Schenkung vor Todesfall... Wer kennt sich aus?

Guten Abend zusammen,

ich brauche mal bitte euren Rat in einer komplizierten Angelegenheit.

Es geht um folgendes:

Ich war 12 Jahre lang mit meinem besten Freund befreundet. Wir waren beinahe unzertrennlich, trotz eines Altersunterschiedes von 40 Jahren. Kommt wahrscheinlich eher selten vor, aber bei uns hat es eben gepasst.

Anfang März ist er nach langer Krankheit verstorben. Da er alleine gelebt hat, haben mein Mann und ich uns um ihn gekümmert, haben bei ihm geputzt, sind die letzte Zeit einkaufen gegangen und dergleichen. Freundschaftsdienste eben.

Niemand sonst kümmerte sich um ihn. Seine Kinder leben alle außerhalb und hatten auch kein großes Interesse daran, irgendwas zu tun. Selbst telefonieren war häufig schon zu anstrengend.

Durch die Krankheit wusste er ja, dass er möglicherweise bald sterben würde. Letztlich dachten wir aber, wir hätten noch etwas mehr Zeit.

Anfang des Jahres sagte er zu meinem Mann und mir:

"Wenn ich sterbe, dann nehmt euch aus der Wohnung was ihr haben wollt. Ich schenke es euch jetzt schon."

Ich wollte das gerne schriftlich haben um mich abzusichern, aber das haben wir nicht mehr geschafft.

Nachdem er gestorben war, haben wir nun einige Sachen geholt. Einen Computer, einen Bildschirm, einen Fernseher, einen Laptop und diversen Kleinkram. Und dann kam seine Familie.

Die sind bei mir rein und haben sich benommen, wie auf einem türkischen Basar! Haben sich alles mitgenommen, und ich bin ehrlich, weil ich ja nichts schriftliches habe, habe ich sie erstmal machen lassen. Aber jetzt?

Die haben ihn auf Marke super billig beerdigen lassen, noch nicht mal eine Trauerfeier gab es, und jetzt wurde mir von einem der Kinder berichtet, dass sie alle drei das Erbe ausschlagen wollen! Also sie meinen jetzt, sie bezahlen nur die Beerdigung und der Rest geht sie nichts mehr an, während sie aber schön die Sachen eingesackt haben, die er ja eigentlich uns geschenkt hat.

Und nun meine Frage: Kann ich da noch was machen? Ich meine, kann ich mir die Sachen von denen zurückholen? Habe ich irgendeinen Anspruch darauf?

Liebe Grüße

DarkBuffy

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BEi so Schenkungen ohne was schriftliches wär ich super vorsichtig und würde den Ball flachhalten.

Denn den Erben steht der NAchlass zu, was ihr begangen habt kann mitunter als Hausfriedensbruch und Diebstahl bewertet werden wenn ihr die Bude leergeräumt habt.

Also aus Sicht der Erben auf jeden Fall den diese waren ja offiziell durchs Ableben die neuen EIgentümer von Haus und inventar und sie könnten euch nun nicht nur enorme Schwierigkeiten machen indem sie das Zeug von euch zurückfordern sondern auch sogar anzeigen und dann sogar behaupten da fehlen noch wertvolle Gegenstände.

An eurer Stelle würde ich die Sachen so schnell wie möglich zurückbringen und erstmal fragen ob die Erben damit einverstanden sind und wenn sie es nicht sind habt ihr Pech gehabt.

Liebe Grüße

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Insofern hättest du recht, nur du hast mich vielleicht falsch verstanden. Der Fall ist jetzt der, dass die Familie das Erbe ablehnen will, damit sie keine Kosten haben, während die Sachen aber bereits in ihrem Besitz sind! Ich hab nichts mehr hier, das haben die mir hier ja alles raus geholt.

LG

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"Nachdem er gestorben war, haben wir nun einige Sachen geholt. Einen Computer, einen Bildschirm, einen Fernseher, einen Laptop und diversen Kleinkram. Und dann kam seine Familie."

Also versteh ich es so, du hast dir die Sachen genommen.

Kam dann die Familie zu dir nach Hause und hat die Sachen bei dir daheim wieder abgeholt?

Leider völlig richtig und legal.

Andererseits wie es aussieht das sie die Sachen rausholen obwohl sie das Erbe ablehnen, das weiss ich leider nicht. Wenn sie die Beerdigung bezahlt haben haben sie ihr "soll" getan.
Die berechtigen Erben sind ermittelt
Dann nimmt man sich die Gegenstände die man möchte und der Rest wird dann versteigert oder verkauft im allgemeinen und das Geld unter den Erben aufgeteilt.

Ihr werdet leider vollkommen leer ausgehen.

Aber da es ein so guter Freund für dich war solltest du, wenn du schon nichts bekommst fragen ob du dir wenigstens die Fotos von ihm aus der Wohnung nehmen darfst.
Das wird ein sehr schönes Erinnerungsstück für euch sein.

LG

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Doofe Situation. Dein Freund hätte vorher ein Testament aufsetzen müssen. Meiner Meinung tritt jetzt die normale Erbfolge ein und ihr geht leer aus.

Es ist auch traurig, daß er nichtmal ein würdiges Begräbnis bekommen hat.
Hättest du jetzt was schriftliches in der hand, hättest du chancen was vom Inventar zu bekommen.

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Hallo,

da habt Ihr leider ganz schlechte Chancen...

Zum Einen existiert ja scheinbar kein Testament - sprich, es tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Da seid Ihr also schon mal komplett raus aus der Nummer.

Zum Anderen fließen Schenkungen, die im Jahr vor dem Tod gemacht wurden, zu 100% ins Erbe ein (danach gibt es eine Staffelung, ist aber ja für Euch uninteressant).

Also, demnach würde ich sagen - Ihr könnt der Familie gar nichts...:-(

Viele Grüße, Alex

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"Zum Anderen fließen Schenkungen, die im Jahr vor dem Tod gemacht wurden, zu 100% ins Erbe ein (danach gibt es eine Staffelung, ist aber ja für Euch uninteressant)."

Nicht ins Erbe, sondern ins Pflichtteil (50 Prozent vom gesetzlichen Erbteil)

Hier haben die Erben aber das Erbe AUSGESCHLAGEN !

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Hallo,

also, wenn die Schenkung nicht schriftlich festgehalten wurde, dann geht ihr sehr wahrscheinlich leer aus, auch wenn euer Freund es anders gewünscht hätte. Wenn zudem zwischen Schenkung und Todesfall weniger als 10 Jahre liegen, dann zählt das auch wieder zur Erbmasse...Wenn es euch sehr wichtig ist, könnt ihr ja mal einen Anwalt oder Notar bemühen zur Klärung.

Zu dem Angehörigen. Mir ist so, daß wenn man das Erbe ausschlägt man sich auch nichts aus der Wohnung nehmen darf, d.h. sie müßten den PC usw. auch dort in der Wohnung lassen und dürfen keine Konten leer räumen usw. Man darf in solchen Fällen glaube ich nicht mal Bilder mitnehmen, wenn man das Erbe ausschlägt. Wenn sie was mitgenommen haben, gilt das eigentlich als Annahme des Erbes. Wenn sie das Erbe ausschlagen wollen, so müssen sie dies auch innerhalb einer bestimmten Frist (6 Wochen nach Kenntnis) tun, sonst gilt es ebenfalls als angenommen.

Ich würde es an euer Stelle darauf beruhen lassen, nicht daß die Erben euch noch wegen Unterschlagung oder Diebstahl belangen wollen. Ihr habt eure Dienste ja sicherlich eurem Freund zuliebe erbracht und nicht wegen eines TVs...auch wenn es sein Wunsch gewesen wäre.

Hier ein ganz guter Link, der einerseits auch eure Problematik anspricht, aber auch die Erbausschlagung und die Mitnahme von Gegenständen durch die Erben, die aber nach der Ausschlagung eigentlich keine Erben mehr sind:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbe-ausgeschlagen,-Wohnungsaufloesung,-eigene-und-brauchbare-Gegenstaende-mitnehmen-__f53187.html

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Erstmal danke für die bisherigen Antworten.

Also ich hab das natürlich auch anders ausgegeben. Ich hatte aus diversen Gründen einen Schlüssel für die Wohnung, den einzigen, und habe ja die Sachen erstmal nur rausgeholt, um Unterlagen, Adressen und dergleichen zusammen zu suchen. Von behalten oder wie auch immer habe ich den Angehörigen ja gar nichts gesagt.

Das ist es nämlich. Ich bin auch der Meinung, dass wenn sie das Erbe ablehnen, sie auch nicht einfach irgendwas behalten dürfen. Schulden existieren keine mehr, dass weiß ich, letztlich geht es der Familie nur darum, dass sie keine Arbeit mehr haben und möglichst wenig Geld ausgeben müssen, wobei ich weiß, dass noch zwei Konten existieren auf denen jeweils gut tausend Euro sind.

Mir geht es auch eher um folgendes: Wenn die das Erbe ausschlagen, wenn die überhaupt damit durchkommen, die verdienen nämlich alle gut, wird ja glaube ich ein Nachlassverwalter bestellt. Wenn ich nun diesem Nachlassverwalter meinen Schlüssel gebe, und ihm erzähle, dass da eigentlich mal Sachen waren, die mir geschenkt wurden, die sich aber die Familie in diesem Fall unberechtigt unter den Nagel gerissen hat, was passiert dann damit? Sie müssen sie zurück geben. Aber habe ich dann eine Chance was davon zu bekommen?

Im Prinzip ganz ehrlich sind mir die Sachen nicht so wichtig, aber so wie sich die Kinder benommen haben, sehe ich irgendwie nicht ein, dass die sich alles unter den Nagel reißen und es noch nicht mal eine lumpige Trauerfeier gibt.

LG

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Wenn Du es so machst, wie gerade beschrieben, kann es sein, dass die Familie die Sachen zurückgeben muss, es kann aber auch sein, dass die zuständige Dienststelle sagt, die Sachen sind nicht von genug Wert, um da groß Theater drum zu machen und die Familie darf die Sachen behalten.

Da Du nichts außer Deinem Wort hast, um die Schenkung zu beweisen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Du in diesem Fall irgendwas bekommst. Dann tritt halt der Fiskus als Erbe ein und gut ist.

Wieso sollten sie nicht damit durchkommen, das Erbe auszuschlagen? Das Erbe ausschlagen kann jeder - das hat nichts mit dem eigenen Vermögen zu tun...

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"Ich bin auch der Meinung, dass wenn sie das Erbe ablehnen, sie auch nicht einfach irgendwas behalten dürfen."

Das ist vollkommen richtig. Ich meine sogar, dass das Erbe durch Wegnahme von Gegenständen aus der Erbmasse automatisch als angenommen gilt.

"Mir geht es auch eher um folgendes: Wenn die das Erbe ausschlagen, wenn die überhaupt damit durchkommen, die verdienen nämlich alle gut,"

Grundsätzlich kann jeder, und zwar unabhängig von seinem Einkommen, ein Erbe ausschlagen.

"Sie müssen sie zurück geben. Aber habe ich dann eine Chance was davon zu bekommen?"

Die Sachen werden im Falle der Erbausschlagung (sofern die jetzt überhaupt noch möglich ist) zurückgegeben werden müssen. Ob du dann Anspruch darauf hast, kann ich dir leider nicht sagen...ich denke aber, es wird daran scheitern, dass du letztlich keinen Beweis für den Wunsch des Erblassers erbringen kannst.

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Meine laienhafte Meinung:

Der Verstorbene hat Euch die Sachen geschenkt, also gehören sie erstmal Euch.

Wenn diese Sachen das EINZIGE Vermögen waren, das der Verstorbene hatte, könnten die Verwandten einen Pflichtteilergänzungsanspruch daran haben. Dann müsstet ihr die Hälfte des Wertes der Gegenstände in bar an die Hinterbliebenen zahlen.

Die Hinterbliebenen haben aber das Erbe ausgeschlagen, also gibt es nach meinem Dafürhalten auch keinen Pflichtteil, ergo keinen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Meine Meinung: die Sachen sind euer Eigentum.

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Siehst du, dass meine ich nämlich auch.

Ich denke, ich werde mich da mal von einem Anwalt beraten lassen.

LG

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Ich habe nochmal darüber nachgedacht und muss meine Meinung revidieren:

Die Frage ist: Ist die Schenkung wirklich vollendet oder war es nur ein Schenkungsversprechen ?

Da ihr die Sachen nicht schon zu Lebzeiten mitgenommen habt, war es wohl eher ein Schenkungsversprechen. Problem: Ein Schenkungsversprechen ist nur wirksam, wenn es notariell beurkundet wurde. Das wurde es wahrscheinlich nicht. Also gehören die Sachen den Erben bzw. dem Fiskus.

Egal wie es ist, da die Sachen zum Todeszeitpunkt im Besitz des Verstorgenen waren und ihr nichts schriftliches habt, wird es unmöglich zu beweisen, dass die Sachen schon vorher Euch gehört haben.

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Nur mal eine Frage am Rand: Woher wusste denn die Familie, welche Dinge aus eurem Haushalt ihm gehört haben?

Wenn die Erben ihr Erbe ausschlagen, nehmen sie weder die Schulden noch das Vermögen an.

Sie dürfen sich ein paar persönliche Erinnerungsstücke aus dem Haushalt nehmen, dagegen sagt niemand etwas. Das ist aber auch alles.

Nun ist es ja aber so, dass das zwar meint, dass die Erben sich möglicherweise zu unrecht Fernseher und co. geschnappt haben, ihr das aber deswegen noch lange nicht behalten dürft.
Es ist Erbmasse und ihr seid keine Erben.

Bitter aber wahr, ich befürchte, du kannst da kaum etwas ausrichten. Zumal die Dinge ja nun auch schon bei der Verwandtschaft sind.

Das tut mir leid für euch.

L G

White (wenn es ums Erbe geht, hört viel zu oft alles auf. Das werden Freunde zu Feinde, Menschen zu Tiere, Angehörige zu Arschlöchern - nicht immer, aber immer wieder erlebt)

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Ich frage mich gerade, woher die Erben wissen, was er allen im Haus hatte, wenn sie sich nie blicken liesen. Ein PC oder anderes gerät kann auch kaputt gewesen sein. Nicht mal meine Eltern wissen was ich alles in der Wohnung stehen habe- daher würden sie im Falle des Falles auch nichts identifizieren können.

Wenn die Familie Deines Freundes so genau weiß was ihm alles gehört und das es nun bei Dir zu finden ist, müssen sie doch Kontakt gehabt haben. Sonst käme doch niemand auf die Idee bei Dir nach den Sachen zu suchen.

Dann frage ich mich warum Du diese Leute zu dir in die Wohnung gelassen hast.

Warum habt ihr die Sachen erst nach seinem Tod mitgenommen? Ich hätte sie noch zu Lebzeiten mitgenommen und mit dem Freund einen obligatorischen Kaufpreis ausgemacht.

Ich verkaufe gelegentlich mal Kleinkram an Freunde- wenn ich heute sterben würde, dann hätten die Freunde auch keine Belege darüber...

Doch wie gesagt- wenn jemand nicht gerade jede Woche hier bei mir ist, dann weiß derjenige auch nicht wo ich was habe. Folglich- wenn ich sterben würde wäre das Zeuig einfach nicht da.

LG Mona

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Guten Morgen,

na ja, das kam hauptsächlich zustande, weil der eine Sohn ein Idiot ist und sich bei denen verplappert hat.

Er wusste, dass sein Vater uns die Sachen schenken wollte, dass war für ihn auch vollkommen in Ordnung und angemessen, wenn man bedenkt, wie wir uns gekümmert haben. Die Sachen habe ich also letztlich auch mit in seinem Auftrag aus der Wohnung geholt. Wir hatten uns da abgesprochen und er wollte gerne das Laptop haben, was für mich auch in Ordnung war, da er überhaupt keinen funktionierenden Computer hatte.

Auf jeden Fall kamen dann die beiden anderen Geschwister aus Fr...... um die Beerdigung mit zu organisieren und er hat sich bei denen verplappert. Um nun nicht in Teufelsküche zu kommen, blieb mir ja nichts anderes übrig als zu sagen, dass ich nicht alles für mich beanspruche. Sie nahmen also alles mit und der Idiot hat nicht mal das Laptop bekommen und ist ebenfalls stinksauer.

LG