Radweg und Verkehrsregeln

Guten Morgen,

Vielleicht könnt ihr mich erleuchten, denn ich möchte es meinen Kindern richtig zeigen: Wie fahre ich gemäß der StVO richtig zur Schule?

Das Stück, dass mir Probleme bereitet, ist eine Strecke nach einer Kreuzung. Hier ist auf der rechten Seite ein Bürgersteig auf den ein Fahrrad aufgemalt ist. Links ist ebenfalls ein Bürgersteig, aber hier gibt es keine Kennzeichnung. Weitere Verkehrsschilder für Radfahrer gibt es nicht. Wenn wir zur Schule fahren, dann fahren wir auf dem rechten Bürgersteig. Ich auch. Auf dem Rückweg auch, dabei müssten wir eigentlich die andere Seite benutzen. Aber hier ist wie geschrieben keine Kennzeichnung für Fahrräder.

Dürfen wir für den Hin- und Rückweg hier die gleiche Wegseite benutzen? Darf ich auch auf dem Gehweg fahren oder müsste ich die Straße benutzen?
Irgendwie macht es hier jeder anders, aber es muss ja eine verbindliche Regelung geben.

Viele Grüße,
lilavogel

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Also, ich glaube zu wissen:
Bis einschließlich 8 Jahren dürfen Kinder und die begleiteten Eltern mit dem Rad den Gehweg benutzen. Ansonsten darf der Gehweg nicht befahren werden.

Die blauen Schilder, die einen Radweg markieren, verpflichten dazu, dass man diesen auch benutzt. Anderweitig markierte "Radwege" kann man nutzen, muss man aber nicht zwingend.
Sollte man Radwege in beide Richtungen benutzen dürfen, sind sie mit entsprechenden Schildern markiert.

Sprich auf dem Bürgersteig mit Fahrrad dürft ihr in Fahrtrichtung fahren, auf dem Bürgersteig ohne nicht (außer dein Kind ist unter neun).

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Hallo,

vielen Dank für deine Antwort, sie hat mir sehr geholfen. Ich wusste nicht mal, dass man solche Wege "anderweitig markierte Radwege " nennt! :-)

Viele Grüße,
lilavogel

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Wie alt sind denn deine Kinder?
Hier und dort wo ich aufgewachsen gibt es Verkehrsunterricht.
Dort werden den Kindern die Regeln beigebracht.
Allerdings ging an uns Eltern die Info raus: richt wäre ..., aber wir halten die Kinder dazu an, den sichereren (nicht verkehrskorrekten) Weg zu nehmen.

Vorsichtig auf dem Gehweg fahren, auch wenn sie schon etwas über der Altersgrenze sind.
Lieber über die Ampeln schieben, statt auf der Straße ordnungsgemäß abzubiegen.

Hintergrund ist, dass hier Gehwege häufig als zusätzliche Autospur benutzt werden, auch auf Fußgängerwegen (für Anwohner frei) werden zur zusätzlichen Straße umfunktioniert und Fußgänger angehupt (Recht dort zu fahren vor Fußgängersicherheit) etc.

Da Fahrradfahrer schwächer sind als Autos, bei Unfällen den kürzeren ziehen, soll Sicherheit vorgehen.
Natürlich mit dem Hinweis bitte auf Fußgänger achten und ggf. absteigen.

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Hallo,

hier gibt es Verkehrserziehung zusammen mit einer Radfahrprüfung in der 4. Klasse, die Prüfung findet dann im zweiten Halbjahr statt. Das ist ganz schön spät.

Du hast recht damit, dass man immer den sichereren Weg nehmen sollte. Daran halte ich mich auch, aber an dem besagten Stück wäre es eigentlich egal, da man über eine Ampel auf die andere Straßenseite wechseln könnte. Ich habe mich nur gefragt, ob ich das muss.

Viele Grüße,
lilavogel

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Also die anderen Kommentare liegen ganz richtig!
Mit deinen Kindern darfst du auch auf dem Gehweg fahren.
Ich weiß nicht ob das stimmt, da es mir bis heute sehr komisch erscheint:
Aber, wenn auf der anderen Seite kein Radweg ist (sagen wir du fährst alleine)
Dann musst du dir einen anderen Weg/die Straße suchen:
Bei mir war das nämlich auch so der Fall, das gute Ordnungsamt meinte ich müsse wo anders lang radeln, das habe ich aber nicht eingesehen, da es ein umweg von 10 Minuten ist, beim zweiten mal bekam ich dann so nen Bescheid, wegen nicht angenommer Verwarnung? ( https://www.fahreignungsregister.info/bussgeldbescheid-wegen-nicht-angenommener-verwarnung/ )
Da fragt man sich doch, ob da nicht schlimmere Taten passieren, zumal es ein Verkehrsberuhigter Bereich ist, wo meistens nur ich und hochstens 1 2 andere Autos lang fahren.

Naja, jedenfalls mit deinen Kiddies bist du safe :)

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Hallo.

Die Regeln ändern sich zum 8ten bzw 10ten Geburtstag


https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
...
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

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Unsere Grundschule hat "ihren" Polizisten.
Der kümmert sich auch genau um solche Elternfragen.

Frag doch mal an eurer Schule nach, ob ihr auch einen Polizisten habt, dann würde ich den ansprechen. Also wirklich auf der Wache anrufen und nachfragen. Mit uns hat er sich dann morgens -vor der Schule- verabredet und alles gezeigt und mit mir Mama (war alleine) besprochen.