Strafzettel trotz Parkschein ?

Hallo zusammen,

folgendes: war gerade in der stadt, mit einer freundin brunchen. Wenig Zeit kostenlosesn Parkplatz zu suchen. Also 3,90 EUR bezahlt, für 3,5 h parken. #schmollParkschein in´s auto und weg.
Komme noch vor der zeit wieder und hab nen Knöllchen !! Das kann doch nicht sein....
Hab den Parkschein aufgehoben, allerdings reicht das? Politessen habe ich beim wegfahren nicht mehr gesehen. allerdings muß ich fairerweise sagen, das der Parkschein im autoinnrern lag, aber mit der bedruckten seite nach oben und ersichtlich.
Was mach ich denn jetzt? Lohnt sich ein Widerspruch? Hab ich da ne chance?
Wie teuer wird das denn?

lg lunalie#blume

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War der Parkschein von außen erkennbar?

Du kannst Widerspruch einlegen, denn du hast ja einen Parkschein und da steht ja Uhrzeit und Datum drauf und auf dem Strafzettel sollte das ja auch alles drauf stehen.

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Was heißt "in Autoinneren" ?
Wo genau ?

Klar, dass man einen Parkschein nicht außen an den Scheibenwischer klemmt.

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Hallo,

er (der Parkschein ) lag auf dem Beifahrersitz. Muß runtergewedelt sein.... Aber man hat ihnm gesehen.......

Das Knöllchen war eine Benachrichtigung, das mir in Kürze ein Bescheid zugeht,

lg lunalie#blume

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Also wenn der Parkschein gut von aussen lesbar ist und du nicht nach der Zeit wieder gekommen bist, hast du keine Schuld für den Strafzettel.... also ich würd mich schon wo "beschweren" und deinen Parkschein auch zeigen....
steht auf dem Strafzettel wohl die Uhrzeit drauf?!

liebe Grüße

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Sowas ist blöd. Hatte ich auch mal, bin dann samt Parkschein hin und gut war's. Die meinten, vielleicht hätte der Kontrolleur sich verkuckt oder so...

Nur ins Auto legen reicht nicht. Das Teil muss gut sichtbar im Wageninnern liegen. Und nicht so, dass man erst suchen muss. Also idealerweise vorn in der Windschutzscheibe. Ist das nicht der Fall, ist das Ticket berechtigt. Aber versuchen kannst es ja. Auch eine Politesse kann mal was übersehen.;-)

Was heisst "wie teuer wird das"? Steht da nix drauf? Bei und wohl. Und netterweise auch gleich, wohin man überweisen darf. (Hier 10 €).

Viel Glück
Salem

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Hallo!

Das ist ärgerlich, aber:

mir ist es einmal passiert, dass ich den Zettel wutschnaubend meinem Mann gezeigt habe und der hat nochmal draufgeschaut und da stand dann, wegen abgelaufener AU 10,- Strafe, uups!#hicks

Und ein 2. mal hat die Politesse doch glatt bemängelt, dass ich nicht mit allen 4 Reifen auf der eingezeichneten Parklfläche gestanden hätte, man was pingelig#augen

Also guck noch mal drauf, ob bei dir eine Randbemerkung steht! Ansonsten zur Bußgeldstelle gehen und beschweren!

Gruß Angi 05

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>Und ein 2. mal hat die Politesse doch glatt bemängelt, dass ich nicht mit allen 4 Reifen auf der eingezeichneten Parklfläche gestanden hätte, man was pingelig<

ja sowas hab ich auch schon erlebt.....

Hab mal nen Strafzettel bekommen, weil ich mit dem Vorderreifen AUF der Linie zum Behindertenparkplatz stand.
Ich hab also niemanden behindert #augen
Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt noch kein Fotohandy....

Gruß FrauE

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Hallo Angie,

das war erst mal ein Knöllchen das mir in nächster zeit der Bescheid zugeht. Da steht dann alles weitere drin....

wie lange war denn die AU abgelaufen? Muß morgen gleich mal schauen...#kratz

lg lunalie

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Mir ist schon einmal etwas ähnliches passiert.
Hatte den Parkschein auf die vordere Ablage über dem Tacho gelegt, gut sichtbar natürlich, und die Tür zugehauen.
Dummerweise muß dabei ein Luftzug entstanden sein, das Ding klappte um und ich habe es nicht bemerkt.
Natürlich bekam ich auch gleich prompt ein Knöllchen.

Ich habe dann den Parkschein einmal für mich kopiert und das Original mit einem netten Breif an das Ordnungsamt geschickt.
In dem Brief habe ich erklärt, wie das GAnze passiert sein muß, und daß ich den ordnungsgemäß gelösten Schein als Beweis beifüge. Dann habe ich mich noch für meine Schusseligkeit entschuldigt und darum gebeten, die Angelegenheit fallen zu lassen. Außerdem habe ich noch versichert, in Zukunft besser aufzupassen.

Und siehe da, es kam eine Mitteilung vom Amt, daß die Angelegenheit nicht weiter verfolgt wird.

Manchmal lohnt es sich also, einfach mal lieb und höflich nachzufragen und vielleicht noch ein wenig guten Wind zu machen. Bringt vielleicht mehr, als direkt massiv zu widersprechen, denn man ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der Schein gut lesbar angebracht wurde.

Viel Erfolg
bine