EBAY-Kauf: Rechnung verloren-was nun??? Wegen Gewährleistung

Hallo!
Ich habe was bei EBAY gekauft.
Jetzt brauche ich dringend die Rechnung (wegen Gewährleistung) und finde sie nicht mehr.
Der Verkäufer meldet sich auf meine Anfragen nach einer Kopie der Rechnung nicht...
Was kann ich jetzt tun?
Hab echt schon überall gesucht :-(
Ich danke euch.
Ilse

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Hallo,

du hast doch sichlich eine Bewertung vom Verkäufer erhalten, de Positiv war. Somit kannst du doch über "mein ebay" beweisen, dass du bezahlt hast und das Datum lässt sich doch auch nachweisen.
Aber wenn sich der Verkäufer nicht mal wegen einer Kopie bei dir meldet, wäre ich nicht überrascht, wenn er sich wegen der Gewährleistung auch nicht kümmert...

LG
Birgit

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Sie kann beweisen, dass sie den Artikel gekauft hat, aber nicht, dass sie ihn ev. von 2 Jahren schon einmal gekauft hat. Ältere Auktionen sind nicht mehr einsehbar. Und wie will sie beweisen, dass sie eben den Artikel soeben ersteigert hat.
Ohne Rechnung ist man nur auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
lg bambolina

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Das von Dir geschilderte Problem existiert doch auch wenn man eine Rechnung hat.

Aus dieser wäre doch auch nicht ersichtlich, dass man vor zwei Jahren den Artikel nicht schon einmal gekauft hat.

Wo ist gesetzlich geregelt, dass man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen ist?

Ich kenne eine solche Regelung nicht. Ich wäre also dankbar, wenn Du Deine Behauptung mit den gesetzlichen Regelungen untermauern kannst. Wenn man eine uneingeschränkte juristische Antwort gibt weiss man ja normalerweise auch, dass man richtig liegt.

Oder vermutest Du nur, dass man auf die Kulanz angewiesen ist. Dann wäre darauf aber besser in der Anwort hinzuweisen gewesen. Ohne Einschränkung verlässt sich der Leser eventuell darauf.

Im Sachmängelrecht gibt es keine Vorschrift, die die Vorlage einer Rechnung verlangt.
Diese vereinfacht natürlich immens den Nachweis des Kaufes.

Wenn einem aber der Beweis des Kaufes anderweitig möglich ist, reicht dies zur Geltendmachung von Sachmängelansprüchen aus.

mork

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Tja, auch in den herkömmlichen Läden brauchste eine Rechnung um Ware umzutauschen oder zu reklamieren. Alles andere ist Kulanz des Verkäufers. Das gilt auch bei eBay.
Ohne Rechnung wirst du wohl kaum Erfolg haben.
Du kannst dich ja mal an eBay wenden, vielleicht haben die einen Tipp.
lg bambolina

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Das stimmt nicht! Der BGH hat entschieden, daß nur nachgewiesen werden muß, wann die Ware gekauft wurde. Etwas schriftliches nicht nicht notwendig.
Viele Grüße
Trollmama

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Stimmt, es muß nachgewiesen werden, nur ist da eben meist nur mit Rechnung möglich. Dazu habe ich schon einiges an mork geschrieben, aber ich hab das Gefühl, dass der eine den anderen nicht versteht ;-)
lg bambolina