Parkrecht abgesenkter Bordstein, wer kennt sich da aus????

Hallo!
Habe mal eine Frage zu einem Problem was das Parken betrifft. Wir haben im letzen Jahr ein Haus gekauft, zu dem auch zwei Stellplätze gehören, die jedoch noch angelegt werden müssen.
Im Sommer haben wir schon den Bordstein absenken lassen. Für die Stellplätze fehlte jedoch dann Zeit und Geld.
Jetzt ist es so das wir natürlich immer vor unserem Haus parken möchtem.

Meine Frage ist jetzt ob sich andere auch trotz des abgesenken Bordsteins dort hinstellen dürfen. Ich meine wenn der Stellplatz jetzt fertig wäre dürften sie es ja auch nicht mehr.

Es ist einbfach so ärgerlich da wir gerade jetzt bei dem Schnee imm er die Straße frei machen und Salz streuen und kaum kommt man nach Hause steht jemand anders da und wir dürfen uns in den Schnee stellen.

Hoffe meine Frage war jetzt verständlich und mir kann da jemand weiter helfen.
Lieben Dank
Sandra

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hallo,

ihr habt die parkplätze mitgekauft?

dann ist es euer grund und boden

macht ne kette vor oder einen bügel



gruß

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Ja haben wir, aber die Parkplätze sind ja noch nicht fertig und es geht jetzt um das Parken auf der Straße wo wir den Bordstein abgesenkt haben für die Parkplätze die wir im kommenden Jahr dort hin machen wollen.
LG

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Aber ihr habt genau DIE beidengekauft, nciht etwa 2 die beliebig hätten woanders gesetzt werden können?

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Du meinst also, dass die Autos VOR den abgesenkten Bordsteinen stehen?

Kannst Du nicht ein Schild aufstellen "Ausfahrt Tag u. Nacht frei halten" ?

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Es gibt ja noch keine Ausfahrt. #aha

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Na, ich denke, die Bordsteine sind abgesenkt? Also für mich wäre das ne Ein-/Ausfahrt. Ob dahinter gepflastert ist oder nicht, ist doch Sache vom Eigentümer.

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Hi Ronja,

also meine Google-Suche hat ergeben, dass das Parken vor abgesenkten Bordsteinen verboten ist, siehe hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Das mit dem Schild, wie hier jemand empfiehlt, fände ich auch eine gute Idee.

LG

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Hallo,
Parken auf der Straße ist grundsätzlich jedem erlaubt (natürlich solange kein entsprechendes Verbot besteht wie Park- und Halteverbot, in Spielstraßen, etc.). Allerdings ist das Parken an angesenkten Bordsteinen nicht gestattet. Das heißt, auch ihr verhaltet euch ordnungswidrig, wenn ihr auf der Straße vor eurem abgesenkten Bordstein steht.

C.

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Also, ich verstehe das so:
Auf Eurem Grundstück (nicht auf der Strasse) sollen zwei Stellplätze angelegt werden. Zu diesem Zweck habt ihr die Bordsteine absenken lassen, damit man ohne Spoilerschaden von der Strasse auf Euer Grundstück fahren kann. Allerdings sieht man noch nicht, das dort eine Einfahrt sein soll, sondern nur abgesenkte Bordsteine. Richtig?

Wenn dem so ist, kannst Du es mal mit einem 'Einfahrt freihalten'-Schild versuchen. Allerdings hast Du schlechte Karten, wenn jemand trotzdem dort parkt. Den kannst Du nämlich nur abschleppen lassen (zumindest auf seine Kosten), wenn er jemand behindert. Tut er aber nicht, solange dort überhaupt keine Einfahrt ist.

Und der Strassenparkplatz gehört Euch nicht. Nur das Recht auf Einfahrt - aber die ist ja noch nicht da.

Grüsse
BiDi

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Du bringst es auf den Punkt. Genau so ist es !

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"Meine Frage ist jetzt ob sich andere auch trotz des abgesenken Bordsteins dort hinstellen dürfen."

Nein, dürfen sie nicht. Ihr aber auch nicht. Eine Anzeige könnte daher nach hinten losgehen, da der verpetzte Autofahrer Euch dann jedesmal anzeigen kann, wenn ihr vor der eigenen Ausfahrt parkt (jetzt und auch später noch, denn es ist auch verboten, vor der EIGENEN Ausfahrt zu parken )

Ein Parkverbot gilt nämlich für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.

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Nein das stimmt so nicht.
Das habe ich im Netz gefunden

Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt

Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen.

Dies gilt jedoch nur wenn die Absenkung nur für diesen Zweck und nicht für z.B. die Überquerung der Straße vorgesehen ist.

LG

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Prinzipiell darf man vor seiner eigenen Einfahrt parken und andere Verkehrsteilnehmer nicht.

Da aber kein Stellplatz vorhanden ist, liegt auch keine Einfahrt vor.

Du hast also bereits deshalb keine "Sonderrechte" an dem Platz.

Bei der Frage ob das Parken wegen einer Bordsteinabsenkung verboten ist, würdest Du wie jeder andere Verkehrsteilnehmer behandelt werden.




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Hallo Sandra,

1. du könntest natürlich unter Berufung auf den entsprechenden Paragraphen dem Ordnungsamt Bescheid geben, damit die Knöllchen verteilen. Ich kenne das von anderen Orten, wo definitiv keine Grundstückszufahrt ist, aber das Ordnungsamt regelmäßig wegen des abgesenkten Bordsteins kassiert.
Allerdings darfst du dich dann dort auch nicht mehr hinstellen.

2. Der Sandhaufen auf deinem Grundstück muss ja irgendwie dort auch hingekommen sein. Ich schätze mal, dass die Einfahrt während der laufenden Baumaßnahmen auch als Einfahrt genutzt wird, auch wenn ihr dort nicht euer Auto abstellt. Wo steht eigentlich, dass man das muss?
Ihr könntet also, mit dem Hinweis Material an- oder abfahren zu wollen, den Parker vor eurer Einfahrt, notfalls mit Hilfe der Polizei, vertreiben lassen. Das ein paar Mal durchgeführt, verleidet dem Parker auch den Spass....

LG, H.H.

P.S. Ich lese parallel im VP mit und antworte hier ;-)

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Hallo!
Der Erdhaufen ist von dem riesen Loch vor unserem Haus direkt an der Hauswand, weil dort ein Kellerzugang erstellt werden soll. Da dieses Bauvorhaben mit Problemen einher ging, konnten wir natürlich auch mit dem Parkplatz nicht weiter machen, da dort die Erde von der Aushebung des Kellerlochs liegt.
Aber wie ich ja schon im VP sagte, wenn der Erdhaufen nicht da wäre würden wir uns ja auch auf dem noch nicht gepflasterten Stellplatz stellen, und nur weil wir ihn mit etwas blockiert haben was uns das parken selbst darauf nicht ermöglicht, haben andere plötzlich das Recht sich davor zu stellen, das ist das was ich einfach nicht verstehe.
Als alleiniger Nutzer eines Grundstückes, darf ich mich ja in die Zufahrt stellen.
Und es kann doch nicht sein das sich andere dahin stellen dürfen, nur weil ich meinen Parkplatz nicht nutzen kann. Es ist doch meine Sachen was ich darauf ablager.
Oder liege ich da wirklich so falsch?
LG Sandra

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"Und es kann doch nicht sein das sich andere dahin stellen dürfen, nur weil ich meinen Parkplatz nicht nutzen kann. Es ist doch meine Sachen was ich darauf ablager."

Wenn Du Deinen Parkplatz dauernd zweckentfremdest, dann ist es nunmal irgendwann kein Parkplatz und davor keine Einfahrt mehr.

Und dann kann sich nunmal jeder dorthin stellen (Bordsteinabsenkungsprobleme außen vor).