Rechtliche Frage zum Parken auf Privatgrundstück

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Er kann auf seinem Grundstück parken wo er will, STRAFBAR hast nur Du Dich gemacht ;-)

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Sie hat sich also strafbar gemacht?

Mit jedem falschparken, dass ich in meinem bisherigen leben tätigte, habe ich somit eine Straftat verübt?

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Sträflich genug um einen Strafzettel zu bekommen....#kratz

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Die rechtlichen Belege habe ich nicht, aber wenn es Teil seines Grundtsückes ist, kann er parken wo er will. Ich gehe davon aus, daß er mit einer Anzeige recht bekäme, es sei denn, du kannst nachweisen, daß es die Beschilderung so undeutlich war, daß du es nicht wissen konntest.

Bei meinen Eltern war eine zeitlang notdürftig ein Teil des Bürgerbüros untergebracht und es standen auch dauernd fremde Autos auf unserer Einfahrt, das nervt wirklich.
Okay, du hast niemanden behindert, dann wäre es mir persönlich egal.
Aber ich habe mich dann auch einfach dahinter gestellt und hatte noch etwas mit dem Rad zu erledigen, sonst war keiner zuhause. Tja, da mußte die Dame leider ein paar Stunden warten bis ich zurück war und sie aus unserer Einfahrt fahren konnte.

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du hättest dort nicht parken dürfen......aber er hat nicht das recht dich am herausfahren zu hindern

das ist eindeutig nötigung und er macht sich strafbar

du has tnur eine ordnungswidrigkeit begangen

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Und wenn man ihm gar nicht nachweisen kann, daß er es absichtlich getan hat, also sich aus solcher Bosheit auf seinem Grundstück ausgerechnet dort hingestellt hat?
Vllt hätte er ja auch nirgends anders stehen können, das weiß man doch gar nicht.

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er hat das auto gesehn und darf es nicht zustellen

rechtlich gesehen hat er pech gehabt

genau wie vor einer garage

willste raus...darf der abschlepper kommen...willste rein pech musse warten bzw woanders parken

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Hallo,
vergiss es einfach...
Fehlverhalten ist nur dir nachzuweisen. Er hat nichts falsch gemacht.

Auch du hast nichts absichtlich falsch gemach, ich kann deinen Ärger völlig verstehen, aber...

Wenn ich nach einem stressigen und langen Tag nach Hause komme, und dann parkt jemand auf MEINEM Grundstück, bin ich wahrscheinlich schon zum ersten Man angefressen. #nanana

Klingelt mich dieser Mensch dann aber auch noch abends recht spät raus, damit ich sein Auto "befreie", und erklärt mir, dass er jetzt aber ganz eilig nach Hause müsste UND macht mir dann auch noch Verbesserungsvorschläge, wie ich mein Grundstück zu kennzeichnen hätte - dann würde mir aber auch der Kragen platzen, und zwar so richtig...#rofl

Keine Schule muss für irgendwen fußläufig bequem erreichbare Parkplätze bereitstellen. Auch nicht für die Kinder, die in Deinem Fall offenbar sogar noch minderjährig sind. Nicht mal für die Lehrer. Und ganz sicher nicht für die Eltern am Elternabend.

Ich habe jahrelang gegenüber einer Schule gewohnt, mitten in der City. Was meinst Du, was da manchmal los war, wenn 100 Muttis in 100 riesen Familienvans am liebsten direkt vor der Tür und am allerliebsten mit dem Gong angeliefert bzw abgeholt hätten...#klatsch

Vielleicht reicht es, beim nächsten Elterngespräch deine Erfahrungen zu schildern, damit nicht noch weitere Eltern in die Falle tappen ;-)

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AH PS:
Wie gesagt, ich habe auch jahrelang in der Innenstadt gewohnt und hatte meine liebe Not mit allen möglichen Park-Trotteln, die auf unseren privatem Grund geparkt haben.
Das mit den Zetteln ist eine optimistische Anfänger-Lösung.
Der eine Park-Trottel hats verstanden und parkt woanders, aber dann kommt schnell der nächste Blödmann.

Ich hatte irgendwann, nach gefühlten 20 zetteln, einfach keine Lust mehr, jedem Idioten erneut zu erklären, wo er parken darf und wie und wo/ wie nicht!

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Hallo!

Wäre es dir lieber gewesen, er hätte dein Auto abschleppen lassen? Dazu wäre er nämlich berechtigt gewesen, und du hättest 1. ohne Auto dagestanden und zweitens die Abschleppkosten tragen müssen. Es dürfte jawohl klar sein, dass Garagen nicht auf öffentlichem Grund stehen, und damit ist - sogar ohne Schild - erkennbar, dass du auf Privatgrund parkst. Und auf privatem Grund darf man nicht einfach so parken.

Liebe Grüße, aber an deiner Stelle wäre ich froh, dass es so gelaufen ist, es hätte schlimmer kommen können.

LG

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hier müssen einige ja wirklich viel zuviel Geld haben denn, merke: wer die Musik bestellt bezahlt sie auch , sprich der Auftraggeber des Abscvhleppvorgangs zahlt auch die rechnung und er muß eine starke Behinderung nachweisen wenn er das gezahlte Geld anschließend zivil einklagen will. .. Strafbar hat sich nur einer gemacht, der Typ der die Autos zugeparkt hat denn Nötigung ist eine Straftat

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Dazu gibt es aber reichlich Urteile, die das bestätigen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=48213&linked=pm

Wie du siehst, ging es hier um einen Fall, wo ein Auto von einem Nicht-Kunden auf einem Geschäftsparkplatz abgestellt wurde (und das auch noch außerhalb der Hauptgeschäftszeit) und dann abgeschleppt wurde. Es hat also niemanden behindert. Der Fahrer musste zahlen, um sein Auto wieder zu bekommen, und hat in seiner anschließenden Klage noch nicht einmal Recht bekommen.

LG

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Du kannst ihm doch gar keine Nötigung nachweisen, weil du nicht weisst, wieso er genau dort auf seinem Grundstück geparkt hat. Vielleicht parkt er regelmässig, wo du gestanden hast, vielleicht hatte er andere Gründe nicht in eine weitere Lücke zu fahren, vielleicht (!) war er aber sauer und wollte wissen, wer auf seinem Grundstück parkt - was er ja geschafft hat.

Du weisst es nicht.

Du hast aber auf einem ausgewiesenen Privatparkplatz dein Auto abgestellt, und anstatt zügig zum Auto zurückzukehren, noch dich noch ein wenig unterhalten, damit es noch später wurde. (Und auch wenn du zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusstest, dass du nicht mehr alleine rauskommst, auf einem Privatgrundstück in der Nacht noch grossartig Manöver zu unternehmen ist auch unhöflich!)
Und nachdem du die Leute störst, besitzt du noch die Dreistigkeit, ihnen vorzuwerfen, wie sie ihren Privatgrund, der durchaus ausgeschildert ist - du hast es einfach nicht verstanden - zusätzlich kennzeichnen sollen und sagst hier noch indirekt, dass sie faul sind.

Ich glaube nämlich keine Sekunde, dass der Parkplatz absolut ungenügend ausgeschildert ist, da man dies durchaus lesen kann, wie du selber sagst, sondern dass die Fahrer bewusst den Teil ignorieren, aufgrund der kostenlosen Parkplätze. Und es deshalb regelmässig vorkommt.

Er macht dir dann den Weg frei und dann hast du noch genug Nerven, hier aufgrund einer Vermutung mit Gegenklage zu drohen? Ganz ehrlich, ich finde dein Verhalten in diesem Zusammenhang von A bis Z unter aller Sau.

Ich hätte mich ehrlich entschuldigt, ohne Ausreden, sondern wäre für meinen Irrtum eingestanden und würde das eventuell bei Tageslicht nochmals nachholen. Aus Fehlern lernt man, aber du willst nur die Schuld allem anderen zuschieben.

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lies richtig. es war kein ausgewiesener Privatparkplatz, zumindest nicht ohne Weiteres zu erkennen.

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"Ein kleines Schild am Anfang der Anlage wies auf ein Privatgrundstück hin"

Egal ob Privatparkplatz oder Privatgrundstück, da war ein Schild, sie hat es gelesen. Punkt.

Was sie dabei interpretiert ist nicht Problem des Besitzers, da es der Grundsatz offensichtlich klar war: ein Schild zeigt, dass es sich um einen Privatgrundstück handelt.

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Hallo,

ich erzähl dir mal, was bei uns oft passiert. Unser Büro hat keinen eigenen Parkplatz und hin und wieder sind Kunden zu faul, etwas zu laufen. Also stellen sie ihr Fzg direkt auf das Nachbargrundstück. Dieses ist nachweislich als Privatgrundstück gekennzeihnet und dient den anliegenden Rechtsanwälten, Anwohner etc zum Parken. Sie zahlen dafür Geld. Es ist bereits mehrmals vorgekommen, dass die "Eigentümer" unsere Kunden (die wir, wenn wir bemerken, dass sie dort parken, darauf hinweisen, dies zu unterlassen) zuparken oder sogar das Tor abschließen. Auch weigern sie sich bei direktem Nachfragen, das Auto frei zu geben. Problem: Es ist ein Privatgrundstück. Und die Polizei kommt zwar, hat aber keine Handhabe bzw. sagen jedes mal, dass sie sich da nicht einmischen. sprich: Für den Falchparker gibt es weder ein Knöllchen noch für den Zuparkenden eine Anzeige durch die Behörden. Laut Aussage der Polizisten müsste das auf zivilrechtlichem Weg geklärt werden.

vg, m.

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Laut Polizei muss man also nur auf einem Privatgrundstück etwas anstellen und schon ist es eine rein zivilrechtliche Angelegenheit?

Was wieder mal zeigt, dass man Aussagen von der Polizei was die Einordnung von Taten betrifft mit Vorsicht genießen muss.

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"etwas anstellen"

Nein, laut Aussagen der Polizei muss die Parksituation auf zivilrechtlichen Weg geklärt werden.

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Sicherlich ist für dich das ganze nicht genau genug gewesen. Aber ich denke doch, wenn da ein Schild mit Privatgrundstück steht Parkt man da eben eifnach nicht!
Von daher kann ich schon verstehen das der Mann sauer gewesen ist und den das irgendwann nervt wenn das dauernd vorkommt. Wir haben hier auch schon einen Aufstand gemacht. Vor unserem Haus ist genug Platz auf dem Vorplatz aber ne da war mal nen Beerdigungsgottesdienst und die Spacken fuhren einfach bei uns in den Hof und parkten mal eben mit 3 Autos hier. Hier hatte aber auch keiner gefragt ob er hier für die Zeit stehen bleiben könnte. Aber die haben sich hinter noch aufgeführt weil ich denen etwas Dampf gemacht habe ( aber wirklich höflich!!!) das sie hier nicht zu parken haben!
Gruß Ela

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Ich bekam mal einen Strafzettel weil das Parken "nicht ausdrücklich ERLAUBT" somit nicht zum PArken ERLAUBT war! Es muss also nicht immer zwingend extra verboten sein, sonder auch erlaubt :)

Und das ist es ja eindeutig auf einem PRivatgrundstück nicht. Ober willst du jemanden in deinem Garten stehen haben????