Darf ein Lehrer das Handy einbehalten?



Hallo,

folgendes:

meinem Sohn wurde gestern durch einen Lehrer das Handy abgenommen.

Meiner Meinung nach zu Recht, denn er hatte es nicht aus- bzw. auf lautlos geschaltet und er hatte eine SMS empfangen.

Nun rief ich heute in der Schule an, damit mein Sohn es im Sekretariat wieder abholen kann.
Dort bekam ich jedoch die Auskunft, das er sein Handy erst in 14 Tagen wieder bekommt. Und das finde ich nicht in Ordnung.

Er nimmt es mit zur Schule damit er mich erreichen kann, wenn er z.B. den Bus verpasst oder ähnliches.

Nach Auskunft der Direktorin sei es ein Beschluss einer Konferenz, mit Zustimmung des Elternbeirats, das das Handy 14 Tage in der Schule (Tresor) verbleibt. Darauf erklärte ich ihr, das ich mich dann erstmal erkundigen müsste ob dies rechtens ist. Da lenkte sie schon ein und wollte meine Zustimmung, das mein Sohn sein Handy jetzt 4 Wochen morgens abgibt und mittags wieder abholt. Jedoch würde er es dann nicht mehr zum Bus schaffen.

Wie gesagt, ich kann den Lehrer verstehen, jedoch finde ich das er das Handy spätestens nach Unterrichtsschluss meinem Sohn wieder geben muss, oder?

LG

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#kratz

Komisch...

Bei uns in der Schule wird das Handy eine Zeit lang einkassiert...während dem Unterricht...und nach Schulschluss können es die Schüler im Sekreteriat wieder abholen.

Unsere Tochter braucht ihr Handy auch....weil sie auch mit dem Bus in die Schule fährt.

Ich würde mit dem Lehrer nochmal reden...und nen Kompromiss finden...in der Schule das Handy( beim Klassenlehrer...oder dem Fachlehrer,so das er es noch auf den Bus schaff) abgeben und du nimmst es zu Hause auch an dich...bis die 14 Tage rum sind...;-)

Grüße


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Hallo,

richtig finde ich das nicht. Ob es rechtmäßig ist, glaube ich auch nicht.

ABER vielleicht solltest du deinem Sohn erklären, dass es ausbleibt, bis der Unterricht vorbei ist?! Wieso muss er SMS empfangen und/oder schreiben während des Unterrichts?

Ich würde meiner Tochter das untersagen und vor ihr auch die Lehrer in ihrer Sache unterstützen (hinter dem Rücken meiner Tochter allerdings mit den Lehrern sprechen, dass ich es nicht okay finde, Eigentum einzubehalten über Tage/Wochen).

LG
Mel

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Hallo,

natürlich hat das Handy im Unterricht nicht zu klingeln, da bin ich ganz Deiner Meinung. Jedoch war es das erste Mal, das so etwas passiert ist.

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Hey....

Ich weiß jetzt nicht wie alt der Sohn der TE ist...aber wir haben unserer 12 jährigen Tochter auch einigemale erklären müssen das das Handy ausbleibt...im Unterricht...sie hat es auch schon abgeben müssen.

Das nennt man Pubertät...#zitter
Zu 90 % ist das was die Eltern sagen....FALSCH....;-)

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Hallo,

schlag doch als Kompromiß vor, dass dein Sohn das Handy jeweils zum Beginn einer Schulstunde dem entsprechenden Lehrer aufs Pult legt. Da kann er es dann problemlos nach dem Unterricht weg nehmen und ohne Zeitverzögerung zum Bus laufen.

Ansonsten finde ich es nicht ok, dass die Schule Eigentum der Schüler mal eben für 14 Tage einbehält.

LG
Sassi

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Hallo,

also ich habe meine Tochter (13) grad gefragt, wie es dort gehandhabt wird:

Der Lehrer nimmt das Handy weg und schließt es ein. Dann müssen es die Eltern wieder abholen, damit es auch einen Lerneffekt hat.

Finde ich eine gute Regelung muss ich sagen!

LG

Dani

P.S.: 14 Tage finde ich unfassbar. Ein Handy ist ja nicht nur zum Spaß da und bei den teilweise langen Schulwegen würde ich da auch nicht zustimmen.

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"P.S.: 14 Tage finde ich unfassbar. Ein Handy ist ja nicht nur zum Spaß da und bei den teilweise langen Schulwegen würde ich da auch nicht zustimmen. "

Ich sehe das zwar auch so, aber was genau willst du als Lehrkraft denn machen, wenn von 30 Schülern bei 20 irgendwann am Tag während des Unterrichts das Handy piept.
Das ist ätzend, nervig und störend.

Und die Schule denkt sich solche Sanktionen sicher nicht aus, weil es MAL passiert.

Wenn alle Schüler (zB dörflich) das Handy wegen des Busses benötigen (kann ich absolut nachvollziehen!), reicht es vollkommen, es nach dem Unterricht anzumachen.

Es muss keiner dazwischen anrufen oder angerufen werden / sms schreiben oder bekommen.

Kein Wunder, dass Schulen und Unterrichtsstunden immer unruhiger werden. Die Lehrer sind nur noch damit beschäftigt, Dinge zu kontrollieren/wegzunehmen und vorallem den Eltern das Hinterteil zu pudern.
(das ist allgemein gehalten gemeint!)

Ich kann die Lehrer verstehen.

Grüße

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So war das nicht gemeint, ich gebe dir völlig Recht!
Meine Tochter darf ihr Handy auch erst nach dem Unterricht anmachen und (bisher) hat das auch immer geklappt!

14 Tage würde ich aber untragbar finden. Manchmal hat sie Ausfall und müsste dann fast 2 Stunden auf den Bus warten wenn ich sie nicht hole.

Deswegen finde ich die Lösung in unserer Schule gut: Wer als Eltern das dritte mal in Folge das Handy in der Schule abholen musste, wird sicher langsam genervt sein und mal ein ernstes Wort mit dem Sprössling reden ;-)

Meine Tochter war lange Zeit übrigens die letzte, die kein Handy hatte in der Klasse und ich wurde zum Elternabend von der Klassenlehrerin drauf angesprochen, dass wir das bitte ändern sollen weil sie nicht immer bei Ausfall vom Sekretariat aus anrufen kann...

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Mich wundert's, wie ich damals in die Schule und zurück kam, so ganz ohne Handy.

Klar dürfen sie es nicht einbehalten, aber sehr wohl verbieten.

Wie alt ist denn Dein Sohn?

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Naja, ich hatte im Alter meiner Tochter 500 m Fußweg zur Schule, meine Tochter hat 15 km und muss zwischendrin umsteigen, das finde ich schon einen Unterschied #schein

Ändert natürlich nix dran, dass das Handy im Unterricht nicht an zu sein hat.

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Hallo,


mein Sohn ist 12.

Es geht mir dabei nicht nur um den Schulweg.

Es kann ja auch mal etwas in der Freizeit vorfallen, dann kann er mich anrufen.
Oder ich will ihn irgendwo abholen und verspäte mich.


Besitzt Du ein Handy?

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Hallo,

das Handy muss nach Schulsschluss ausgehändigt werden.
Viele Schulen bestehen darauf, das die Eltern, das Handy dann abholen.
§ 53 Schulverordnung NRW gibt sehr wohl die Handhabe als erzieherische Maßnahme das Handy zeitweise einzuziehen.

14 Tage sind nicht zulässig- egal ob mit Elternbeschluss oder nicht, da der Schule und den Elternvertreter nicht die rechtliche Handhabe gegeben ist,
Wertgegenstände oder persönliches Eigentum von Schülern dauerhaft
in Verwahrung zu nehmen.
Das gilt für alle legalen Dinge, die Schüler so in die Schule bringen.
Für eine dauerhafte Beschlagnahme ist die Schule nicht autorisiert und somit dürfte der Straftatbestand der Unterschlagung greifen.
§ 858 BGB ,§ 861 BGB finden hier Anwendung

Auch wenn Schule und Elternrat einig sind.
Ein Beschluss könnte ein genrelles Handyverbot aussprechen. Das wäre im Rahmen der Möglichkeit.
Deutsches Recht aushebel liegt nicht i, Ermessen der Schule oder Elternschaft, da die Schule kein rechtsfreier Raum ist.

Bei uns gilt aber auch - Handys werden im Unterricht komplett abgeschaltet - ansonsten gibt es das erst gegen Ende der Schulstunde wieder. Bei erneutem Verstoß müssen die Eltern es abholen.
Das Handy liegt dann nach Schulschluss bereit zu Abholung.


Würde ein Handy meiner Kinder mir nicht unverzüglich ausgehändigt, wäre mein erster Gang zur nächsten Polizeidienststelle.
Mir sind Fälle einer Schule in W bekannt, wo das Lehrpersonal aber ganz schnell die Handy raus gab, als die Eltern in deren Gegenwart die Polizei anwählten.

Oder läßt du dir vom Nachbarn eine Parkkralle für eine Woche ans Auto pappen, nur weil du einmal kurz vor dessen Garage geparkt hast.;-)

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Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

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"Ein Beschluss könnte ein genrelles Handyverbot aussprechen."

Genau das scheint nicht möglich! Ansonsten würden wohl einige Schulen davon Gebrauch machen. Ich kann die Schulen auch verstehen. Mit Handys wird an Schulen sehr viel Unfug gemacht, v. a. werden Schüler/ Lehrer gefilmt und diese Filmchen ins Netz gestellt... Bei uns an der Schule haben Jungs z.B. Mädchen auf der Toilette gefilmt. Es konnte gerade noch verhindert werden, dass die Filme verbreitet werden. Und es nervt wirklich, wenn man sich als Lehrer auch noch mit so einem Unfug rumschlagen muss.
Am besten wäre es: vor dem Unterricht abgeben und nach dem Unterricht abholen. Das wäre aber mit großem organisatorischen Aufwand verbunden.

Grüße
Luka

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Bei uns an der Schule war damals totals Handy verbot, wenn was sein sollte gibts ja das Sekretariat wo man anrufan konnte.

Aber drann gehalten hat sich ja sowieso nie einer. Wer halt sein Handy nicht aus oder auf lautlos hatte wurde nur ermahnt das er es ausmachen soll.
Und wer damit rumgespielt hatte und sich erwischen lies sollte es nur wegstecken.

Mehr war da nie.

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Anrufen Terror schieben mit Anzeige drohen, Schulen schießen oft sehr gerne mit selbst erstellten Regeln über die Ziellinie hinaus.

Wärs das Handy meines Sohns und ich hätte so ne Auskunft erhalten, hätte Frau Direktor schon ganz arges Kopfweh, weil ich mit ihrer hohlen Birne die Tressortür geöffnet hätte.

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...und ich geb mir so eine Mühe das wohlwollend zu formulieren?#rofl

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Weniger ist manchmal einfach mehr ;)

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Rechtmäßig ist das sicher nicht! Das Handy ist dein Eigentum. Die Schule hat nicht das REcht euer Eigentum für 2 Wochen einzubehalten! Ich finde es auch unprofessionell so etwas durch einen "Konferenzbeschluss" quasi als legal hinzustellen. Zumutbar ist es, wenn das Handy z.B. am nächsten Tag abgeholt werden darf. Aber 2 Wochen? Das geht nicht.

Grüße
Luka