Autokauf privat - Gewährleistung

Hallo zusammen,

ich habe mir letzt Woche ein Auto privat gekauft. Haben es auch auf Mängel untersucht etc.

Was man da für Risiko eingeht war mir bewusst. Ich habe dem Verkäufer auch gesagt, dass ich auf ein Auto angewiesen bin (zwecks Arbeit) und ich mich drauf verlassen muss, dass er läuft. Er versicherte mir auch, dass ich damit keinerlei Probleme haben werde. Irgendwann sagte ich dann zu, da er mir immer wieder sagte, dass das auto top läuft (Probefahrt war nicht ausreichend vorhanden, da das Auto zum Zeitpunkt abgemeldet war. Nur eben eine kleine Runde auf dem Grundstück)

Nun natürlich -wie sollte es anders sein- machten sich einen Tag nach Anmeldung die Mängel bemerkbar. Also habe ich den Verkäufer kontaktiert, ob es an dem Auto etwas an Mängel gibt, was ich nicht vllt. doch noch wissen sollte. Aber er verneinte. Da ich nun am Freitag nicht mal mehr zur Arbeit kam mit dem Auto, brachte ich es am Nachmittag zur Vertragswerkstatt.

Heute nun die Ernüchterung. Drohender Motorschaden, da Motor bereits Öl verbrennt, defekte ABS-Leitung, defekte Wegfahrsperre usw. Reperatur unwirtschaftlich.

Das Autohaus bot mir an, ein Gutachten erstellen zu lassen, da die Mängel dem Verkäufer mit absoluter Sicherheit bewusst waren und somit arglistige Täuschung vorlag und ich somit wiederum ein Recht hätte vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw dem Verkäufer die Möglichkeit anbiete, die Mängel auf seinen Kosten beheben zu lassen.

So, natürlich habe ich den Verkäufer über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt aber -wie sollte es nun anders sein- kam natürlich nichts als Stillschweigen von ihm zurück.

Ich habe eigentlich keine große Lust, Zeit und Nerven das jetzt gerichtlich durchzusetzen daher hab ich es auch versucht, mich mit dem Käufer zu einigen. Aber da dieser dazu nichts sagt, bleibt mir wohl nichts anderes übrig.

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Das Autohaus ist der Meinung, dass ich mit ziemlicher Sicherheit den Rechtsstreit gewinnen würde, da -trotz ausgeschlossener Sachmangelhaftung- eine arglistige Täuschung vorliegt und die vorliegenden Mängel dem Vorbesitzer bekannt hätten sein müssen.

Der Verkäufer hat im Kaufvertrag auch angegeben, dass das Auto keine Mängel hat.

Was meint ihr?

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Naja damit eine arglistige Täuschung vorliegt muss man davon ausgehen das der Verkäufer Ahnung hat! Wenn man davon ausgehen kann weil er z.B. beruflich damit zu tun hat oder Hobbymässig an Autos bastelt dann ran an den Anwalt.

Ich möchte aber bemerken das nicht jeder Kenne von Autos hat. Ich z.B., weiß das ein Auto 4 Räder, nen Motor und nen Tank hat, ich krieg auch noch auf die Reihe das irgendwo ne Batterie rumschwirrt und das es im Idealfall von A nach B fährt (ein bisschen mehr ist es schon überzeih jetzt nur arg). Wenn ich jemand Gutem Gewissens ein Auto verkaufe und das eine Woche später einen Motorschaden hat dann ist das mit Sicherheit keine arglisitige Täuschung sondern pures Unwissen meinerseits.

Ausser man kann diesem Menschen jetzt 100% nachweisen das er es gewusst haben muss weil das Auto mit so einem Schaden schon länger Ärger macht.

Ich kaufe deswegen selber lieber vom Händler, dem kann ich auf die Füsse treten.

Greetz
Petra

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Ja, ich würde es auf jeden Fall machen. Schalt erst einmal einen Anwalt ein, der wird alles weitere in die Wege leiten.

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Bevor ich meinen Senf dazugebe, beantworte mir bitte folgendes:

Fahrzeugtyp?
Baujahr?
Km?
Preis?

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"da die Mängel dem Verkäufer mit absoluter Sicherheit bewusst waren und somit arglistige Täuschung vorlag"

Hallo,
und genau da liegt der Hund begraben.
Wenn du nicht eine Werkstatt oder einen anderen Sachkundigen hast, der als Zeuge bestätigen kann den genannten Mangel schonmal dem Verkäufer früher mitgeteilt zu haben, wirst du die arglistige Täuschung kaum nachweisen können.

Ölverbrauch reicht da mitnichten aus.
Es gab mal Zeiten, die noch gar nicht lange her sind, da haben Autohersteller gemeint bis zu 1l auf 1000km Ölverbrauch kann normal sein.

Defekte "ABS-Leitung" (was soll das sein?)
Warum hat dann nicht die ABS Kontrollleuchte durchgehend geleuchtet bei deiner Runde über dem Hof?
Defekte Wegfahrsperre, wie konntest du dann über den Hof fahren?

1. Für ein Gerichtsverfahren wirst du ein Sachverständigen Gutachten benötigen von einem beim zuständigen Gericht vereidigten Gutachter.
Von einer Werkstatt wird da nichts anerkannt, auch die meisten Kfz-Gutachter die man sonst bei Unfällen kennt dürfen dies meist nicht.
So ein Gutachten ist nicht gerade günstig.
Der stellt aber erstmal fest ob es überhaupt Sachmängel sind.
Kann nämlich sogar sein, dass es gar keine Sachmängel sind, je nach Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

Das wäre die erste Hürde, damit hast du die Hürde der arglistigen Täuschung die sehr hoch ist noch gar nicht genommen.

Wie vwpassat schon anmerkte.
Von was für ein Fahrzeug, mit welchem Alter und welcher Laufleistung reden wir hier überhaupt?
Wie teuer war es?

Gruß
Demy

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Das sind genau meine Gdankengänge, ich hoffe wir bekommen hier noch mehr Infos.

Übrigens werden durchaus mehr Händler von privaten Verkäufern "beschissen" als andersherum.

In meinen 9 Jahren als selbständiger Autohändler habe ich schon so einiges erlebt und wenn man es beweisen kann, dann kann ich bei einem Ankauf "wie gesehen und probegefahren und ohne jegliche Gewährleistung" dem privatem Vorbesitzer durchaus auch noch auf die Füße treten. Es muss halt beweisbar sein! Bestes Beispiel war ein notdürftig reparierter Motorschaden, der auf den 1. Blick und die ersten paar 100km gar nicht auffiel. GsD hatte dies eine Vertragswerkstatt genau so auf den Auftrag formuliert. Mein Käufer hatte nämlich nach 8 Wochen auf einmal massiven Ölverbrauch und der Motor war nicht mehr zu retten. Den Ersatzmotor, Einbau und Nebenkosten hab ich mir vom privaten Vorbesitzer und Verkäufer ohne weiteres bezahlen lassen.

Ein weiteres Beispiel ging nicht so gut für mich aus, da ging uns schon auf der Heimfahrt die Motorkontrollleuchte an, letzte Reparatur war die Zündspule eines defekten Zylinders (Loch im Kolben). Hier war leider nichts beweisbar, weil Vorbesitzer und Werkstatt offenbar besser zusammenhielten.

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Hm, merk schon. Das würde ein elendiger Aufwand werden. Und das würde sich nicht mehr lohnen. Ja das mit dem Gutachten weiß ich. Wurde mir ja schon angeboten, das von der DEKRA machen zu lassen. Aber mal ehrlich. Dann zahl ich das Gutachten, den Anwalt, etc. Ich hab dazu weder Zeit noch Nerven und auch ehrlich gesagt auch keine Lust mehr in diese Sache noch einen Cent reinzustecken.

Die ABS-Leuchte leuchtete angeblich, meinte der Verkäufer letzte Woche. Er meinte, das liegt daran, dass das Auto eine Weile stand. Als wir dann aber das Auto starteten, leuchtete sie nicht. Wir haben diesbezüglich vor Ort (bzw ein Freund) das Auto noch genauer angesehen und er hat bemerkt, dass irgendein Stecker ab sei was zum ABS-System gehört. Dieser wurde auch wieder rangesteckt. Von dem ABS-Defekt hab ich dann erst heut aus der Werkstatt erfahren.

Mit der Wegfahrsperre: Mal funktionierts, mal nicht. Ich kann das Auto 10 Mal am Tag starten, davon geht er aber auch 5 mal direkt wieder aus. Und bleibt dann auch mal gerne nach 15x starten nicht an. Eine Stunde später läuft er wieder. An dem nächsten Supermarkt: einsteigen - geht wieder sofort aus. Alles solche Späße.

Sobald der Motor warm ist, spinnt er im Leerlauf. Geht an der Ampel fast aus, dann schießt er hoch auf über 1000 U, um danach gleich wieder runter auf 250 U zu fallen und dann schießt er wieder hoch.

Also bleibt mir wohl nichts anderes, als dies unter Lehrgeld verbuchen.

Werde mir jetzt wohl doch einen gebrauchten übers Autohaus kaufen. Wollt zwar eigentlich "nur ein Auto um auf Arbeit zu fahren, mehr ist nicht wichtig".

Aber ich hab jetzt gemerkt, dass das auch mal schnell nach hinten losgehen kann.

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Wenn man so gar keine Ahnung von Autos hat, dann fährt man mit dem Wagen, an dem man Interesse hat, zur Dekra, zum TÜV oder zum ADAC und lässt ihn vor dem Kauf durchsehen. Wenn der Wagen so gravierende Mängel hat, dann wären die dort mit Sicherheit erkannt worden.

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Warum beantwortest Du meine Fragen nicht und schreibst dafür ellenlange Rechtfertigungen, warum Du diese Schlurre gekauft hast?

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steht im Vertrag: ohne Gewährleistung oder Ähnliches wie Privatkauf/Verkauf ohne Haftung?

Wenn nein, dann auf jeden Fall weitere wege einschlagen.

Wenn ja, ist es möglich das du damit nicht durchkommst.

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Also mal ganz ehrlich:

Aus meiner Sicht hat das wenig Aussicht auf Erfolg!

Denn wenn DU einer Privatperson unterstellst, dass sie es hätte WISSEN müssen, dann könnte man DIR auch unterstellen (unter gleichen Vorzeichen), dass DU das hättest sehen müssen...

Wenn das Auto tatsächlich Öl verbrennt (es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass die Werkstatt übertreibt), dann SIEHST du das! Weiße Rauchschwaden steigen auf, auch (oder gerade) bei einer kleinen Runde auf dem Grundstück!

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"Weiße Rauchschwaden steigen auf, auch (oder gerade) bei einer kleinen Runde auf dem Grundstück!"

Blaue Rauchschwaden, es sind blaue Rauchschwaden wenn Öl verbrannt wird.
Die sieht man als Fahrer aber selber oft nicht.

Weiße Rauchschwaden aus dem Auspuff ist Wasserdampf (Kühlwasser was in den Brennraum gelangt), was meistens eine defekte Kopfdichtung ist.

Ich teile aber deine Ansicht dass es wenig Aussicht auf Erfolg hat, hier etwas wegen arglistiger Täuschung zu erreichen.

Ich zweifle sogar dass es sich um Sachmängel handelt.
Da die TE sich nicht wieder meldet in diesem Fall und auf mehrmalige Nachfragen keine Antwort zu Alter und Laufleistung des Fahrzeugs gegeben hat, gehe ich von einer alten Schlurre mit hoher Laufleistung aus, die im 500,-€ bis 1000,-€ Bereich liegt.

Da kann dann alles kaputt gehen und es muss nichtmal unbedingt ein Sachmangel sein.

Gruß
Demy

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So,

erstmal "Sorry", dass ich bis jetzt nicht geantwortet habe. #gruebel
Ich hatte in den letzten Tagen ein wenig mehr zu tun, als der Diskussion zu folgen, obwohl ich bereits erwähnt habe, dass es sich für mich gegessen hat.

Um ein paar Fragen zu beantworten...
Ja, es war ein altes Auto, aber wie bereits von einer Userin erwähnt wurde, spielt das keine Rolle. Wir sind nicht auf den Kopf gefallen und wissen, dass von einem alten Auto keine lange Lebensdauer mehr zu erwarten ist und auch, dass die ein oder andere Reparatur nicht lange auf sich warten lässt. Und ich habe auch keine weiteren Ansprüche gehabt, Hauptsache es "fährt".

Und dies wurde mir auch felsenfest zugesichert, dass das Auto trotz seines Alters in Schuss ist und man sich drauf verlassen kann. Klar ist diese Aussage auf ein Altes Auto bezogen schon ein gutes Stück dahergeholt. Altes Auto eben. Aber ich hätte dennoch mehr erwartet, als das Auto am Tag nach der Zulassung schon stehen lassen zu müssen, weil es nach dem Starten munter wieder ausgeht. Und wenn er dann warmgefahren war mir im Leerlauf fast ausgeht.

Der Tipp mit der Dekra ist alles gut und schön, aber mit einem abgemeldeten Auto nunmal nicht möglich. Und ich kann auch nicht für jede Autobesichtigung Kurzzeitkennzeichen besorgen. Irgendwo sollte man schon die Kirche im Dorf lassen.

Das Auto werde ich nun ins Netz stellen als Ersatzteilspender und den zukünftigen Käufer (sofern vorhanden #gruebel) auch vorher Aufklären, dass das Auto zwar Tüv hat aber dennoch mehrere Mängel hat, womit es nicht fahrbereit ist.

Und zu dem Einwand "alte Schnurre". Mein Vater fährt ein momentan 20 Jahre altes Auto, dessen KM-Zähler vor 9 Jahren bei 230.000 km stehen geblieben ist. Und es fährt und auf das Auto -mag es alt sein, wie es will- ist wirklich verlass. Daher ist die Aussage "Altes Auto= Schrotthaufen" hinfällig.

Ich hab mich nun im Endeffekt doch für ein Auto aus dem Autohaus entschieden.

Und nochmal, es geht nicht darum, was es für Auto ist, wie alt, wieviel km usw.
Auch ein altes Auto kann nicht heut als "top in Schuss und verlässlich" dargestellt werden und am nächsten Tag soviele Mängel haben, dass es auf gut Deutsch ein wirtschaftlicher Totalschaden darstellt. Darum ging es. Ob das Auto nun 3 oder 7 oder 12 Jahre alt ist.

Liebe Grüße und ich entschuldige mich schonmal im Vorraus, wenn ich nicht permanent die Diskussion verfolge. ;-)