Der Grundstückseigentümer haftet für seinen Teich, das ist eine Tatsache. In der Gartensiedlung meiner Schwiegereltern musste ein Teich zugeschüttet werden, sogar obwohl ein Kind ÜBER den Zaun geklettert war. (Auch unsinnig, ist aber so).
Wegen des rasens - Tip an die Verkehrsbehörde, die sollen mal messen kommen....die freuen sich, wenn lecker Geld in die Stadtkasse kommt. Und er fährt dann wahrscheinlich erst mal ein paar Wochen mit dem Bus...
Katzz
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