fahrerflucht beim ausparken welche strafe

Habe eine dringende Frage ! Kennt sich jemand mit Strafen bei Unfallflucht beim ausparken aus? Sowas merkt man ja normaler weise nur wie kann man es beweisen das man es nicht war denn eine Zeuge mit 3 Jahren wird ja nicht als Zeuge angenommen wie auch ist ja noch viel zu jung ! Ich weis genau das vor mir kein helles auto stand zu mindest nicht beim ausparken habe sogar ne Zeugin das es so war ! Mein Problem ist das ich beim einparken ne helels auto vor mir hatte aber da war jede Menge Platz und sowas hört man ja und ich habe nichts gehört . Warum wil mich hier einer rein reiten wo nichts gewesen ist , klar ich habe ne schramme am Auto aber ich vermute eher das es anders gewesen ist denn wenn sowas passiert dann hupt man ja

und ich bin ja nach 5 min da nochmal langgefahren da war niemand
bin ziemlich fertig und mein mann ist sauer also wer weis wie man sich dabei verhalten soll kann mir gerne schreiben aber bitte über VK danke bin über jede Hilfe dankbar auch wenn ihr wisst was ich für ne Strafe zu erwarten habe , denn mein Lappen habe ich schon fast 15 Jahren und mir ist sowas noch nei passiert , bitte helft mir!

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http://www.123recht.net/Fahrerflucht-Kein-Kavaliersdelikt-__a6520.html

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danke
lg sani

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Wir haben gerade das Problem. Uns ist auf einem Parkplatz jemand ins Auto gefahren und ist einfach abgehauen. Sein Problem, der Parkplatz war überwacht und wir wissen wer es war. Wir haben es natürlich zur Anzeige gebracht und der PM meinte, das er seinen Führerschein einen Monat abgeben kann und anhand der Höhe des Schadens wohl das Strafmaß mitbestimmt wird.
Wäre er nicht abgehauen, hätte er nur die Höherstufung gehabt, jetzt muss er laufen.
Selbst Schuld.

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danke für deine antwort . ich bin aber der meinung man würde sowas ja merken undich ab nicht s gehört glaube eher das es anders gewesen das der ander mir reingefahren ist nach dem ich an ihm vorbei gefahren bin denn beim ausparken war kein helelres auto vor mir aber beim ein parken und da kann es nicht passierzt sein weil der jenige nicht beim auto war und ich auch keine anderen leute gesehen habe und mich niemand angesprochen hat
danke trotzdem

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Fahrverbot muss nicht sein. Ich war bei Gericht Zeugin wegen Fahrerflucht. Und der Beschuldigte musste den Führerschein nicht abgeben. Gab nur ne Geldstrafe.

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Wenn du dir sicher bist, dass du es nicht warst, schalte einen Sachverständigen ein (frage deine Versicherung), der das prüfen und unter Umständen nachweisen kann, dass du es nicht warst.

LG Emestesi

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danke dir . das werde ich auch tun müssen ! denn auch wenn meine musik an war und mein sohnim auto war der nicht gerae leise war war das fenster auf ich hätte es also hören müssen das Problem ist nur das es über die Versicherung meiens mannes läuft er der Fahrzeughalter ist hab echt Angst ummeinen lappen und um die Strafe wie soll ich das denn machen mit meinr kl erwerbsunfähigekitsrente , bin völlig neben dr Spur
danke vielmals wenn du weist wie das ist mit den kosten zwecks Verfharne und so danns chreib mir danke schon mal

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Wen die Geräuschkulisse(Radio an,Sohn nicht leise) und du titschst nur ein Auto an,hörst es auch nicht.
Mir ist es mal ähnlich passiert habe es auch erst nicht mitbekommen,erst als der Besitzer aus dem Auto sprang.
Es war mir superpeinlich aber man konnte es GsD wegpolieren.

Schalte einen Sachverständigen ein und vielleicht kann der was feststellen.

Steffi

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ich habe beim Wenden 2003 (Urteil 2004) Einnicken eines schönen alten Volvo eine 7 cm!!! Schramme, ohne es zu bemerken, verursacht ( ich hatte Zeugen FÜR mich) das Ganze kostete 500€+4 Wochen Fahrverbot UND 7!!! Punkte.

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ach du scheisse mit fahrverbot rechne ich auch schon aber extra 7 punkte
das ost heftig
danke dir
lg

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Du solltest einen kompletten Sachverhalt liefern. Vorher kann man wenig sagen.

Was wird Dir von wem konkret vorgeworfen? Welche Zeugen gibt es? Wie soll der Unfall passiert sein?

Wurdest Du bereits vernommen?

Wie hoch ist der gegnerische Schaden?

Wurden beide Pkw besichtigt?

Passen die Schäden überein?

Was ist mit einem helleren und dunkleren Pkw?

Ist Akteneinsicht genommen worden? Wie ist der Stand des Verfahrens?

Und wenn es geht gib Dir etwas mehr Mühe mit Absätzen und Satzzeichen. Kürzere Sätze sind verständlicher.

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Hallo,

dazu müsste erstmal zweifelsfrei festgestellt werden, dass du das warst.

Mir hat mal einer die hintere Türe unten rum nahezu "aufgerissen". Das Auto war markant grün und parkte immer dort, wo es passiert ist. Als der nette Herr zurück war, hab ich die Polizei geholt.
Man konnte seine Lackfarbe an meinem Wagen, den fehlenden Lack an seinem Wagen und so weiter, alles auf der gleichen Höhe, sehen!

Die Polizei hat vermessen, gemacht und getan.

Seine Frau hat aber später ausgesagt, er sei gar nicht weggefahren an dem Tag.

Das Verfahren wurde eingestellt.

So geht's im Leben ...

Außerdem muss man zur Fahrerflucht doch auch vorsätzlich gehandelt haben, denke ich. Wenn du aber nicht einmal was gemerkt hast...

Wart doch erstmal ab oder befrag einen Anwalt, ob er dir zu einer Aussage oder lieber davon abrät.

Grüße

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In Deinem Fall war die Einstellung letztlich korrekt (wenn auch ärgerlich).

Wie soll man feststellen wer gefahren ist, wenn es keine Zeugen gibt.

Du hast aber hoffentlich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemach?

Der Nachweis, dass der Schaden vom diesem Fahrzeug verursacht urde war ja anscheinend zu führen (nur nicht von welchem Fahrer).

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das ich es war steht definitiv fest , aber es gibt in Sachen Fahrerflucht mehrere verschiedene Arten , vorsätzlich .aber das war es nicht und das wäre schlimmd enn die Starfen dafür sind ser hart . Habe echt angst um meinen Lappem denn , meist passierte mir das immer das mir einenr den spiegel abgefahren hat kratzer an die Türen gemacht und nun das ! ´Wäre ich nur nicht in diese blöde Parklücke gefahren dann wäre es nicht passiert !? Musste ja auch schon aussagen bei der Polizei , und nunkam auch ein schreiben wegen Zeugen aussage aber leider ist mein zeuge ja erst 3 und zählt somit nicht !
Also muss ich abwarte was der Staatsanwalt dazu sagt . Finde es nur sehr merkwürdig das tel nr vom unfallgegner falsch angegeben wurde ! Na gut kann ja mal passieren . Ich hoffe nur das uns daraus kein strick gedreht wird ! Dabei bin ich ier auf ne Dorf auf s Auto angewiesen , um überall hin zu kommen .
lg sani

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Du solltest erstmal Ordnung in Deinen wirren Text bringen.

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"nur wie kann man es beweisen das man es nicht war"

Damit wird sich im Streitfall ein Gutachter beschäftigen müssen.

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In der Regel wird es erstmal ein Gutachten geben ob die Schäden der beiden Fahrzeuge kongruent sind, sind sie das und du bestreitest die Fahrerflucht begangen zu haben weil du es nicht bemerkt hast, dann kann auch hierrüber ein Gutachten zur Nichtbemerkbarkeit des Unfalls erstellt werden.

Generell ist Unfallflucht eine Straftat und bewirkt mindestens, dass einen die Versicherung regress nimmt, alles andre hängt auch von dem Vogang an sich ab.
Ich kann nun anhand des Textes nicht wirklich, was nun genau passiert ist oder nicht und wie was bemerkt wurde aber im Zweifel wäre ein Anwalt für Verkehrsrecht eine gute Wahl?!