Vorladung polizei Tochter

Heute bekam meine Tochter eine Vorladung von der Polizei, einer Klassenkamaradin wurde das Handy angeblich geklaut oder Sie hat es verloren das weis sie selber nicht so genau, und nun dürfen alle zur Polizei die in dem Raum waren.
Ich habe meiner Tochter gesagt das Sie sich nicht dazu äußern wird, sie hat es nicht nötig anderen ihr Handy zu klauen sie hat selber zwei.
Muss man dieser Vorladung eigentlich folgen, ich mein mein Anwalt hätte mal gesagt nein.
Ich finde dieses Mädchen das noch nicht mal weis ob es das Handy nicht doch verloren hat geht mit ihrer Anzeige etwas zu weit.Dann soll sie ihr zeug besser im Auge behalten.

bibi

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hi,
also wenn vorladung von der polzie einfach nicht folgen denke ist nicht der richtige weg.
wenn deine tochter es nicht war kann sie das ja bei der polizei sagen wo liegt das problem? kann doch sein das es geklaut wurde man weiß es ja nicht. nur wenn deine tochter einfach nicht bei der polizei erscheint finde ich kommt das anderes rüber..... wenn du weißt was ich meine.

tu euch selber den gefallen und geht da hin. es schadet nicht.

lg miri

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Soweit ich das weiß, muss man einer Vorladung sehr wohl folgen. Außerdem, wenn deine Tochter sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, warum soll sie dann dort keine Aussage machen? #kratz

Wenn sich letztlich rausstellen sollte, dass das Mädel das Handy tatsächlich nur verloren hat, fällt es doch dann auf sie zurück.

btw: Diebstahl hat nicht zwangsläufig immer etwas mit "nötig haben" zu tun (womit ich deiner Tochter jetzt nichts unterstellen will, aber als Argument taugt das halt nicht).

Grüssle
pupsismum

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Meine Tochter ist ein Ehrlicher Mensch, sie würde nichts klauen, sie weis das sowas nichts bringt.

bibi

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Dann kann sie doch hingehen und es wird der Kreis der Verdächtigen kleiner! So kann sie helfen und lernt das man helfen tut wenn man es kann.

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Soweit ich weiß MUß sie hin. Warum auch nicht?

Stell dir vor deine Tochter würde ihr Handy vermissen und weiß nicht ob es ihr geklaut wurde oder nicht, ärgerlich aber das passiert nun mal.

Warum soll sie sich nicht äußern? Hat sie was zu verbergen ;-)

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Nein mann muss der Vorladung nicht folgen.
Nein zu verbergen hat sie nichts.
Nur kann man keine Anzeige machen wenn ich nicht genau weis das es geklaut wurde und genau das weis dieses Mädchen halt nicht.
Meine Tochter wird da nicht hingehen weil Sie nicht muss und es auch nicht sollte, habe gerade mit meinen RA telefoniert.

Danke trotzdem

bibi

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Warum fragst du dann hier? #augen

Hoffe das deiner Tochter sowas nie passiert und die anderen Mamas so reagieren wie du.




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warum fragst dann wenn du eh anwalt anrufst?
ich finde schon das man ne anzeige machen kann. sie weiß nicht wo ihr handy ist. mich würde sowas ärgern.
aber eins vertsehe ich nicht warum sagst du deine tochter SOLLTE da nicht hingehen? für mich sieht das schon sehr komisch aus.
ich hoffe ihr kommt nie in so eine situation.
wenn ich ne anzeige machen würde und es würde jemand nicht aussagen würde ich meine meinung darüber selber bilden.

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Einer Vorladung der Polizei muss man nicht folge leisten. Man muss nicht mal anrufen und absagen. Aber man tut es aus Höflichkeit. Einfach ein kurzer Anruf und nur sagen, dass sie keine Aussage macht. Begründung muss man nicht liefern.

Damit du mir auch glaubst, ruf einen Anwalt an, der wird dir das bestätigen.

Nur Vorladungen seitens der Gerichte/Staatsanwaltschaften muss man folge leisten.

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Hallo,

ich hoffe mal, dass deine Tochter nie in die Situation kommt wie ihre Freundin. Dass sie vorgeladen wird hat doch nicht gleich was damit zu tun, dass sie verdächtigt wird??? Eine Zeugenaussage, ob sie das Handy beschreiben kann, ob sie gesehen haben könnte, wann es zuletzt benutzt wurde u.ä. kann in einem solchen Fall doch schon immens weiterhelfen und schadet am allerwenigsten deiner Tochter.

Deine Einstellung dazu kann ich nicht wirklich nachvollziehen und dass du deswegen so einen Wind machst und deinen Anwalt damit beschäftigst finde ich überzogener als eine Anzeige wegen eines verschwundenen Handys aufzugeben. Es ist halt nicht jeder in der Situation seinem minderjährigen Kind zwei Handys zuzustehen und in einem solchen Falle ist der Verlust bitter!!!!!!!!!!!



IdS,

Bettina

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Hallo!

Was ist denn so schlimm daran, wenn deine Tochter - mit dir zusammen - zur Polizei geht und ihre Aussage macht?

Wie alt ist sie denn?

Mein Sohn war vor einigen Monaten auch bei der Polizei, um eine Zeugenaussage zu machen - es ging darum, dass ein Freund von ihm auf dem Bolzplatz von einem anderen Jugendlichen ein blaues Auge verpasst bekam...!
Er hätte diese Aussage auch nicht machen müssen, aber ich fand nichts Schlimmes dabei!

Wenn deinen Kindern irgendwann evtl. etwas gestohlen wird oder ihnen Gewalt angetan würde (was hoffentlich nie passiert!), dann wärst du doch auch froh, wenn Zeugen bei der Polizei für euch aussagen, oder?

Da deine Tochter sich nichts zuschulden kommen ließ, kann sie das doch bei der Polizei angeben...!!!

Dann geht ihr weiteren Unannehmlichkeiten und Gerüchten aus dem Weg...!!!

Gruß
M.

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Nein.

Einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

Gruß´

Manavgat

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Hallo,

Eure Tochter muss der Vorladung nicht Folge leisten.

Regelmäßig muss man zur Vorladung bei der Polizei nicht erscheinen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen zu dieser Regel, welche bei Euch keinesfalls vorliegen.

mork