Wie lange ist nun die Kündigungsfrist - Wohnung ????!?!??!

Hallo,

wir haben unsere Wohnung gekündigt, da wir ab 1.5. die Möglichkeit haben, in einem Haus zu wohnen.
Die Kündigung ist heute raus zum 1.5. haben wir gekündigt.

Da ja die Fristen von Altmietverträgen geändert wurde, sinds ja jetzt 3 Monate.
Aber wie lange nun ??
bis 1.7. oder sogar noch länger ??
Achja, was, wenn ein neuer Mieter einzieht ???
Es war nämlich alles mit der Vermietern vorab geklärt, aber jetzt, wo die Kündigung mal da ist, jetzt macht se Ärger :-[

Mit wie vielen "Doppelmieten" müssen wir jetzt rechnen ??

Ich hoffe so sehr, das das gut ausgeht....

ameise + Rudel, die momentan sehr im Stress steckt....#schmoll

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"Die Kündigung ist heute raus zum 1.5. haben wir gekündigt."

Das funktioniert nicht. Du schreibst ja selber, das die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

Meiner Meinung nach läuft der Mietvertrag bis 30.06.07. Wie das allerdings ist, wenn ihr einen falschen Termin in der Kündigung eingesetzt habt, weiß ich aber nicht. Denke dennoch, das der reguläre Termin (06/07) dann gilt.

Wenn ihr zum 01.05. eine andere Bleibe habt, müsstet ihr somit 2 Monate doppelt zahlen.

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Hallo

wir müssten also für April (was ja eh der Fall ist !!) Mai und Juni (Mai und Juni doppelt) Miete zahlen ????

Ja, so hätte ich das auch gerechnet. Es ist halt so, das die Vermieterin jetzt rumtut von wegen, mindestens bis Juli müssten wir zahlen !!!

ameise

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Also Kündigungsberechnung ist wie folgt: Kündigung muss spätestens am dritten Werktag zu Beginn eines Monats beim Vermieter eingehen, damit man zum Ende des übernächsten Monats raus kann. Also Kündigung muss spätestens am 4. April eingehen. Dann zählt der April, Mai und Juni noch als Mietzeit und ab dem 30. Juni müsst ihr raus sein. Für den Juli gibt es keine rechtliche Grundlage noch Miete zahlen zu müssen.

Dann: Kündigung ist eine Kündigung. Auch wenn Du im Datum falsch liegst. Sie wird Dir widersprechen und einen anderen Kündigungstermin nennen. Sicherheitshalber würde ich aber auch eine neue Kündigung schreiben und nachfolgenden Vorschlag in dieser Kündigung aufnehmen.

Alternative ist, ihr sucht einen Nachmieter. Ihr müsst drei "ordentliche" Nachmieter stellen. (D.h. sie müssen zB geregeltes Einkommen haben und ein geplflegtes Äußeres etc.) Wenn alle drei vom Vermieter abgelehnt werden, seid ihr theoretisch auch aus dem Vertrag raus. Haken ist nur ihr habt das nicht schriftlich vereinbart und wenn sie Stress macht, müsstet ihr es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen. Von den meisten Gerichten wird diese Lösung akzeptiert und die geben dann den Mietern Recht, sofern eben wirklich drei gute Nachmieter angeboten worden sind. Aber die Frage ist eben immer, ob man sich diesem Stress aussetzen will. Ihr könnt höchstens die Vermieter fragen, ob sie etwas dagegen haben, wenn ihr die Nachmietersuche übernehmt? So nehmt Ihr denen ja auch Zeit und Arbeit ab und sie müßten nur entscheiden, ob die Person einziehen darf oder nicht.

Wünsche viel Glück!

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Dumm gelaufen.

Die Kündigung ist heute raus - d.h., dass Eure Kündigung zum 30.6.07 wirksam wird und keinen Tag früher.

Egal, was mit den Vermietern vorab geklärt wurde - wenn Ihr es nicht schriftlich habt, dann zählt nichts. Vielleicht habt Ihr ja noch das Glück, dass Eure Vermieter zum 1.5. einen Nachmieter finden. Ich würde mal ganz freundlich mit denen reden.

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"Die Kündigung ist heute raus zum 1.5. haben wir gekündigt."

Ihr müsstet bis einschliesslich Juni zahlen, ABER: ich habe Bedenken, dass die Kündigung aufgrund des Formfehlers (dass Ihr zum 01.05. gekündigt habt) unwirksam sein könnte.

Ich würde nochmal was hinterherschicken...korrektes Kündigungsdatum ist der 30.06.2007 und die Kündigung muss der Vermieterin bis zum 3. Werktag im April vorliegen.

"Achja, was, wenn ein neuer Mieter einzieht ???"

Wenn z.B. zum 01.06. ein neuer Mieter einzieht, müsst Ihr für Juni selbstverständlich nicht mehr zahlen...zum 1. Mai dann entsprechend für Mai natürlich auch nicht mehr.

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Für die allermeisten Verträge gilt die 3 monatige Frist, in Deinem Fall also der 30.06.07.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Alte Verträge, bei denen eine längere Frist individuell (nicht formularmäßig) vereinbart wurde sind nach wie vor gültig.

Um Dir genau zu sagen wie es in Deinem Fall ist, müsste man wissen, von wann der Mietvertrag ist, was das für ein Mietvertrag ist (Formular oder selbst geschrieben) und welche Kündigungsfrist da wörtlich vereinbart wurde.

Eure Kündigung per 01.05.07 ist nicht unwirksam. Der Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird verlängert sich nur auf den 30.06.07, auch ohne weiteres Zutun Eurerseits.

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Hallo

danke nochmal, ok, damit haben wir gerechnet. Aber es kann der Vermieterin doch wurscht sein, ob ich am 1.5. ausziehe und ergo die Wohnung leer und hergerichtet für Weitervermietung ist, oder ob ich mit meinem 4 Hanseln noch drinwohne #kratz SIe kann mich nicht zwingen, bis zum 30.6. in der Wohnung anwesend zu sein.

Naja, wir haben gestern nochmal was nachgeschickt, da stand klipp und klar drin, das wir zum 1.5. kündigen, das wir dann rein rechtlich verpflichtet sind, bis Ende Juni zu zahlen, ok, klar, damit hab ich gerechnet. Ist halt nur so, wenn wir jetzt nicht zugeschlagen hätten, dann hätten wir hier am Ort (wo wir nicht mehr wegwollen) nie ein Haus bekommen (haben 3 Kinder, da ist diese Wohnung hier einfach zu eng!!).

Der SOhn der Vermieterin hat heute angerufen und meinte, "gnädigerweise, naja, miiiiindestens 3 Monate wären zu zahlen" haahha !

Unser Mietvertrag ist zwar von 2000, ABER :
Es wurde ja 2005 zu Gunsten von MIetern herabgesetzt auf 3 MOnate Kündigungsfrist, und das war ein Einheitsmietvertrag, da steht nichtmal "Sonundsoviel Monate Kündigungsfrist" drin, sondern nur "es gelten die gesetzlichen Regelungen", also alles sehr schwammig formuliert. Für uns bleibts, nach meiner Auffassung, bei 3 Monaten - oder ??

ameise :)

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Ich verstehe nicht, warum Ihr so auf dem 01.05. rumhackt...vorher ausziehen könnt Ihr nach Lust und Laune, es muss halt nur bis einschliesslich Juni bezahlt werden.

Und: ja, die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach dem neuen Mietrecht 3 Monate.