Zaunsäule umgefahren, wie weiter vorgehen?

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe:

heute morgen hat unser Nachbar mit seinem Auto eine Granit-Zaunsäule von uns umgefahren. Er sagte, er würde den Schaden selbstverständlich übernehmen.

Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:

- ich lasse mir von der Zaun-Firma ein schriftliches Angebot erstellen, dass ich dem Nachbarn vorab zeige
- ich bestelle die neue Zaunsäule auf meinen Namen und zahle auch die Rechnung selbst
- ich gebe anschließend eine Kopie der Rechnung meinem Nachbarn, und er oder seine Versicherung überweist mir den Rechnungsbetrag

Oder ist es sinnvoller, die Rechnung wird auf seinen Namen ausgestellt? Ich hatte noch nie so einen Schadensfall, deswegen würde ich mich über Eure Meinungen freuen.

Vielen Dank schon mal.

Kuki #winke

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Hallo!

Macht es nicht mehr Sinn, wenn dein Nachbar seine Versicherung kontaktiert und ihr das darüber abwickelt?

Und wenn nicht, soll Dein Nachbar das Ganze mit der Zaun- Firma abwickeln. Schliesslich hat er auch den Schaden verursacht. Also wird auf seinen Namen bestellt und auch die Rechnung ausgestellt.

Ich würde bei so einem Fall niemals in Vorkasse gehen. Nachher bist Du die Gelackmeierte...

LG
Susi

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seh ich genauso

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Hallo

So wie ich es kenne:

Dein Nachbar ruft die Versicherung an und meldet den Schaden. Dann kannst du zur Zaun Firma gehen und sagen das es über die yx Versicherung läuft. Die Zaunfirma rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Sollte der Nachbar es nicht melden wollen und es lieber selber zahlen soll er die neue Säule auch in Auftrag geben. Denn wer bestellt muß auch zahlen. In Vorkasse solltest du auf keinen Fall gehen.

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Ich glaube kaum, dass die Zaunfirma direkt mit der Versicherung abrechnet, so wie eine Vorschreiberin schrieb. Das machen möglicherweise einige Autowerkstätten, die einen Vertrag mit der Versicherung haben.

Dein Nachbar sollte den Schaden bei der Versicherung melden. Du kontaktierst die Versicherung, die wird Dir sagen, was als nächstes dran kommt.

Entweder kannst Du die Zaunfirma direkt beauftragen oder die Versicherung will erst einen Kostenvoranschlag, den sie dann auf Plausibilität überprüft.

Möglicherweise (eher unwahrscheinlich) schickt sie auch einen Gutachter.

Wenn die Versicherung grünes Licht gibt, beauftragst Du die Zaunfirma, lässt die Rechnung auf Deinen Namen ausstellen und reichst sie bei der Versicherung ein.

Die Versicherung zahlt entweder direkt an die Zaunfirma oder an Dich.

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Hi,

"Ich glaube kaum, dass die Zaunfirma direkt mit der Versicherung abrechnet, so wie eine Vorschreiberin schrieb. Das machen möglicherweise einige Autowerkstätten, die einen Vertrag mit der Versicherung haben"

Natürlich macht die Versicherung das. Dafür braucht der Zaunhersteller auch keinen Vertrag mit der Versicherung zu haben - haben die Werkstätten ja auch nicht. der geschädigte muss nur eine Abtretungserklärung unterschreiben und dann kann die Zaunfirma direkt mit der Versicherung abrechenen. Ob die Zaunfirma diesen Service bietet steht auf einem anderen Blatt.

Alles andere passt ;-)

Gruß
Kim

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ich würd mal mit dem Nachbarn sprechen

vielleicht will er das auch gar nicht über den Versicherer machen.
Günstig wäre, wenn ihr euch quasi gemeinsam mit der Zaunfirma in Verbindung setzt: du, damit du bekommst, was dir zusteht, er, damit er ggf. auch noch ein wenig übern Preis verhandeln kann.

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Vielen Dank für Eure Antworten,

ich weiß nicht, ob der Nachbar seine Versicherung einschaltet oder nicht. Er kommt morgen noch mal zu einem Gespräch rüber, weil mein Mann heute beruflich unterwegs ist.

Ich hoffe, dass er das Ganze über seine Versicherung abwickelt. Falls er diese aber nicht einschalten will, habt ihr mich überzeugt: ich werde nicht in Vorleistung gehen und darauf achten, dass sowohl Bestellung als auch Rechnung auf seinen Namen laufen.

Danke nochmals!!

Kuki

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Hallo Kuki,

wende dich an seine Versicherung. Sie werden dir sagen wie du dich weiter verhalten sollst und du hast die Sicherheit das du nicht auf deinen Schaden sitzen bleibst.

Wenn dein Nachbar sich mit seiner Versicherung einigt das er den Schaden selbst übernimmt steigt er auch nicht mit seinen Prozenten.

FG