Aufbewahrung der Unterlagen??

Hallo,

bin gerade dabei usnere Ordner durch zu forsten, um einiges mal zu evrnichten, da sie so langsam überquillen..

Wo ich aber meine Probleme mit habe ist

1. mit der Meldung zur Sozialversicherung, wie lange müssen diese aufbewahrt werden?? Mein Mann bekommt die ein paar Mal im Jahr?! (Für die Rente braucht man doch die Gehaltsabrechungen?)

2. Die Nachweise über die Höhe des Arbeitslosengeldes, nennen sich die Leistungsnachweis?
Mein Mann arbeitet seit ca. 5 Jahren ununterbrochen in der gleichen Firma, die letzten Arbeitsamt Bescheide sind von mind. 2001..

Da ich Beamtin bin, habe ich diesen Kram noch nie bekommen...

Wäre um antworten sehr dankbar!!

LG Katinka

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Also was die Rentenunterlagen angeht, würde ich ALLES aufheben, mit dem Du irgendwann mal Rentenzeiten nachweisen kannst, sicher ist sicher.

Für Rechnungen und Buchführungsunterlagen gilt 10 Jahre Frist, Kaufverträge auch unbegrenzt.
Bankbelege müssen Privatleute m.W. 2 Jahre aufbewahren *ohne Gewähr*

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"1. mit der Meldung zur Sozialversicherung, wie lange müssen diese aufbewahrt werden?? Mein Mann bekommt die ein paar Mal im Jahr?! (Für die Rente braucht man doch die Gehaltsabrechungen?) "

habt ihr bereits eure kontenklärung bei der lva/bfa erledigt?

das beste ist, ihr befragt euch tel. bei seiner renten- versicherungsstelle (lva/bfa).

sozialversicherungs-nr. bereithalten!

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sozialversicherung

das ist sozusagen bares geld für deinen mann wenn er in rente geht - NIE wegwerfen!!!!

auch nicht wenn eine sogenannte abstimmung erfolgt ist - NIE weg werfen!!

die arbeitslosenbescheide - empfielt sich noch bis zu 10 jahre aufheben - für 2001 KANN noch lt. steuerverjährung eine steuerprüfung erfolgen - und neue nachweise sind immer schwer einzuholen- ab in den ordner mit der steuererklärung.

auserdem ist darauf auch die rentenvers. abgabe vermerkt. - also auch zu den sozialversicherungsmeldungen.

diese unterlagen sind die einzigen belege die sofort greifbar sind. ZWAR haben die firmen eine aufbewahrungspflicht von 30 jahren für personalunterlagen und speziell diese meldungen um die versteurerung mit nachzuweisen - ABER es sind schon viele firmen abgebrannt, dicht gemacht worden von unwissenden und von erben geschlossen worden, die an solche sachen doch nicht denken - weil sie lediglich nix von unternehmen verstehen.

gehaltsabrechnungen sind lediglich fürs klo aber keine dokumente die urkunden darstellen. sie dienen lediglich dazu, um den gegenabgleich zur lst-steuer zu haben, bei krediten bei banken als verdienst nachweise - aber NICHT für rentenansprüche oder dergleichen - weil sie NICHT lesbar sind wie es urkunden sein müssen - mindestens 10jahre.