Vormundschaftsfrage für Baby!

Hallo ihr lieben. ich versuche es Kurz zu machen. Wir haben ein 4 Wochen altes Enkelchen von der Tochter meines Mannes. Da diese noch Minderjährig ist, liegt die Vormundschaft beim JA. Meine Stieftochter lebt bei ihrer Mutter! Diese bekam die Vormundschaft nicht, weil sie in den Augen des JA versagt hat! #kratz


Egal, jedenfalls, rief letztens der gesetzliche Vormund bei meiner Stieftochter an, sie hätte keine Lust darauf ob sie nicht jemanden kennen würde, der die Vormundschaft übernehmen würde. #schock Die Worte waren genau so ich war dabei!

Ok, also dachten wir, das mein Mann, also der leibliche Opa das machen könnte.


JA war begeistert, allerdings muss ich auch dafür sein, sonst geht das nicht! Kein Problem es ist mein Enkelchen egal ob Blutsverwandt oder nicht, ich liebe die Maus!

2 Wochen später. Jetzt rief mich meine Stieftochter an, das JA wäre am überlegen ob wir wirklich geeignet sind! #kratz

Ihre Sorge!!!!! Das Baby könnte zu kurz kommen, weil wir selber noch 3 Kinder haben!!!!

HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ


Sorry aber so ne doofe Aussage.... was würden die machen, wenn ich noch ein Kind bekommen würden?

Tut uns leid sie haben schon drei Kinder, wir nehmen das jetzt weg, es kommt sonst zu kurz, oder was?#klatsch

Es gibt Familien mit mehr als drei Kinder und die kommen auch nicht zu kurz!

Es ist eben für viele unverständlich das sich Stiefmutter und Stieftochter samt der Ex vom Ehemann so super verstehen!

Ich liebe meine Stieftochter wie meine eigenen Kinder. Ich liebe dieses Baby. Ich habe die ganze SS miterlebt, war mit im KS. Für viele ein Ding der Unmöglichkeit! #schmoll

Mein Mann hat Arbeit, wir leben nicht vom Staat, besitzen ein Haus mit Garten. Jedes Kind hat sein eigenes Zimmer. Mein Stiefsohn hat eine Lehre, er hat den Führerschein gemacht, da haben wir ja wohl so viel nicht falsch gemacht! Was wollen die noch??????????????????? Was muss man noch tun?

Naja jedenfalls, wollen sie jetzt im Gesetzbuch *lol* nachsehen, ob jemand Vormundschaft mit 3 minderjährigen Kindern machen kann! #ole

Dann wollen sie einen Hausbesuch bei uns machen.... oh ja mir schlottern die Knie #zitter#rofl

Sagt mal ist es möglich einfach selbst zum Amtsgericht zu gehen und die Vormundschaft zu beantragen? Ohne das JA zu fragen?

Ach so der Vormund vom JA hat bis heute sich noch nicht blicken lassen! Nur so nebenbei, weil das JA gesagt hat Vormundschaft heißt Verantwortung und nicht den ganzen Tag rum sitzen! Eh solche Aussagen sind ja wohl das letzte. Das ist uns schon bewusst! Nur wahrscheinlich nicht dem jetzigen Vormund! #augen

Sorry ist doch länger geworden, aber musste das ja erklären! #schwitz


Bitte keine Beschimpfungen, weil das Kind ja noch so jung ist. Das wissen wir, wir haben auch die ganze Bibel durch gebretigt! Nun ist die Maus aber da und es wäre undenkbar ohne sie! :-D

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Zum Glück entscheidet am Ende ein Richter und keine Sozialarbeiterin vom Jugendamt kann man da nur sagen.

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SSchön das zu lesen! :-)

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Wow ne junge oma, ne wieso Beschimpfungen weil das Mädel so jung ist?
Ich glaube nicht dass man euch die Vormundschaft verweigern kann weil ihr drei Kinder habt, versucht die Vormundschaft zu beantragen.
Wünsch euch viel Glück dabei

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#danke#blume

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...irgenwas kann so nicht stimmen.

Sind beide Eltern minderjährig wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes. Das heißt, die minderjährige Mutter betreut und pflegt das Kind, das Jugendamt als gesetzlicher Amtsvormund übernimmt die Formalitäten, wie z.B. Vaterschaftsanerkennung, Klärung der Unterhalts- und Erbansprüche, etc. Mit dem 18. Geburtstag der Mutter geht die elterliche Sorge automatisch auf die Mutter über und die Amtsvormundschaft des Jugendamtes erlischt.
Abweichend von dieser gesetzlich vorgesehenen Regelung kann eine minderjährige Mutter, wenn sie eine andere Person ihres Vertrauens als Vormund haben möchte, einen Antrag beim Familiengericht stellen und eine andere Person als Vormund vorschlagen.

die minderjährige mutter muss den antrag stellen, nicht ihr. und der vater des kindes ist offensichtlich auch minderjährig! der zuerst 18 werdende leibliche elternteil erhält mit völljährugkeit autotatisch das alleinige soregrecht, bis das 2. ebenfalls volljährig ist. l.g.c