Staatsangehörigkeit, brauche Experten dringend

Hallo liebe Urbiagemeinde..

zu den Fakten:

Mutter, deutsche Staatsangehörigkeit mit wohnhaft in der Schweiz (Kurzaufenthaltsbewilligung seit über 2 Jahren)

gesetzlicher Vater (da er keiner Scheidung einwilligt), deutsche Staatsangehörigkeit mit wohnhaft in Deutschland

biologischer Vater , schweizer Staatsbürger <<< ist aber erstmal nebensächlich, da ich ja noch verheiratet bin.

Kind geboren in der Schweiz.

Ich habe nach vielen hin und her endlich die Geburtsurkunde für mein Kind erhalten (geb. 14.12.12).

Beim Lesen der Geburtsurkunde bin ich fast vom Sofa gefallen, da steht doch ernsthaft bei Staatsangehörigkeit "ungeklärt" drin.

Mein Kind hat somit keine Staatsangehörigkeit.

Da ich ja eine Deutsche bin, habe ich immer angenommen, dass mein Kind auch automatisch Deutsch ist zumal der gesetzliche Vater ja auch Deutscher ist. Theoretisch ist der biologische Vater ja völlig egal wenn man verheiratet ist.

Ich bin wirklich stinksauer, da ich mich schon so viel über das Zivilstandesamt hier geärgert habe. Ich musste tausende Unterlagen besorgen, habe eine Menge Geld und Zeit investiert und nun sowas.

Mir ist völlig egal welche Staatsangehörigkeit mein Kind hat aber "ungeklärt" ist ja wohl eine Frechheit.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Weiss jemand wie das rechtlich aussieht???

Ich war mir sicher, dass das Kind deutsch ist.

Freue mich über Antworten.

LG

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Hallo,

das habe ich gefunden:

http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/05/RK_20von_20A_20-_20Z/N_20-_20Z/Seite__Staatsangeh_C3_B6rigkeit_20eines_20in_20der_20Schweiz_20geborenen_20Kindes_20mit_20nur_20einem_20deutschen_20Elternteil.html

Eigentlich müsste Dein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Wende Dich doch mal mit Deiner Frage an die deutsche Botschaft.

GLG #klee

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Hallo,

seit dem 01.01.1975 richtet sich die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes nicht nur nach dem Vater sondern auch nach der Mutter.

Dein Kind ist also deutsch.

§ 4 (1) 1. Satz StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz): Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

VG lachris

PS: Informiere Dich mal zu dem Thema Vaterschaftsanfechtungsklage.

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>>seit dem 01.01.1975 richtet sich die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes nicht nur nach dem Vater sondern auch nach der Mutter.

Dein Kind ist also deutsch.<<

Korrekt.

Ich bin auch deutsch Geborene (1965), mein Vater war Deutscher, meine Mutter Schweizerin (immer wohnhaft in D). Ich hatte dann irgendwann in den 80ern die Möglichkeit, auch die schweizerische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Das haben wir damals sofort gemacht, seitdem habe ich zwei Pässe und in beiden Ländern unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.

LG
Merline

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Hallo!

Ruf einfach bei der Deutschen Botschaft an und frage dort nach, wie es mit der Staatsangehörigkeit für Dein Kind aussieht. Eigentlich sollte es kein Problem sein, für Dein Kind dort einen deutschen Pass zu bekommen.

Viele Grüße
Trollmama

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MEine Tochter is in Italien geboren. Sie hatte zuerst offiziel nur die italienische Staatsangehörigkeit, da sie ja nur auf dem italienischen Standesamt registriert war. Dann sind wir zu deutschen Botschaft in Rom und sie wurde auf dem Standesamt Nr.1 in Berlin registriert und hat einen deutschen Pass bekommen und jetzt die doppelte Staatsbürgerschaft.

Ich denke, dass Problem bei Dir ist, dass die schweizerische Behörde ja nicht einfach die Staatsangehörig eines anderen Landes festlegen kann. Daher das ungeklärt. Wenn Deine Kleine dann erstmal in Deutschland registriert ist, sollte das aber klar sein....
Denke ich jedenfalls....

Rine

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Es gibt nur sehr wenige Laender, wo ein Kind automatisch die Staatsangehoerigkeit bekommt, nur weil es dort geboren wurde. Es fallen mir da einzig die USA ein.

Natuerlich wird dem Kind eine Geburtsturkunde am Geburtsort ausgestellt, aber das bedeutet nicht, dass es so automatisch Staatsbuerger wird, im Normalfall geht das ueber die Staatsangehoerigkeit der Eltern.

Meine Kinder haben z.B. UK-Paesse, weil ihr Vater UK-Buerger ist, und nicht weil sie in UK geboren worden sind. Haette ihr Vater auch eine andere Staatsangehoerigkeit, haetten sie trotzdem eine UK-Geburtsturkunde, allerdings waeren sie deshalb trotzdem keine Staatsbuerger.

Deutsche Paesse haben sie nicht, weil ich bislang keinen beantragt habe, haetten aber Anspruch drauf.

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meine Feundin war mit ihrem Mann in den USA für längere Zeit, als sie die Kinder bekommen hat. Die Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft.

Ich würde mich auch an die Botschaft wenden

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Nach schweizer Recht ist eine schweizerische Staatsangehörigkeit von vornhinein ausgeschlossen? Das ein Elternteil Schweizer ist, ist bei Deiner Kontstellation irrelevant?

Gilt auch nach schweizer Recht der Ehemann immer als Vater egal wer es "wirklich" ist?

Wenn ja, ist Dein Einwand sicher berechtigt.

Wenn nein, wäre "ungeklärt" ja keine "Frechheit".

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hat sich schon geklärt, mein Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit..

und deine Fragen kann ich alle mit "ja" beantworten ;-)

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Danke für die Info.