Sachbeschädigung, wer zahlt?

Hallo.

Wer zahlt bei einer Sachbeschädigung? Die Versicherung des Opfers, die sich das vom Täter wiederholt? Die Versicherung des Vermieters, weil es sein Eigentum ist und DIE holt sich das vom Täter? Oder wird der Täter automatisch angeschrieben und aufgefordert die Kosten zu tragen?
Irgendwie blick ich da nicht mehr durch. Wer kennt sich da aus?

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Generell zahlt bei einer Sachbeschädigung immer der Verursacher. Wenn dieser eine entsprechende Versicherung hat, die den Fall abdeckt, dann übernimmt die Versicherung das. Ob der Verursacher in Regress genommen wird kommt wohl auf den Einzelfall an.

Wenn z.B. ein Mieter fahrlässig das Eigentum des Vermieters beschädigt, weil z.B. die Glasdeoflasche ins Waschbecken fällt, dann wird das die Haftpflicht vom Mieter übernehmen, sofern Mietsachen eingeschlossen sind. Haut der Mieter das Waschbecken aus purem Zorn kaputt übernimmt das die Versicherung auch nicht.

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Wenn eine Glasdeoflasche ins Waschbecken fällt, so ist dies nicht Fahrlässig.
"Fahrlässig handelt, wer wieder besseren Wissens handelt" steht so im BGB.

Wenn etwas herunterfällt, so ist das nicht fahrlässig sondern Pech. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. :-)

GLG

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Bei einer strafrechtlichen Sachbeschädigung. Ausschließlich der Täter.

Bei einer zivilrechtlichen bei Vorsatz auch nur der Täter (dann liegt auch eine strafrechtliche vor). Ansonsten muss der Verursacher zumindest fahrlässig gehandelt haben um zu haften.

Die Versicherung haftet gegenüber dem Geschädigten regelmäßig nie. Sie ist aber dafür da unberechtigte Ansprüche gegenüber ihrem VN abzuwehren und berechtigte zu regulieren.

Je nach Einzelfall und Schaden hängt es davon ab welche Versicherung zuständig ist. Manchmal muss der Vermieter auch seien EVrsicherung einschalten.

Fazit: ohne genaue Schilderung aknn man nichts genauses sagen.

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Kinder unter 7 haften gar nicht und ihre Eltern auch nicht, es sei denn sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Gruß

Manavgat