Anzeige falsche Verdächtigung

Ich verstehe grad die Welt nicht mehr!!

Kurz eine Vorgeschichte: Mein Mann und seine Ex-Frau befinden sich grade im Kampf ums Sorgerecht und Umgangsrecht.
Ohne viel zutun bin ich gleich von Anfang der Beziehung mit reingezogen worden. Heißt, Beschimpfungen am Telefon, per sms, und zuletzt eben sehr gerne über Facebook.
Ich habe zweitweise drauf reagiert, aber nicht mit Beleidigungen, sondern bat drum, mich damit in Ruhe zulassen. Daraufhin kamen auch mal Bedrohungen.

Im August bekam ich mal wieder eine Mail seiner Ex-Frau via Facebook, natürlich mit einem Fakeprofil, sie ist geblockt. In der liess sie sich mal wieder darüber aus, wie scheisse wir doch wären, wie scheisse mein Mann war, usw. ich bat sie mal wieder, mich mit ihrem geistigen dünnschiss in Ruhe zu lassen.

Am nächsten Tag kam dann eine Mail von einem Fakeprofil, in dem ich massiv bedroht worde, mir wurde Schläge angedroht, man wüßte nun wo ich wohne usw.
Das Profil hatte einen Namen, den man nicht unbedingt einen von beiden zuordnen konnte. Allerdings liess der Schreibstil, die Aussdrucksweise einen zusammenhang nicht verleugnen, da eben mein dummer Kommentar vom Tag vorher erwähnt wurde.

Ich rief an der Polizeiwache an, und fragte, was ich machen kann. Sie sagten, ich solle vorbeikommen. Dort wurde dann die besagte Mail ausgedruckt, ich vermutete natürlich den Lebensgefährten, da von ihm ja schon häufiger solche Bedrohungen kamen. Die Polizei nahm die Anzeige auf, gegen unbekannt.

Ca. 4 Wochen später bekam ich ein Schreiben, das die Ex-Frau zugegeben hätte, sie hätte die Mail geschrieben, und das Verfahren wäre eingestellt, weil kein öffentliches Interesse bestehe.

Heute bekomme ich ein Brief, muß nächste Woche zur Aussage, bin beschuldigt, eine falsche Verdächtigung begangen zu haben.

Unter Bemerkung und Konkretisierung steht:
Aufgrund einer von Ihnen hier erstattete Strafanzeige wurde eine sog. Gegenanzeige erstattet.

Ich verstehe grad nur Bahnhof, meine Anzeige war doch gegen unbekannt.

1

***Ich verstehe grad nur Bahnhof, meine Anzeige war doch gegen unbekannt. ***

Aber du schreibst doch, die Ex hätte zugegeben, die Mail geschrieben zu haben. Also musst du doch eine Verdächtigung ausgesprochen haben bzw. man hat sie als Schuldige ermittelt.

2

Natürlich ist gegen sie, und ihrem Lebensgefährten ermittelt worden. Es war ja klar, das die Bedrohung von einen von beiden kam. Bezug auf mein Kommentar von einem Tag vorher usw..

Sie hat es zugegeben, und er stellt die Gegenanzeige. Wobei ich genau das nicht verstehe, meine Anzeige ging gegen unbekannt, das heißt, ich hab weder sie noch ihn konkret verdächtigt.

3

Aber sie fühlen sich ja nun definitiv angepisst und reagieren wie kleine Kinder (finde ich zumindest).

Lass es auf dich zukommen und schau dann, was passiert. Das wird wohl auch alles im Sand verlaufen, wenn nicht wirklich etwas vorgefallen ist.

weiteren Kommentar laden
5

Wegen welchem Straftatbestand wurde denn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

War auch Bedrohung Gegenstand?

Wenn ja leuchtet mir auf den ersten Blick der Einstellungsgrund nicht ein.

Wegen der Gegenanzeige mach dich nicht verrückt.

Selbstverständlich darfst Du Personen benennen, die für eine Straftat in Frage kommen können.

Die Anzeige wird ohnehin ruckzuck eingestellt. Ich persönlich würde noch nichtmal bei der Polizei erscheinen.

Allenfalls ein kurzer schriftlicher Zweizeiler übersenden, dass man Strafanzeige gegen unbekannt erhoben hätte und der Täter glücklicherweise von der Polizei überfuhrt wurde.

Das Verfahren gegen dich wird vom StA ohnehin ruckzuck eingestellt.

6

Die Anzeige war "nur" wegen Bedrohung. Die ganzen Beleidigungen usw. hab ich gar nicht erst angezeigt.

In der Begründung stand auch, das wenn alle Beteiligten umsichtiger reagiert hätten, wäre es dazu nicht gekommen. Heißt also für mich, ich darf mich ständig beleidigen, belästigen und bedrohen lassen, und absolut nie darauf reagieren.

Die Anzeige war gegen unbekannt, aber bei der Aufnahme, äußerte ich eben den Verdacht, das er es gewesen wäre. Lag halt an der Wortwahl, kaum eine Frau sagt wohl, ich prügel die Wahrheit aus J. (Mein Mann) raus. Bzw. war es ja nicht die erste Mail, die ich von ihm bekam. Und wenn man da den Schreibstil und so weiter vergleicht. Nun gut, sie hat es zugegeben.

Ich hab auch nicht wirklich Angst vor einer Strafe, sondern verstehe eben nicht, wie ich mich einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht habe. naja, der Termin ist Mittwoch. Ich werde dahin gehen, und mich gerne aufklären lassen.

7

Du brauchst nicht nur nicht wirklich, Du brauchst überhaupt keine Angst vor Strafe haben.

Und selbstverständlich kann man Verdachte äußern.

Du hast doch zu keinem Zeitpunkt einen Dritte wider besseren Wissens verdächtigt.

Die Sache ist so dünn, dass mir die Zeit zu schade wäre bei der Polizei zu erscheinen.

Das musst aber letztlich Du entscheiden.

Und meines Wissens nach ist Bedrohung kein (relatives) Antragsdelikt.

Insofern sollte dann auch keine Einstellung wegen fehlenden öffentlichen Interesses möglich sein.

Andere Einstellungsgründe können selbstverständlich vorliegen. Bei Bedrohung ging ich bis jetzt davon aus, dass der genannte Grund gar nicht geht.

Ich bin aber kein Strafrechtsexperte. Also alles unter Vorbehalt.

weitere Kommentare laden
9

Hallo,

geh hin und mache Deine Aussage.

Passieren wird dann ohnehin nicht viel.

In der Regel wird das Verfahren eingestellt, da kein öffentliches Interesse besteht und auf den Weg der Privatklage verwiesen.

Da das dann Geld kostet, verzichten die meisten auf weitere Schritte.

VG lachris (die den Hype um o.g. Seite eh nicht nachvollziehen kann)

10

Ich habe doch überhaupt gar keine Angst vor der Anzeige ;-)

Ich verstehe nicht, wie ich mich einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht habe, bei einer Anzeige gegen unbekannt... Nun gut, ich werde es erfahren ;-)