Brauche rechtliche hilfe

Hallo
Es gab vor ca drei Jahren einen Verkehrsunfall wobei mein Nachbar mir in mein Auto gefahren ist..die erste Verhandlung vor ca 2 Jahren hat stattgefunden. Es war so das ich den Schaden am nächsten Morgen direkt bemerkte und habe es so bei der Polizei angegeben..bei der Verhandlung vor 2 Jahren habe ich aber angegeben das ich erst wohin gefahren bin und dann den Schaden bemerkte.es war nicht absichtlich nur schon ein Jahr her gewesen und ich hatte es vergessen.
Heute ist wieder eine Verhandlung bzgl der Fahrerflucht des Nachbarn Und mein Anwalt sagte ich sollte es lieber sofort korrigieren bei meiner Aussage...aber kommt dann nichts auf mich zu bzgl falschaussage o.ä.?

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Guten Morgen,

ein wenig verwirrend sind Deine Angaben schon, der Polizei die Wahrheit gesagt, zur Verhandlung vergessen. Gut, unter Schock denkt man schon mal eigenartig, aber der Schock sollte kurz nach dem Unfall, bzw. dem entdeckten Schaden, kommen, nicht zur Verhandlung, wie kann man das denn vergessen?
Egal, Dein Anwalt hat Dir etwas geraten und das würde ich auch umsetzen. Die Frage, ob und was auf Dich zukommen könnte, musst Du dem Anwalt stellen!

LG

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Nun ja ..ich hatte damals noch keinen rechtlichen Beistand so ist es eben halt gekommen ..warum wieso weiss ich auch nicht mehr aber es ist nun mal jetzt nicht mehr zu ändern. Mein jetziger Anwalt meinte da würd nichts auf mich zu kommen ich sollte das einfach ungefragt klarstellen..ich war damals unvorbereitet dort hin gekommen weil für mich die Sache klar gewesen ist..

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Dann verstehe ich Deine Frage nicht. Du stellst es klar und alles ist gut!

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Ich würde das tun, was Dei Anwalt Dir rät und nicht das, was Dir unbekannte Laien in einem Forum raten...

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Es kommt immer wieder vor, dass sich Zeugen bei der Befragung in einer Hauptverhandlung anders äußern als bei der polizeitlichen Vernehmung. Grund dafür ist der oft lange Zeitablauf zwischen Aussage bei der Polizei und der Hauptverhandlung. Das menschliche Gedächtnis funktioniert nun mal nicht wie bei einer Maschine.

Ich hatte neuelich erst den Fall in einer Berufungsverhandlung. Der zu beurteilende Sachverhalt fand im Januar 2016 statt, Verurteilung war Ende 2016, Berufungsverhandlung dann erst im März 2018.Da hatte sich in der Erinnerung der Zeugen teilweise so viel verschoben, dass auch der Geschädigte sich nicht einmal mehr an einen bestimmten Zeugen erinnert konnte, der am Tatort war und er einen fast unplausiblen Sachverhalt zu seinen Lasten geschildert hat.

Das löst man dann praktisch mit einem Vorhalt, kurz: man erinnert an die polizeiliche Aussage und hofft, dass das einen aha-Effekt auslöst und sich der Zeuge wieder erinnert.

Jedenfalls empfehle ich dir, dem Rat deines Anwalts zu folgen: Karten auf den Tisch, aussagen, wie es wirklich war. Dazu bist du sowieso verpflichtet. Etwas vergessen oder irrtümlich etwas falsch darfstellen ist eine ganz andere Sache, als es doch nun ganz konkret zu wissen und dann nicht richtigzustellen.

Da dreht dir keiner einen Strick draus.