Fahrerflucht oder nicht...

Hallo!

Hab mal eine Frage.
Wir waren uns heut eine neue Waschmaschine kaufen.
Bei dem Laden ist ein Parkplatz.
Als mein Mann rückwärts auf die Strasse fahren wollte ist er gegen einen großen runden Stein (glaube noch mit Blumen drin) gefahren. Dieser dient auch mit zur Fahrbahnverengung.
An diesem Stein selbst hat man nichts gesehen.
Am Auto fehlt jetzt natürlich Lack, zum Glück nur an der Stoßstange.
Nun zu meiner Frage.
Hätten wir dass irgendwo melden müssen?

LG Sandy

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Hallo

Klare Antwort ; Ja, im Geschäft

Da evtl. Sachbeschädigung, die man auch nicht beim ersten Blick sehen muss.

Da evtl. Schaden , nicht Gemeldet = Fahrerflucht

LG Manu

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"Da evtl. Sachbeschädigung, die man auch nicht beim ersten Blick sehen muss. "

Bei Kollision mit einem anderen Fahrzeug gebe ich Dir da Recht, aber bei einem STEIN ????

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Hallo

Leider ja, weiß es aus einer sehr guten vertrauenswürdigen Quelle :-p

LG Manu

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Klare Antwort: Nein !

Fahrerflucht setzt voraus, dass jemand anderem ein Schaden entstanden ist. Wenn man an dem Stein nichts gesehen hat, ist er auch nicht beschädigt. Ergo - alles bestens !

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Wenn an dem Stein kein Schaden zu sehen war, ist auch keiner entstanden.

Anders wäre es bei einem Auto gewesen...da sieht man Schäden ja oft nicht auf den ersten Blick.

Also cool down...da wird schon nix nachkommen.