Ex hat Unterschrift gefälscht-Anzeige?

Hallo ihr Lieben,

also mein Noch-Ehemann (seit fast zwei Jahren getrennt lebend) hat meine Unterschrift gefälscht.

Da ich im Ausland lebe (Schweiz) musste er selbst die Steuererklärung machen (ich hatte die in der Ehe immer gemacht).

Einmal für 2010 und dann auch für 2011.

Ich habe diese Steuererklärungen nie gesehen und somit auch nicht unterschrieben. Da bei Zusammenlegung beide Partner unterschreiben müssen, weiss ich jetzt, dass er meine Unterschrift dort gefälscht hat. Ich bin mir da 100% sicher!

Kann ich ihn deswegen anzeigen oder soll ich mich mit dem Finanzamt auseinandersetzen?

Zudem hat er auch mein Ausbildungszeugnis gefälscht bzw bearbeitet und seine Daten eingesetzt (Name, Geburtsdatum und Ort) da er keine Ausbildung hat. Ich hatte mich nur gewundert, dass er einen Job als Filialleiter bekommt ohne Ausbildung aber er sagte, dass er das beim Vorstellungsgespräch geklärt hat. Im Nachhinein habe ich raus bekommen, dass es MEIN Abschlusszeugnis war.

Was kann ich in diesem Fall machen?

Ich hoffe, ich hab nicht zu wirr geschrieben und danke schon mal für hilfreichende Antworten.

LG

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Hallo,

na dein Ex scheint ja ein notorischer Urkundefälscher zu sein!

Ja, ich würde es anzeigen und beim Finanzamt zusätzlich nachfragen und auf eine Kopie der Erklärung bestehen um es nachweisen zu können, nicht das dir evtl. Nachteile entstehen.

Wer weiß wo er deine Unterschrift noch so überall raufzaubert. #kratz#zitter

Urkundenfälschung ist in D kein Kavaliersdelikt, daher würd ich ihn schon anscheißen, schon weil es kein Einzelfal war... #schein

LG

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Vielen Dank für deine Antwort.

Ja mein Ex hat es mit der Fälscherei aber das kam erst alles im Nachhinein ans Tageslicht. Aber das ist sein Ding, ich möchte nur die Dinge klären wo er mich mit reingezogen hat.

Ich werde mich mal ans Finanzamt wenden und die Sache ins Laufen bringen.

Ich lass mir ja viel gefallen aber irgendwann ist auch mal Schluss.

LG

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Hi,

seit wann seid ihr getrennt? Seit wann lebst Du im Ausland? Normalerweise hat man ja irgendwann Steuerklasse 1, dann geht das mit der Zusammenveranlagung nicht so einfach. Und wenn Du im Ausland lebst, geht die Zusammenveranlagung nur unter engen Voraussetzungen.

Ich würde mich telefonisch mit dem FA in Verbindung setzen und das klären und ggf. schriftlich etwas hinterher senden.

Grundsätzlich würde ich überlegen ihn anzuzeigen, was allerdings schwierig wird, wenn Du nichts beweisen kannst.
Ferner würde ich vorher unbedingt einen Anwalt konsultieren. Möglicherweise kann Dir das auf die Füße fallen. Es gibt eine sog. "nacheheliche Solidarität". Wenn Du bspw. mit Deiner Anzeige dafür sorgst, dass er seinen Job verliert, sorgst Du für den Verlust der Unterhaltsquelle. Das kann unter Umständen kniffelig werden. Daher würde ich vorher unbedingt Rat einholen.

LG

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Erstmal danke, dass du dir die Zeit genommen hast mir zu antworten.

wir leben seit März 2011 getrennt bzw hat er mich aus der Wohnung rausgeprügelt. Anzeige wegen Körperverletzung wurde eingestellt wegen Geringfügigkeit.

Ich lebe seit März 2011 inoffiziell und seit 1.5. 2011 offiziell in der Schweiz.

Ich kann gar nicht sagen, ob danach die Steuerklasse geändert wurde.

Ich bin mir aber ganz sicher, dass er für uns beide die Steuererklärung gemacht hat, hat mir eine sehr sichere Quelle verraten.

Wenn ich die Steuererklärung vom Finanzamt habe, kann ich ja beweisen, dass es nicht meine Unterschrift ist.

Und das mit meinem Zeugnis könnte ich auch beweisen, ich müsste nur die Firma anschreiben wo er arbeitet.

Ich bekomme weder Unterhalt noch sonst irgendwelche finanziellen Zugaben. Ich habe nicht mal was vom gemeinsamen Hausrat bekommen.

Die Scheidung läuft seit März 2011.

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Hallo,

okay, dann könnt ihr in 2011 noch grundsätzlich zusammen veranlagt werden. Ich würde wirklich mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen und das so erklären, dass Dir bekannt ist, dass Dein angehender Exmann Steuererklärungen eingereicht hat, DU aber keine unterschrieben hast.

Dass er ggf. die Unterschrift gefälscht hat, ist dann eine Sache, der das FA nachgehen muss.

Für Dich stellt sich folgende Frage: Wenn Du keine eigenen Einkünfte hattest oder aber Steuerklasse 3/5, dann bist Du zwar nicht steuerrechtlich, aber zivilrechtlich (nach gängiger Rechtsprechung) verpflichtet, mit ihm zusammen zu veranlagen.

Wenn Du keine Einkünfte hattest, entsteht Dir kein Schaden, außer dem Missbrauch Deiner Daten und Unterschrift.
Hattest Du Einkünfte, hat er sich ggf. ja auch Deine Steuererstattung unter den Nagel gerissen.

Ich würde auch deshalb mit dem FA Kontakt aufnehmen, um denen zu sagen, dass Du seit 2011 im Ausland bist und die Ehe nicht mehr besteht bzw. für 2012 definitiv KEINE Zusammenveranlagung mehr möglich ist.

LG

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Das Schwein würde ich ohne rücksicht anzeigen. Da hört der der Spaß bei mir auf.

Ela