns zu dem Blitzer zu äußern. Dieses haben wir gemacht....das es unser Familienauto ist, wir aber nicht wissen, wer von uns gefahren ist.
Dann kam der Bußgeldbescheid mit der Möglichkeit zu zahlen oder Einspruch einzulegen.
Daraufhin haben wir Einspruch eingelegt und höflich um das Foto gebeten.
Und jetzt am Samstag kam die Post zur "Ladung zur Hauptverhandlung", von Anhörung oder Verfahren steht da nix.

Kann das nur so wiedergeben, wie es gelaufen ist. Wir sind doch keine Schwerverbrechen!

Liebe Grüße
Sandra

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Aha, so sieht das ganz anders aus.
Ihr habt einen Bescheid bekommen und seid angehört worden. Ihr habt bei ersten mal keinen Widerspruch eingelegt oder sowas ?
Dann kam der Festsetzungsbescheid (Titel ?) und erst gegen den habt Ihr Einspruch eingelegt ?
Ich würde jetzt ganz rasch einen Anwalt aufsuchen und zwar VOR dem Ladetermin. Das kann ins Auge gehen.

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Üblich ist normalerweise entweder bereits ein Bild mitzuschicken oder dieses bei einer Polizeidienststelle einsehen zu lassen.

Warum dies nicht klappte, kann von hier nicht beurteilt werden.

Dass ohne Bild bzw. anderen Nachweis der Identität des Fahrers eine Verhandlung stattfindet wäre aber ebenfalls ungewöhnlich.