Ja natürlich haftet sie trotzdem. Was ist das denn für eine Frage?
Nur weil die andere vielleicht auf einer Sperrfläche geparkt hat ist das ja kein Freifahrtsschein, dass man nach herzenslust in das Auto fahren darf.
Wenn sie so zugeparkt war, dass sie nicht aus eigener Kraft aus der Lücke gekommen wäre, dann hätte sie das Ordnungsamt rufen müssen und das Auto abschleppen lassen.
Ich hoffe deine Freundin hat die Polizei gerufen.
Denn als meine Freundin rückwärts mal aus ihrem Parkplatz fuhr und auf ein parkendes Auto auf der anderen Seite auffuhr (direkt nach einer Kurve und wegen eines Hauses nicht gut einsehbar) bekam der andere Halter eine Teilschuld und meine Freundin auch da er den Mindestabstand zur Kurve beim Parken nicht eingehalten hatte.
Ohne Polizei hätte die Versicherung sich geweigert den Fall zu bearbeiten. Bzw sie hätte den Schaden des Unfall Gegners voll tragen müssen. So blieb jeder sozusagen auf dem eignen Schaden sitzen.
Ja sie haftet allein, egal, ob das Auto im Parkverbot gestanden hat. Und hoffentlich hat sie die Polizei gerufen oder zumindest den Halter persönlich informiert, sonst gilt das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
ich hoffe doch, dass sie das tut. und nicht feige einfach schweigt, die der oder die, welche/r mir letztens mal wieder nen ordentlichen kratzer ringefahren hat udn dann einfach abgehauen ist.
sie hat einen schaden verursacht und sollte dafür gerade stehen. so simpel ist das.
lg
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Sorry, aber das sind die dümmsten Vergleiche die es gibt!
Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun, denn die Kollegin hat das andere Auto sicher auch nicht mit Absicht angefahren!
Manchmal muss ich mich über die Äußerungen hier echt wundern...