Mini-Unfall ohne Versicherung regeln- Vorlage gesucht

Hallo ihr Lieben,

vor fast 2 Wochen bin ich mit meinem rechten Außenspiegel an einem anderen Fahrzeug hängengeblieben und hab ihm nen schönen Kratzer verpasst.

Da der Besitzer des Autos nicht in der Nähe war, hab ich alles von der Polizei aufnehmen lassen und es sicherheitshalber meiner Versicherung gemeldet.

Jetzt hat sich der Besitzer des Autos inzwischen gemeldet und wir haben uns auf 200 Euro geeinigt.

Ich bin nun auf der Suche nach einer Vorlage, die wir dann ausfüllen können und die bestätigen soll, dass keine weiteren Ansprüche gestellt werden können.

Gibt es so eine Vorlage überhaupt? Ich hab schon versucht zu googlen, aber da mir der passende Begriff fehlt, gibts auch keine wirklich sinnvollen Ergebnisse.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Soleil

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Hi,
wie wäre denn sowas hier:

'Datum, Briefkopf: Ich, Vorname, Nachname, geboren am in, wohnhaft xxxxx, erkläre hiermit dass ich für den am Unfalldatum in Unfallort durch den Unfall entstandenen Schaden seitens Herrn/Frau/Firma, Name, Adresse durch den Betrag von Euro 200 vollumfänglich entschädigt worden bin. Der Erhalt der Entschädigung wird hiermit bestätigt. Ich erkläre hiermit, keine weiteren Ansprüche an Herr/Frau/Firma Name zu haben und dass ich auch fernerhin auf die Einrede verdeckter Schäden verzichte. Alle Ansprüche aus diesem Verkehrsunfall, bekannt oder unbekannt, sind mit der von Herrn/Frau/Firma hiermit geleisteten Entschädigung abgegolten. Name, Unterschrift. Dass sollte wasserdicht sein, sofern der Unterzeichner -Volljáhrig ist -Nicht entmündigt -Nicht direkt nach dem Unfall unterschreibt so dass er ggfs. Irrtumseinrede aufgrund Unfallschock o.ä. erheben könnte.

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Melde dass Deiner Versicherung. Die regelt den Schaden. Dann wirst Du angeschrieben von der Versicherung. Du kannst dann an die Vers. 200Euro zahlen und wirst nicht hochgestuft.

So bist Du 100% auf der sicheren Seite :-)

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Das ist doch quatsch. Die Versicherung zahlt nicht auf "Zuruf". Sie macht nichts ohne einen Kostenvoranschlag. D.h. der Geschädigte geht zur Werkstatt, die reichen einen Kostenvoranschlag ein. Der liegt erfahrunbgsgemäß deutlich höher als der Betrag, auf den sich die Parteien geeinigt haben. Von daher ist es falsch ihr zu sagen, die Versicherung zahlt die 200 Euro, auf die sich die beiden vorher geeinigt haben.

vg, m.

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Tja, es gibt tatsächlich Versicherungen die soetwas akzeptieren.. ich weiß, dass ist bei Deinen Lebenserfahrungen ja immer nicht richtig. #schein

Ich weiß ja nicht wo ihr alle Euren Mist herhabt - aber es gibt durchaus auch unkomlizierte Versicherungen - dazu noch sehr preisgünstig und immer bemüht alles schnell abzuwickeln :-)

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