Wer zahlt für die Befreiung aus dem Lift?

Hallo Allerseits!

Ich habe einen ziemlich anstrengenden Umzug samt Renovierung hinter mir. Mir haben 2 gute Bekannte geholfen das Gerümpel aus der neuen Wohnung rauszuschaffen, unter anderem auch 25 qm Deckenvertäfelung, die gut und gerne 300 kg wog. Da ich im 5. Stock wohne, haben sie für den Abtransport den Aufzug benutzt, der leider nur für 3 Personen bzw. für 225 kg ausgelegt ist. Sie sind 3 mal gefahren, aber jedesmal standen sie selber auch im Aufzug. Beim dritten mal ist es eben passiert: der Aufzug hielt nicht im Erdgeschoss, sondern "rutschte" noch einen halben Stockwerk tiefer, eben wegen der Überladung. Wir riefen den Aufzugsdienst, der die beiden Männer dann befreit hat. Jetzt nervt mich die "Haussprecherin" dass ich mich auf eine saftige Rechnung einstellen soll. Ich frage mich, wer sowas zu bezahlen hat? Meine 2 Bekannten, die den Schild mit dem zulässigen Höchstgewicht anscheinend übersehen haben? Ich als Mieterin im Haus? Oder meine Vermieterin? Mit welcher Summe muss ich denn ungefähr rechnen?

Guernica

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Hallo

google mal nach,dann wirst du schon was finden.aber ich denke du bzw deine bekannten,denn es war ja beschildert,das es nur 225 kilo tragen kann und ihr habt es ja beladen bzw überbeladen.

das war eure schuld,denke dann mal das ihr es zahlen müsst.weiss es aber nicht genau ,deshalb google mal.


grus diana

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ist ganz klar - du als mieterin hat die pflicht. du hast die wohnung gemietet.

du kannst dann zwar das geld von deinen bekannten dann fordern.

zum anderen gegenfrage:

würdest du die kosten tragen wollen, die ein anderer mieter in der hausgemeinschaft durch nicht lesen aber wesentlicher verschönerung seiner wohnung verursacht? DAS wäre zwar eine angenehme andere alternative - der vermieter legt diese kosten auf die gemeinschaft ab und jeder zahlt für deinen renovierungswunsch mit (ungefähr so - wie wenn ein hartz4-empfänger einen all-inclusive-rundumm luxusurlaub vom staat bezahlt bekommt) - willst du das?

eine weitere gegenfrage:

der vermieter lässt eine wohnung räumen und dadurch verursachen die helfer eine überladung und den schaden am aufzug - übernimmst du dann mittels der gemeinschaftsumlage einen anteil?

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Sind sie 3 mal mit 300 kg "Gepäck" gefahren? Oder haben sie die insgesamt 300 kg in 3 Fahrten abtransportiert? Dann wäre der Auszug ja nämlich nicht überladen gewesen und dann müsste der Vermieter für die Kosten aufkommen.

Wenn deine Bekannten allerdings den Aufzug tatsächlich überladen haben, dann würde ich an deiner Stelle ganz selbstverständlich die Kosten übernehmen. Denn wegen DEINES Umzuges ist der Aufzug kaputt gegangen. Deine Bekannten wollten DIR helfen - ihnen dann die Kosten aufzubrummen, fände ich unfair. Die würden dir dann vermutlich nie wieder helfen. DU hättest drauf achten müssen, dass der Aufzug sachgerecht benutzt wird.

Blöd gelaufen...aber irgendwie kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass der Aufzug überladen war. #kratz

LG
Contenance

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Hallo!

Ich gehe jetzt auch davon aus das diese Kosten dem "Verursacher" in Rechnung gestellt werden, denn wenn ich das richtig sehe, dann wurde der Aufzug wissentlich überladen (sorry, aber "übersehen" tut man so ein Schild doch in der Regel nicht, vor allem wenn man vorher schon mehrmals gefahren ist. Und wenn er nur für ein so geringes Gewicht/Personenzahl ausgelegt ist, dann muß er auch sehr klein gewesen sein.... da kommt man doch von alleine mal auf die Idee das man den nicht vollknallen kann ohne Ende), und das auch noch um 75kg #schock, das ist ja ne ganze Menge zuviel!
Da die Vermieter die Wohnung an Dich vermietet haben, und daher erst mal DU der Verursacher bist mit Deinem Umzug, wirst Du wohl auch die Rechnung bekommen.... und ICH an Deiner Stelle würde nicht mal im Entferntesten auf die Idee kommen sie den betreffenden Helfern vorzulegen!!!! Immerhin haben die Dir Deinen Umzug gemacht, und DU hättest auch drauf achten müssen das der Aufzug nicht überladen wird.

Viele Grüße
Barbara

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Hallo!

Kann dir deine Frage nicht beantworten:-(

Aber: woher weißt du, dass die Paneele so viel gewogen hat??

Ich habe noch nie Bretter nach Gewicht gekauft, nur nach qm...

Hast du es nachgewogen, als der Fahrstuhl stecken geblieben war?

Gruß Angi#kratz

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Hast Du eine Haftpflichtversicherung????

Gruß

Manavgat

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Manavgat fragte ob DU eine Haftpflicht hast. Ich frage, ob deine Bekannten eine haben ;-9? Wenn ich jemandem beim Unzug helfe und einen Schaden anrichte, bin ich bei meiner Versicherung abgesichert. Vielleicht ist es bei deinen Bekannten auch so?!

Das sie dir geholfen haben ist superlieb....aber sie werden doch wohl lesen können, oder? Ich denke nicht, das DU dafür aufkommen mußt.
sparrow

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Ja, ich habe eine Haftpflichtversicherung, glücklicherweise. Aber ich verstehe nicht ganz, warum ich für einen Schaden aufkommen soll, der von zwei ganz netten aber mit Menschenverstand ausgerüsteten Bekannten verursacht worden ist. Ich weiß nicht in wieweit ich für sie die Verantwortung tragen soll, denn sie sind Volljährig und die Aufsichtspflicht habe ich auch nicht verletzt ;-) Das war nur ein Scherz. Was ich sagen wollte ist, dass sie schon auf sich selbst aufpassen sollten, ich kann auch nicht auf alles schauen (deshalb haben sie mir ja auch geholfen).

Die Last wurde natürlich nicht auf einmal transportiert, sondern 3mal, aber eben nicht gleichmäßig verteilt, weil manche Bretter länger waren als die anderen.

Woher ich weiß, wie schwer die Vertäfelung war? Nun, das habe ich natürlich nur geschätzt, anhand dessen wieviel ein einzelnes Brett gewogen hat (und das war schwer) :-) und anhand des riesen Krachs, den die Vertäfelung beim runterfallen von der Decke verursacht hat. Die ist nämlich im ganzen runtergekommen. Beweisen kann mir das natürlich niemand (mit Nachwiegen), aber offensichtlich war es schon, dass der Aufzug überladen war.

Da ich allerdings kein Gemurre und Gezicke riskieren möchte, wird wohl meine Versicherung dafür aufkommen müssen. Vorausgesetzt sie glauben mir, dass ich die Vertäfelung selbst in den Aufzug getragen habe :-)

Guernica

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Informiere Deine Haftpflichtversicherung.

Diese wird sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und klären, ob Du als "Auftraggeber" haftest. Dann zahlen die auch. Ansonsten wendet sich der Vermieter eben an die 2 Helfer. Dann bist Du raus.

Der Vorteil einer Haftpflicht liegt auch darin, dass unbegründete Ansprüche abgewehrt werden.

Gruß

Manavgat