Muss ich diese Strafe zahlen? TÜV abgelaufen, aber....

Unser Zweitauto ,welches angemeldet ist, hat seit Monaten keinen TÜV.Wir hatten es in dieser Zeit auf unserem Privatgrundstück auf dem Hof.
Nun wollten wir den TÜV neumachen. In die Werkstatt ,TÜV schaute nach und schrieb am 19.4. einen vorläufigen bzw einen Schein aus ,wo wir nochmals wegen einem Mangel vorführen sollten.
Dieser meinte,das wir mit diesem Schein mit einer Frist bis zum angegebenen Tag 20.5. fahren können.
Bis dahin muss der Mangel behoben sein und TÜV Plakette wird geklebt..

Nun wurde das Auto am 21.4. ( also nach dem 1.TÜV Besuch) im öffentlichen Bereich von der Polizei mit nem Bußgeld 25 euro angemahnt,wegen KEIN TÜV.

Muss ich das zahlen?

lieben dank schon mal

jen

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Seit Monaten ist der TÜV abgelaufen, dann habt ihr noch einen Mangel und fahrt damit?

Also sorry, manchmal frage ich mich echt, welche Eigenverantwortung manche Leute haben.

lisa

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Ein "Mangel" kann auch nur eine "Kleinigkeit" sein (typisch Deutschland).
Warum genau die TE keinen TÜV bekommen hat, weißt du doch gar nicht.
Ich hab mal keinen TÜV bekommen, weil das Licht falsch eingestellt (zu niedrig) war #augen

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Solange Du nicht weißt was es für ein Mangel ist, solltest Du mit Vorwürfen vorsichtig sein.

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Kann da jetzt rechtlich nicht weiterhelfen, aber:
Habt ihr die Schilder am Auto? Wenn ein Auto korrekt abgemeldet wird, wird doch die Tüvplakette auf den Schildern herausgekratzt??

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es ist nicht abgemeldet, es ist angemeldet, ganz normal...nur der TÜV war halt abgelaufen

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Sorry, hab nicht richtig gelesen #augen

Ich würde an Deiner Stelle einfach bei der Polizei vorbeifahren und nachfragen. Am besten nimmst Du den ersten Tüvbericht mit, da müsste ja dann auch der Termin für die Wiedervorstellung draufstehen.

Konnte die Polizei ja nicht wissen, dass ihr schon einmal beim Tüv vorstellig geworden seid.

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Eigentlich musst du das nich zahlen.
Du musst aber mit dem schreiben vom TÜV zur Polizeidienststelle und denen vorlegen, dass du bereits da warst und eben wegen einem Mangel keinen TÜV bekommen hast.
Und dann musst du vermutlich das Auto innerhalb der Frist nochmals vorführen, wenn der TÜV durch ist.
Hatten wir auch schon mal.

LG

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Hallo

Heisst Normalerweise Tüv->Werkstatt -> Tüv
Und keine Privat Fahrten

Es sei den du kannst Nachweisen das du grade auf den weg zum Tüv oder Werkstatt warst, sonst musst du die Strafe zahlen

Der Schein vom Tüv war kein Freihaitsfahrschein für Privat Fahrten.

Den da hat ein KFZ ohne Tüv und Mängel nichts zu suchen

#winke

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ich hab doch geschrieben das wir NICHT gefahren sind,das auto war privat untergestellt.

wir sind dann zum tüv ,der hat das schreiben gemacht ,wg dem Mangel und dann haben wir das auto an der öffentl straße stehen gehabt,weil der in der werkstatt noch alles voll hatte ,mussten also noch paar tage warten ,bis werkstatttermin.

in dieser zeit hat dann die polizei das auto halt gesehen.

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Das Auto stand ohne gültige Tüv-Plakette an einer öffentlichen Straße. Also habt ihr Pech gehabt. Auf einem Privatgrundstück hätte keiner was gesagt/gemacht.

lg, verena

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