Geburtsnamen wieder annehmen

Hallo,

ich bin am Überlegen, nachdem mein Papa verstorben ist, meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen, so wie er auch hiess.

Ich trage meinen Nachnamen vom 2.Mann meiner Mutter (die schon 20?Jahre geschieden sind) und habe somit ja nichts mit ihm zu tun.

Wisst ihr, wieviel eine Namensänderung im ungefähren kosten würde, wo muss ich mich hinwenden?

Lg und Frohe Ostern!

Maddi

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Hallo.

Eine Einbenennung (und diese wurde ja vollzogen, in dem Du den Namen Deines Stiefvaters angenommen hast) ist nicht rückgängig zu machen ...

... nur durch eine Heirat kannst Du Deinen Nachnamen nochmals ändern.

LG

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Ich weiss nicht, ob Du das wirklich nicht ändern kannst.
Frag doch mal im Rathaus - Standesamt nach.

Gruß
cp

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Ich arbeite auf dem Standesamt. Geht nicht!

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Da wirst du wohl Pech haben. Eine erneute Namensänderung (außer durch Heirat) nach einer Einbenennung ist m.W. nicht möglich.

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Ändern kannst du leider nicht, ich habe dasselbe Problem.

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Hi,

hast Du Dich auch bezüglich einer behördlichen Namensänderung erkundigt?

Ich habe Maddi zu dem Thema was geschrieben.

VG lachris

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Hallo,

ein Freund von mir ist den verhassten Namen seines Steifvaters wieder losgeworden. Es war wohl sehr umständlich, wenn ich es richtig verstanden habe, war ein psychologisches Gutachten notwendig.

Seinen Geburtstnamen hat er aber nicht wiederbekommen, er hat dann den Namen seiner Frau angenommen.

Viel Glück
Geyerwalli

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"Seinen Geburtstnamen hat er aber nicht wiederbekommen, er hat dann den Namen seiner Frau angenommen."

Ich verstehe nicht ganz, warum dafür ein psychologisches Gutachten nötig war!? Denn natürlich kann man mit der Heirat seinen Namen ablegen und den des Ehepartners annehmen...

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Das war erst später, bei der Heirat haben beide ihren Namen behalten - weil er nicht wollte, dass sie seinen für ihen belasteten Namen annimmt.

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Hi,

normalerweise kann man eine Einbenennung nicht rückgängig machen.

Aber: Neben standesamtlichen Namensänderungen gibt es noch die behördliche Namensänderung.

Allerdings braucht man hier einen wichtigen Grund den Namen zu ändern. Daher würde ich bei der entsprechenden Stelle (kann beim Standesamt, Meldeamt oder Ordnungsamt angegliedert sein) mal nachfragen, ob in Deinem Fall eine Änderung möglich ist.

Die Kostenbandbreite ist vom Gesetz her relativ groß. Bei uns kostet das je nach Aufwand zwischen 200,- und 500,- EUR.

Aber immer vorausgesetzt, dass Deine Begründung als wichtig genug anerkannt wird.

Also schon mal vorab ein paar gute Argumente überlegen und auch auf die Frage gefasst machen, warum Du den Antrag nicht gleich bei Volljährigkeit bzw. Scheidung Deiner Mutter gestellt hast.

VG lachris

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Ja das hatte man uns so ähnlich auch gesagt, als ich 18 geworden bin. Leider war meiner Mutter der finanzielle Aufwand zu hoch und das ganze drum und dran. Das Geld hatte ich damals und heut nicht (man sagte uns aber auch einen anderen Betrag, der um die 1000 Euro belief). Mein Sohn wird auf jeden Fall den Names seines Vaters erhalten, heiraten werden wir erst später.

Trotzdem danke für die Auskunft