Ich hab schon gegoogelt, finde aber keine 100%ige Antwort.
Was passiert, wenn man zum Autofahren eine Brille braucht, die aber vergisst und von der Polizei angehalten wird?
Ich rede jetzt nur von einer Kontrolle, nicht von einem evtl. Unfall.
Mein Mann behauptet, dass wird sehr teuer, von wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, riesen STrafe, Führerscheinentzug und sonstwas.
WEiss hier jemand näheres?
Strafe bei Fahren ohne Sehhilfe
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(1) 15.06.11 - 21:46
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(2) 15.06.11 - 21:53
Hallo soweit ich weiss:
Fahren ohne Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) ist ein Verstoß gegen eine Auflage nach § 46 (3) FeV i.V.m Anlage 6 zur FeV und macht eben nach Bußgeldkatalog Ziffer Nr. 166
40 Euro und 1 Punkt !!!
sagte mir Onkel Google.(3) 15.06.11 - 21:57In Österreich kostet es 36 € und aufgepasst, wenn steht Brille, dann musst du eine Brille auf haben, Kontaktlinsen sind dann nicht erlaubt und umgekehrt.
Ich hab beides drins stehen.-
(4) 16.06.11 - 00:17
also bei uns gilt es für beides.
Ich lasse mir doch nicht vorschreiben, ob ich heute Lust auf Brille oder Kontaktlinsen habe.
Bin ich nur mal eben in der Stadt oder bringe die Kleinen in den Kindi habe ich meist meine Brille auf. Auch zum Autofahren oder im Kino.
Gehe ich mit Freunden abends weg, benutze ich Kontaktlinsen.
Wäre ja ne Frechheit, wenn ich dann Strafe bezahlen müsste, nur weil ich an diesem einen besagten Tag mal ausnahmsweise KL tragen würde....
LG
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(5) 16.06.11 - 09:07
Ich wurde mal angehalten und bei der Überprüfung nach meiner Brille gefragt.
Ich habe geantwortet dass ich Kontaktlinsen trage und gut war.
Das ist allerdings ca. 15 Jahre her.
Ob das heute auch noch so laufen würde weiß ich nicht.
LG(6) 16.06.11 - 11:09es geht darum dass es vom Facharzt bestätigt werden muss, dass du die Kontaktlinsen verträgst.
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(7) 15.06.11 - 22:01Hallo,
wie es jetzt ist, weiß ich nicht genau. Aber damals (ca.10 Jahre her) mußte ich 50 DM bezahlen. Die Polizistin war froh, daß sie was gefunden hatte (mußte Pusten, Kofferraum etc.). Die wollte, daß ich nicht weiterfahre bzw. das Auto stehenlasse. Meine Freundin (kein FS) und mein Freund (ziemlich angetrunken) fielen zum Tauschen aus. Ich weiß nicht mehr genau wie ich es angestellt habe, aber letztendlich durfte ich doch nach Hause fahren. Das war mitten in der Nacht. Da habe ich echt Glück gehabt.
Beim zweiten mal war ich auf dem Weg zur Arbeit. Da erwischte mich ein älterer netter Herr. Habe gesagt, die Brille liegt leider auf Arbeit und da muß ich jetzt hin. Er hat nochmal kurz
gemacht, und mich ohne Strafe fahren lassen
.
Also Führerscheinentzug ist Blödsinn, das ergibt ja nun gar keinen Sinn. Aber teurer geworden ist es bestimmt. Und sie können bestimmt immernoch verlangen, daß Du Dein Auto stehen läßt und dann zusiehst, wie Du klar kommst.
LG Sandra-
(8) 16.06.11 - 13:10
wohl mit recht.
wenn man ne brille braucht, dann ja wohl nicht zum spaß. und als verkehrsteilnehmer setz ich schon voraus, dass alle anderen ebenso umsichtig sind, wie ich.
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(9) 15.06.11 - 22:09Hallo,
ich weiß es nicht, habe aber eine Frage:
Als ich meinen Führerschein gemacht habe, waren meiene Augen völlig OK.
Mittlerweile habe ich aufgrund einer Hornhautverkrümmung ne ziemlich starke Brille und könnte ohne Brille auch nicht fahren.
Aber wer wüsste das denn in dem Fall?
Wie gesagt, ich würde nie ohne Brille fahren, es interessiert mich einfach nur
Dani-
(10) 15.06.11 - 22:28
Laut meinem Vater ist es egal. Er hat auch noch einen FS ohne eingetragene Brille, braucht inzwischen aber (manchmal, z.B.in der Dämmerung/im Dunklen) eine. Bei Kontrollen hatte er noch nie Probleme.
Ein Polizist hat vor ein paar Jahren mal zu mir gesagt, man könne auch behaupten, Kontaktlinsen zu tragen, das würde nicht geprüft. Verlasse ich mich aber nicht darauf, mit Brille ist mir sicherer. Ich wurde aber auch schon "nur" mit Sonnenbrille angehalten, natürlich mit Stärke. Wurde aber auch nicht geprüft.(11) 16.06.11 - 08:54"Aber wer wüsste das denn in dem Fall? "
Der Augenarzt bzw. der Optiker. Wer sollte es auch sonst wissen?
parzifal(12) 16.06.11 - 09:02Solange es nicht im Führerschein steht , weiß es erstmal keiner.
Ich weiß nicht, ob bei einem verursachten Unfall auch die Sehleistung überprüft, wenn der Fahrer keine Korrekturhilfe getragen hat, habe ich aber bisher nie gehört.
Das ist ja das Problem mit den Führerscheinen.
Meiner Meinung nach sollte man es nicht bei der Sehprüfung bei Erhalt des Führerscheins belassen, sondern entweder regelmäßige Sehprüfungen einfordert, weil die Blindfische echt verkehrsgefährdend sind.
Und man sollte eine spätere Korrektur, wie bei dir eben, genauso in den Führerschein einragen lassen müssen, wie die, die bei Erhalt sonst auch eingetragen wird.
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hallo !
im führerschein wird doch gar nicht vermerkt, ob man eine brille hat oder nicht - sowas wird auch nicht nachträglich gemacht !
und wenn du heute ein auge verlierst ist das auch egal ! das sagt auch die autoversicherung !
lg,
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(14) 15.06.11 - 22:57
Hallo,
aber sicher das!
In meinem Führerschein steht drin, dass ich eine Sehhilfe benötige. Bei meinem Mann steht es nicht drin, weil er damals sehen konnte. Jetzt nicht mehr und es wird auch nicht nachgetragen.
Hast Du aber bei der Prüfung schon eine Sehschwäche kommt das auch in den Führerschein.
LG
(15) 16.06.11 - 00:03Natürlich steht das im FS
Schon immer.
Bei mir steht es drin(16) 16.06.11 - 07:23na das steht aber sicher drin mit der Brille
(17) 16.06.11 - 07:46Süß was hier in Unwissenheit geschrieben wird....
Beim Fahren eines Kfz müssen geeignete Korrekturgläser getragen werden.......so in etwa steht es bei mir drin.
LG
Moesha1409-
(18) 16.06.11 - 07:57
Komisch, bei mir steht nichts drin - und dabei war ich schon eine Blindschleiche als ich den FS gemacht habe....
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(19) 16.06.11 - 08:34
Ich musste zum Sehtest als ich den Führerschein gemacht habe (hatte bis dahin keine Brille). Dort kam raus das ich eine benötige und das wurde auch eingetragen. Müsste doch eigentlich nicht anders sein, wenn man schon eine Brille trägt, oder ?
LG
Moesha1409-
(20) 16.06.11 - 08:46
Ja, ich musste auch zum Sehtest - da ging ich mit meiner Brille hin, und die durfte/musste ich sogar aufbehalten, und eingetragen wurde, dass ich gut sehe.
Ich habe inzwischen auch so einen FS im Chipkartenformat - ich wüsste auch gar nicht, wo man da sowas einträgt, aber selbst auf dem alten Lappen stand nichts!!!!-
(21) 16.06.11 - 14:57
Unter Punkt 12. findest du Angaben zur Sehhilfe. Soweit ich weiß bedeutet 01 eeignete Sehhilfe (wozu Brille oder Linse zählt), 01.01 Brille und 01.02 Kontaktlinse.
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(22) 16.06.11 - 10:06Hallo,
schau mal im Führerschein unter Punkt 12 (zumindest ist das auf der Führerscheinkarte so), da steht bei Brillenträgern oder Sehhilfenutzern eine 01! Daher weiß der gute Polizist, dass Du was mit den Augen hast
Nachzulesen hier:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1245336696671794770224/1_3_23.pdf
LG Steffi-
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(24) 16.06.11 - 13:25
Hallo,
vielleicht hat man das bei Dir versäumt. Oder derjenige der den Test gemacht hat hat vergessen zu schreiben, dass Du mit Sehhilfe gut siehst.
Bei mir steht unter 12 (steht unter den ganzen Fahrzeugen): 01.
Im alten stand das ausdrücklich im Sinne: Bei Fahren muss Sehschwäche korrigiert werden.
LG
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Hallo
so bekommt man eine Verwarnung
ABER
wenn du einen Unfall hast - kann dir deine eigene Versicherung ziemliche Probleme machen und nicht zahlen wollen
Grüße Silly