BV in Schwangerschaft: in Bewerbung erwähnen?

Guten Tag,

ich befinde mich gerade im BV, habe einen befristeten Vertrag, der 15 Monate läuft. Davon habe ich dann im Endeffekt genau ein halbes Jahr im BV verbracht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich möchte im Anschluss an die Elternzeit eine schulische Ausbildung beginnen, für die ich 1 Jahr in diesem Bereich gearbeitet haben muss als Zugangsvoraussetzung. Dieses Jahr hätte ich theoretisch durch die befristete Stelle gehabt, wenn nicht das BV dazwischengekommen wäre. Zählt die Zeit im BV dazu? Oder werden nur die Monate gerechnet, die ich tatsächlich gearbeitet habe?

Zum besseren Verständnis: es handelt sich nicht um eine Arbeit, die schon während der schulischen Ausbildung läuft, sondern ist unabhängig davon. In den Zugangsvoraussetzungen steht nur, dass eine abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Bereich (die habe ich) UND eine einjährige Tätigkeit in dem ausbildungsrelevanten Bereich erforderlich ist.

Dort nachfragen bringt leider nichts, denn die Schule und das Schulamt sind grundsätzlich überfragt, wenn es nicht um den klassischen Weg geht, sondern quasi "Quereinsteiger" sich bewerben für die eben solche Ausnahmen gelten...

Meine bisherige Überlegung dazu: in meinem Lebenslauf gebe ich ja nur an, von wann bis wann ich dort gearbeitet habe und nicht, wie lange ich krankgeschrieben oder im BV war, oder? Auch mein Arbeitszeugnis wird positiv ausfallen und erst zum Ende der Vertragslaufzeit ausgestellt. Dort darf das BV ja auch nicht erwähnt werden... ist das richtig? Dann würde es ja als "mindestens 1 Jahr" gelten.

Ich hoffe, das war nicht zu wirr geschrieben. Vielen Dank schon mal für die Antwort

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Liebe Hinz83,

in Ihrem Arbeitszeugnis kann eine Abwesenheit erwähnt werden, wenn diese maßgeblich Ihr Arbeitsverhältnis geprägt hat. Anders gesagt, wenn Sie in den 15 Monaten überwiegend berufstätig waren, dann gibt es keinen Grund, warum Ihr BV im Arbeitszeugnis erwähnt werden sollte.

Wenn der Schule das Arbeitszeugnis als Beleg für die erforderliche Berufspraxis ausreicht und in diesem Arbeitszeugnis Ihr BV nicht erwähnt wird, dürfte Ihrer Zulassung zur schulischen Ausbildung nichts im Wege stehen.

Ich drücke die Daumen, dass alles gut verläuft.

Beste Grüße
Ragna Sekora
www.worklife-hamburg.de