Hallo zusammen,
wir hatten heute Kindergeburtstag ...
Vor 4 Wochen habe ich eine Dame gebucht, die rein prof. Kinderschminken anbietet, mit Geberbe, Rechnung ect. also ganz offiziel. Ich habe Ihr verbindlich einen Vertrag unterschrieben, und Sie hat mir eine verbindliche Zusage per Mail geschickt, indem Sie alles für den heutigen Termin bestätigt hat ! Rein rechtlich ist also ein Vertrag zustande gekommen.!
Nun ist die gute Dame heute nicht aufgetaucht ... und hat nur eine kurze Mail an mich verfasst ( heute Vormittag), sie war für 15 h gebucht , daß Sie nicht kommen könne :
"Guten Tag Frau xxx, es tut mir sehr leid, aber ich muss Ihnen für heute absagen. Leider habe ich keine Telefonnummer von Ihnen, sonst hätte ich Sie persönlich angerufen. Es ist ein dringender familiärer Notfall dazwischen gekommen. Ich hoffe sehr dass Ihre Tochter heute dennoch eine schöne Geburtstagsfeier haben wird. Ich bitte um Verständnis, ich bin halt auch eine Mama und die eigenen Kinder gehen halt vor. "
In dem Vertrag stehen meine Adresse, sowie Festnetzt und Handynummer !!!
Jetzt zu meiner Frage : kann ich die Frau in Regress nehmen ? Kennt sich da jemand aus ?
Die Feier wäre natürlich fast den Bach runter gegangen, weil das Schminken als großer Act angekündigt war. Durch blöden zufall ist die große Schwester eines der geladenen Kinder eingesprungen und hat ein bißchen geschminkt ... und hat mir somit den Popo gerettet!
Schön ist das ganze nicht ! Ich bin ja auch Mutter und muß meinen geschäflt. Verpflichtungen nachkommen und Verträge einhalten ! Und kann nicht 2 Std. vorher Absagen.
Hab ich Schadenersatzansprüche an diese Frau ?
Der Vertrag wurde nicht unter Vorbehalt geschlossen!
LiebenDank an Alle die mir da helfen können !
Gruß
die Zicke
Kindergeburtstag ... kurzfristige Absage der Kinderanimation . Wie ist das rechtlich ?
Wenn Du z.B. kurzfristig einen Ersatz zu einem höheren Preis hättest engagieren müssen sehe ich Schadensersatzansprüche für gegeben.
Welchen finanziellen Schaden willst Du aber geltend machen? Es ist ja (glücklicherweise) keiner eingetreten.
Bleiben nur Ansprüche immaterieller Art auf Schmerzensgeld (ähnlich entgangener Urlaubsfreude). Diese sind aber nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen ersatzfähig.
Im Reiserecht gibt es das ausdrücklich. In Deinem Fall aber nicht.
Ich sehe auch kein ungewöhnlich hartes Ergebnis, dass die Vertragsverletzung ohne rechtliche Sanktion bleibt. So unerfreulich das Ganze ist.
Unterm Strich sehe ich daher keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatz.
Gegebenfalls könnte man zukünftig über eine im Vertrag zu regelnde Vertragsstrafe nachdenken.
Der muss aber einvernehmlich geschlossen werden.
Ich würde auch sagen, dir ist kein Schaden entstanden. Und das ist nun mal die Voraussetzung, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen...
Hallo,
du willst Schadensersatz wegen einer ausgefallenen Animation auf einem Kindergeburtstag.
Was ist bloß aus dem guten altem Topfschlagen geworden
Ganz im Ernst, du weißt nicht mal was passiert ist. Vielleicht gab es nen Unfall oder schlimmeres.
Empfehle sie einfach nicht weiter und fertig.
Schönen Abend wünsch ich dir!
Meine Güte... stell Dir mal vor, vielleicht gab es einen Unfall oder sowas bei ihr....
Regress?
Welche Forderung weswegen schwebt Dir denn vor?
Finanzielle Schäden gab es nicht, erwartest Du Schmerzensgeld?
Mal ganz ehrlich, das kann nicht Dein Ernst sein, oder?
..........Jetzt zu meiner Frage : kann ich die Frau in Regress nehmen ...
Was schwebt Dir da vor?
Ja das ist ärgerlich.
Allerdings soll es Lebenssituationen geben in denen man Prioritäten setzen muss bzw. oft passieren auch Dinge auf die man selbst keinen Einfluss hat!
Ich war neulich morgens auf dem Weg zur Arbeit. Wenige km von zu Hause entfernt fuhr mein Wagen plötzlich keinen Zentimeter mehr. Ich musste also bei der Arbeit anrufen und sagen dass ich mit meinem Wagen an der Landstraße stehe, dass ich da NULL wegkomme, noch ein Kind dabei habe und so lange der ADAC nicht da war auch nicht mein Auto verlassen kann.
Ich war an diesem Morgen sehr froh dass mein Chef mir nicht sagte, dass ich einen Vertrag unterschrieben habe in dem steht dass ich am Montag morgen um 7.45 auf der Matte stehen muss. Sollte ich nicht da sein, würde er mich verklagen bzw. "in Regress nehmen".
Das soll nichts anderes heißen als dass du auch mal in die Situation kommen kannst, in der du jemanden hängen lassen "musst" weil es einfach nicht anders möglich ist.