Rechtsfrage: Gefahr für Kinder auf öffentlich zugänglichem Privatgrundstück

Hallo Urbia-Gemeinde,

in der Nähe unseres Grundstücks befindet sich ein öffentlich zugängliches (also nicht eingezäuntes) Privatgelände (Brachgelände), auf dem jemand ein Autwrack abgestellt hat, um es auszuschlachten und die Einzelteile zu verkaufen.

Spielende Kinder können theoretisch jederzeit auf das Gelände und an/auf/in dem Auto spielen und sich ggf. verletzen, an den kaputten Scheiben, hervorstehenden scharfen Metallkanten usw.

Mir ist schon klar, dass es natürlich Sache der Eltern ist, ihre Kinder davon abzuhalten und zu beaufsichtigen.

Mich interessiert einfach nur, ob der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, sein Grundstück entweder einzuzäunen, damit es nicht mehr öffentlich zugänglich ist - oder die Gefahr (das Autowrack) entsprechend zu beseitigen...?

Kennt sich jemand aus?

Danke schonmal für Antworten :-)
MOP

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Hallo,

jeder Eigentümer eines Grundstückes hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt.

http://iwgr.htw-berlin.de/index.php/publikationen/33/145-verkehrssicherungspflichten-des-grundstuecks-wohnungseigentuemers

vg, m.

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Danke! Das hilft mir schon mal weiter! :-D

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Ich glaube nicht, dass es dir hilft. Es stiftet nur Verwirrung...

"Nach diesem Grundsatz treffen denjenigen Eigentümer, der einen öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück eröffnet - oder aber auch bloß duldet - Verkehrssicherungspflichten."

Er ist aber NICHT verprflichtet, einen Zaun zu ziehen. Es ist SEIN Grundstück und ich unterstelle mal, dass er NICHT duldet, dass fremde Kinder darauf rumrennen.

Er hat also weder einen öffentlichen Verkehr eröffnet noch irgendwie kundgetan, dass er das duldet (schätze ich mal). Also im Falle eines verletzten Kindes: Das ist dann wohl ein Unfall ohne Schuldigen.

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