Rechtliche Frage - Schweigepflicht Kindergarten

Hallo,
kann mir jemand hier beantworten, ob ein städtischer Kindergarten einem städtischen Hort Informationen über ein Kind "weitergeben" darf, insbesondere wenn das Kind diesen Kindergarten aus gutem Grund nicht mehr besucht, also den Kindergarten gewechselt hat?

Wenn nein, wie kann man dagegen vorgehen? Also an wen muss man sich wenden? Rechtsanwalt?

Wenn das nicht erlaubt war, welche Konsequenzen kann das für den Kindergarten haben? (und für den Hort?)

Grüße
S.

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lies mal
http://www.kindergartenpaedagogik.de/1064.html

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Danke dir!

Diesen Text hatte ich auch schon ergoogelt, und jetzt, nach gründlichem Lesen bin ich auch nicht wirklich schlau.

Es geht bei den Daten nicht um Kindesmisshandlung und auch nicht um Einkommen :-)

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Hallo,
schwer zu sagen, ob die Schweigepflicht gebrochen wurde- oder nicht.
Du kannst dich an die Aufsichtsbehörde wenden und dich beraten lassen.
Für die Einhaltung des Datenschutzes in Einrichtungen ist diese Behörde zuständig.

Wenn du nicht sofort ein Fass aufmachen möchtest, frage in der Einrichtung deines Vertrauens nach dem Datenschutzbeauftragten und lass dich von diesem aufklären.
Gruß

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PS: Konsequenzen sind: das die Aufsichtsbehörde eine Prüfung in der Einrichtung vollzieht.

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***Wenn du nicht sofort ein Fass aufmachen möchtest, frage in der Einrichtung deines Vertrauens nach dem Datenschutzbeauftragten ***

Das ist eine gute Idee!

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Also wenn in dem Betreuungsvertrag drin steht, dass man "pädagogisch relevante Daten" an dritte bzw an Kollegen und andere Einrichtungen weitergeben darf, oder "zusammenarbeiten" dann hast du das unterschreiben und keine Chance.... Normalerweiße steht das in den Verträgen so drin....
Bei meinem letzten Kindergarten war es üblich dass die Schulen Gespräche mit den Erziehern geführt haben um die Klassen zu bilden usw.... Bei meinem jetzigen läuft es im Zuge der Kooperationsarbeit ähnlich, wenn auch transparenter.... Die kinder besuchen vorab die Schulen und lernen die Lehrer kennen, so können sie sich ein eigenes Bild machen und ggf. Ein Eltern Gespräch mit Erzieherin zusammen machen. Die Frage ist, ob die Daten eben relevant für die Fachkräfte sind oder nicht... Das lässt sich aber auch schwer beurteilen.
Ich versteh, dass du sauer bist und hoffe du findest bei einen Datenschutzbeauftragten jemanden der dir helfen kann, wenn nicht wende dich doch an den Träger...

Alles Liebe

Yunima mit Kämpferchen fest im Herzen

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Aber in so einem Vertrag geht es ja bestimmt um Austausch zum Zwecke der Kooperation (zu "Gunsten" des Kindes) Vielleicht haben die Schulen ja auch eine Schweigepflichtsentbindzng für den Kindergarten? Wir haben bei der Anmeldung in der Schule eine Schweigepflichtsentbindung für den Kindergarten unterschreiben müssen, also den Kindergarten von seiner Schweigepflicht entbunden extra für diese Schule. Das Formular habe ich von der Schule bekommen und an sie zurück gegeben.

Vielleicht ist noch wichtig zu erwähnen, dass das Kind den betreffenden Hort nicht besucht, und auch noch keine Anmeldung seitens der Eltern vorlag. Lediglich eine Anfrage seitens der Stadt ohne dass die Eltern Kenntnisse von dieser Anfrage hatten.

Der Hort entschied sich aufgrund dieser Informationen das Kind nicht aufzunehmen und der Stadt eine Absage zu erteilen.

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Das ist wirklich komisch und ich glaube nicht, dass das bei einer Städtischen Einrichtung so einfach geht, ich denke, dass man da schon an der geeignete Stelle etwas bewegen kann, die Frage ist, was die Eltern wünschen? Einen Hortplatz oder dass diese Infos in Zukunft nichtmehr so einfach weitergegeben werden? Das lässt sich sicher klären, die meisten Städte haben abteilungen für Anliegen der Eltern... Vielleicht kann ja der jetzige Kiga helfen?
Ich wüsste nicht, mit welchem Recht die Einrichtung Aufgrund von Erfahrungsberichten dritter ein Kind ablehnen darf, das würde für mich unter Diskriminierung fallen.... Aber wie das rechtlich läuft, weiß ich nicht...

Ich glaube aber nicht, dass die Stadt ohne Auftrag der Eltern eine solche Anfrage stellen darf, das Jugendamt vielleicht, (unter gegebenen Umständen) aber die Stadt?! Warum sollten die das tun?

Ich glaube ich würde als Mutter nach einer Möglichkeit für einen anderen Betreuungsplatz suchen, denn glücklich wird dieses Kind in einem Hort, wo es keiner haben will, sicher nicht.

Ich spreche leider aus Erfahrung, wenn ich sage, dass "pädagogisches Fachpersonal" diese Bezeichnung nicht immer verdient hat....

Alles Liebe

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Die Frage ist eben, ob es sich um sensible Daten handelt oder um allgemeine Informationen. Und genau das kann ein Rechtsanwalt wohl am Besten beurteilen. Vor allem wenn vermutet wird, dass unwahre Details verbreitet wurden.

Ein Beispiel ist ja, dass ein neuer Vermieter den alten Vermieter anrufen darf und nachfragen darf, ob die Miete immer bezahlt wurde. Nicht fragen dürfte er aber, wie die potentiellen Mieter so eingerichtet waren oder ob eine alleinstehende Mieterin ständig Herrenbesuch hatte. Keine Ahnung, inwiefern das hier vergleichbar ist, aber es handelt sich ja auch irgendwie um eine bezahlte Dienstleistung.

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Hallo,

also die Kindergartenbeiträge wurden immer pünktlich bezahlt, außer einmal aufgrund von Streik gemeinschaftlich mit den anderen Eltern, nicht pünktlich.

Aus Sicht des betreffenden Kindergartens war das Kind sehr problematisch und wenig kooperationsbereit und sicher die Eltern erst recht.

Die Aufnahme des Kindes wurde von den Eltern gegen den ursprünglichen Willen des Kindergartens damals durchgesetzt, ebenso wie zB die Rückstellung. Der Standpunkt des Kindergartens war kontinuierlich von der Anmeldung bis zur Abmeldung, dass das Kind in eine Sondereinrichtung gehört.

Was genau übermittelt wurde weiß ich nicht. Art der Behinderung etc waren durch die Stadt bekannt.