Problem mit gesetzlichen Betreuer /Rechtsfrage

Hallo!

Ich brauche mal Informationen,vielleicht kennt sich hier ja jemand aus:
Es geht um die Mutter meines Freundes.
Sie war schwerst Alkohol abhängig und hat in einer Wohngruppe gelebt,und sie hat einen gesetzlichen Betreuer(einen Anwalt).
Nun ist sie aus der Wohngruppe ausgezogen in eine eigene Wohnung.Der Betreuer gibt ihr nur 240 Euro zum Leben von Ihrer Rente,die ziemlich hoch ist(ca.1.400 Euro.)
Sie möchte mehr Geld ,aber er gibt es ihr nicht.
Sie ist sehr unglücklich mit der Situation.
240 Euro sind ja weniger als der Hartz 4 Satz-da kann doch was nicht stimmen.Wie muss man vorgehen,um den Betreuer abzusetzen,zu wechseln?
Muss man zum Gericht?
Sie würde ihn sogar anzeigen wollen,ist total am Ende.
Bitte um Rat.
Danke
LG,sandee

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von wem wurde der gesetzliche betreuer denn bestimmt? An den müsst ihr euch wenden!

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Hallo,

aus diesem Grunde ist es ja immer ratsam, das Betreuer aus dem Famlienkreis gewählt werden.

Der Betreute kann jederzeit beim zuständigen Gericht/ Amtsgericht- Betreuungstelle einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen. Selbstverständlich ist es wichtig, den Antrag
gut zu begründen und einen anderen Betreuer vorzuschlagen.

Bei Ablehnung kann der Betreute sich an das Landgericht wenden.

Ich würde mal hier anfragen:

http://www.forum-betreuung.de/tags/betreuer.html

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Hallo!

Deine Argumentation hinkt ein wenig. Natürlich wird zuerst immer geschaut, ob ein Angehöriger als rechtlicher Betreuer fungieren kann. Häufig gibt es, begründet durch das Familiensystem bzw. dessen Geschichte, eine Reihe von Interessenskonflikten. Hier gestaltet es sich dann sinnvoller, eine neutrale Person zu benennen.

L.G. Kapulli

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Hallo!

Also ich finde das nich zu wenig zum leben.

Normalerweise kümmert sich der Betreuer ja um sämtliche Neben und Lebendkosten, sprich Miete, etc...

Mit 240 € würde man hier bei uns locker einen Monat gut leben können, erst recht als Einzelperson!

LG Nicki

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Hallo!
Ich weiß nicht genau,was sie alles selbst bezahlt davon,ob da Lebensmittel mit drin sind-davon bin ich ausgegangen,da Sie sagte,damit muss sie auskommen im Monat, und dann ist das schon wenig.
Ich rede nicht von 240 Euro "Taschengeld".Da muss ich noch mal nachfragen.
LG,sandee

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Die Frage ist doch nicht, ob sie damit leben kann!

Es ist doch ihr Geld!

Vielleicht will sie sich mal was schönes kaufen, ein Eis essen gehen, ins Kino, etc.

Wo ist das Problem?

Ich persönlich finde es eine Frechheit, ohne Begründung der Frau ihr Geld vorzuenthalten. Das ist Rente, dafür hat sie gearbeitet.

Wäre sie spielsüchtig, Messie oder ähnliches, na gut.

Aber der Betreuer müsste doch zumindest mal mit einigen Beträgen schauen, ob sie (jetzt) mit Geld umgehen kann.

Gruß

Manavgat

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Hallo!

Die Mutter Deines Freundes soll sich an den zuständigen Rechtspfleger beim zuständigen Vormundschaftsgericht wenden. Dieses am besten schriftlich mit der Darstellung der Situation. Wenn sie einen Betreuerwechsel wünscht, dann sollte sie unbedingt einfügen, dass das Vertrauen zum jetzigen Vertreter nicht mehr vorhanden ist.

Normalerweise reagiert dann der zuständige Richter, es kommt entweder zu einer erneuten Anhörung oder es wird ein neuer Betreuer vorgeschlagen. Eventuell hat die Frau ja jemanden, den sie einsetzen möchte.

240,- Euro sind wahrlich nicht viel. Wie hoch sind denn die monatlichen Kosten der Mutter? Gibt es noch Forderungen, die vom Betreuer bedient werden? Hier hat sie auf jeden Fall das Recht, sich einen Überblick über ihr Vermögen geben zu lassen. Des weiteren ist der Betreuer verpflichtet, eine jährliche Rechnungsstellung für das AG zu leisten. Auch diese kann die Betreute einsehen.

L.G. Kapulli