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Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (wenn Du das nicht schon bist). Dort bist Du gut aufgehoben.

LG

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Erst mal tief durchatmen. Ich bin auch erst einmal in Panik ausgebrochen, als mich jemand wegen Fahrerflucht angezeigt hat. Ähnliche Geschichte, ich war zum Unfallzeitpunkt dort, habe aber nichts bemerkt. Dann war ich bei der Polizei. Mir wurde bei der Polizei gesagt, dass solche Sachen fast immer eingestellt werden. Bleib dabei, du hast nichts bemerkt, dann kannst Du auch keine Fahrerflucht begangen haben. Das du etwas bemerkt hast, müsste man dir dann erst mal nachweisen. Und deine Geschichte ist nachvollziehbar, Stress mit der Tochter, etc. Wieso sollten sie so einen Aufwand betreiben, bei einem normalen Parkplatz- Unfall. Wenn es etwas gravierendes wäre, ist das sicher anders, hier liegt aber doch nur ein Bagatellschaden vor.

Drück Dir die Daumen! Genieß den Urlaub!

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Verstehe ich nicht#klatsch. Eine sehr blöde Situation...Die Versicherung zurückzahlen? Aber wieso? Kannst du den Anwalt wechseln? Lohnt sich eine Klage in deinem Fall vielleicht?

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Nein ist leider korrekt.
Sagt auch freund Google.... Leider

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Danke für die vielen lieben Antworten.
Ich habe mich mittlerweile etwas gefangen und alles nochmal scharf nachgedacht.
Meiner Meinung nach kann ich es nicht gewesen sein...
Kassenzettel vom discounter gefunden...
Laut Polizei Anzeige 10.10 Uhr tatzeit.
Ich habe um 9.44 Uhr bezahlt. Ich habe 9 Sachen gekauft und brauchte demnach keine 26 Minuten um einzuladen von 9 Artikeln.

Desweiteren habe ich nachweislich ein Telefonat geführt mit meinem Handy. Das war um 10.17 und habe es bei meiner Mutter geführt.
Ich brauche laut maps 6 Minuten vom discounter bis zu meiner Mutter.

Muß aber noch parken, aussteigen hoch gehen!
Ich habe die Nummer noch gegoogelt. Gut das wird man nicht nachweisen können.
Wie diese Personen zu meinem Kennzeichen kommen und wo mein schaden her kommt ist mir Schleierhaft aber ich war definitiv NICHT um 10.10 Uhr am discounter.
Das kann ich belegen.
In wie weit man das gewisse Telefonat nachvollziehen kann von welchem Ort es ausgegangen ist kann ich nicht sagen.

Aber das muß ja irgendwie zu beweisen sein....
Ob die tatzeit evtl ein versehen war das genau 10.10 Uhr angegeben worden ist weiß ich nicht aber da werde ich ja nichts für können....

Trotzdem bleibt die Frage wo mein schaden her kommt?!

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Ich würde mal davon ausgehen, dass die Tatzeit geschätzt war und die Geschädigte sich um ein paar Minuten verschätzt hat.

Wenn die Zeitangabe exakt wäre und du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf dem Parkplatz warst, würde es ja noch weniger Sinn ergeben...die Geschädigte muss ja irgendwo dein Kennzeichen her haben.