Gemeinsames Sorgerecht nach Geburt beantragen....was braucht....

man für Unterlagen beim Amt?
Mein Freund und ich haben nun darüber diskutiert und wir wollen nun doch das gemeinsame sorgerecht beantragen.
Vaterschaftsanerkennung haben wir ja, das mein Sohn den Nachnamen auch vom Papa bekommen hat.

Was brauchen wir für Unterlagen dann für das Amt?
Vielen Dank

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Die Geburts/Abstammmungsurkunde des Vaters und eure Persos.
Aber am bestens ists, wenn ihr zum Telefonhörer greift und einfach mal beim Jugendamt anruft. Die geben Euch einen Termin und sagen euch auch ganz genau was ihr braucht.

Lg Stephka

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Vielleicht solltest du im Forum "Trennung" vorher mal nachlesen, wieviele Frauen es bitter bereuen, das Sorgerecht geteilt zu haben.
Wenn man sich gut versteht, benötigt man diesen "Sorgerechtswisch" doch nicht, oder?

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(Wenn man sich gut versteht, benötigt man diesen "Sorgerechtswisch" doch nicht, oder? )


und wieso nicht?

hab das sogar noch VOR der Geburt geregelt um ganz sicher sein zu können, dass falls mir was passiert, der Kleine auf jeden Fall bei seinem PApa ist und nicht ein Fall fürs JA wird.

Außerdem!

Egal was kommt!

Selbst wenn er und ich nicth mehr ein Paar sein sollten, so sind wir doch immer noch Eltern und Eltern treffen nun mal gemeinsam Entscheidungen für ihr Kind.

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rätst du auch jedem deiner Freunde ab zu heiraten ? da kann man sich genausogut trennen und dann mit geteiltem Sorgerecht dastehen.

Normalerweise sollte man ja davon ausgehen, daß das Kind entstanden ist weil das Paar es so wollte. Also ist es doch genausogut da Kind des Vaters, wie auch das der Mutter.

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ohne mit dem partner verheiratet zu sein würde ich NIE das sorgerecht teilen.

oder habt ihr vor zu heiraten??? .. aber auch da ist es "sinnlos" denn bei der hochzeit habt ihr automatisch geteiltes sorgerecht.

wenn du ihm das halbe sorgerecht gibst und ihr solltet euch irgendwann mal trennen dann hast du unter umständen die ganz große Arschkarte ;-)

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wenn du das sorgerecht nicht teilst, dann hat er evt. später die große arschkarte, um mal bei der wortwahl meiner vorschreiberinnen zu bleiben.

sorgerecht kann man schon vor der geburt teilen, geht beim jugendamt genauso wie die vaterschaftsanerkennung.

vor der geburt braucht ihr nur die anerkennung, den mutterpass udn eure persos, nach der geburt noch die geburtsurkunde.

ich habs gemacht und finde es gut.
er ist shcließlich der vater udn selbst im fall einer trenung hat er ebenso rechte und pflichten mit dem kind wie ich.
und die wird er wahrnehmen, das weiß ich.

übrigens sind unverheiratete keine paare zweiter klasse und trennen sich nicht häufiger/schneller als verheiratete....meine ich zumindest mal gelesen zu haben.

gruß und schöne ss, amory



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hallo,
also solche sprüche wie hier gekommen sind das man nie freiwillig dem freund das SG geben soll find ich ja mal richtig hart!!!

ES IST EINE UNVERSCHÄMTE FRECHHEIT !!!!!

Nur mal zur information !

Ein kind macht man doch aus liebe also kann man doch aus liebe zum Partner im die hälfte vom SG geben !!

Frauen die das sorgerecht nicht freiwillig hergeben haben doch eh was geplant also trennung oder ähnliches !!
das der mann/freund schön zahlen muss...und da es an der trennung streitigkeiten gab will die mutter nicht das der vater das kind mehr sieht wegen dem streit.Aus Liebe zum kind sollte es wenigstens vor dem kind gut ablaufen und wenn der vater es will dann soll er auch weiterhin ein guter vater bleiben!
Ich finde es eh ungerecht das dass SG bei geburt (bei unverheirateten) nur der mutter zugesprochen wird..obwohl es eigentlich beiden gehört !!
das sollte im gesetz geändert werden

also versteh ich nicht warum es frauen gibt die das SG nicht freiwillig hergeben...

wenn du es machen willst,tu es...dein freund ist dir bestimmt dankbar und fühlt sich vielleicht auch anders!!

LG

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Hallo,

ich wollte hier keine diskussion eröffnen, sondern wollte ich nur wissen, was man für Unterlagen mitbringen muß zum Jugendamt wegen dem Sorgerecht.
ES GEHT NUR UM MEINEN SOHN, ich möchte nicht, das er, wenn mir was passieren sollte, erstmal über das JA geht um dann vielleicht bei seinem Papa dann zurück gegeben wird. Er muß ja nicht erst über die Ämter laufen.
Sondern möchte ich einfach nur das Beste für den kleinen Mann und das er nicht erst über das JA gehen muß...Er soll es doch gut haben.

Wir haben es vorher nicht machen können, falls jemand fragen sollte....es war mit meinen Scheidungsunterlagen damals irgendwas nicht in Ordnung und nun haben es die Ämter hinbekommen, das wir nun das Gemeinsame Sorgerecht machen lassen können.

Danke trotzdem allen, die sich an meiner Frage beteiligt haben
Gruß