Oma muß ins Pflegeheim, was nun?

Hallo,

heute Morgen haben ich erfahren das meine Oma väterlicher Seits ins Altenheim/Pflegeheim kommt.
Meine Oma hat bis vor ein paar Monaten bei meiner Mutter(Schwiegertochter) im Haus gewohnt, sie hat in der WOhnung, Wohnrecht auf LEbenszeit.
Mein Vater ist vor 14 Jahren gestorben und das Haus in dem meine Oma und meine Mutter wohnt , gehört zu 2/3 meiner Mutter und 1/3 meinen beiden Brüdern und mir(Erbrechtlich so vererbt).
Da meine Mutter sehr früh Witwe wurde, muß sie zu ihrer REnte noch arbeiten gehen um irgentwie über die Runden zu kommen und das Haus zu unterhalten.
Jetzt wurde vor ein paar Monaten meine Oma pflegebedürftig und da meine Mutter sich nicht 24 Stunden um sie kümmern konnte, hat meine Tante (Tochter meiner Oma) sie zu sich genommen und sich um sie gekümmert.
Leider kann sie das jetzt nicht mehr da der gesundheitliche Zustand meiner Oma sich sehr stark verschlechtert hat und sie sehr schwierig ist.
Meine Oma hat noch insgesamt vier Töchter und meine Mutter als Schwiegertochter.
Da sie jetzt ins Altenheim soll, machen sie sich Gedanken wie sie die Kosten bezahlen sollen.
Meine Oma bekommt eine recht gut Rente und ist in der Pflegestufe 2.
Jetzt meinte meine Tante das sie die WOhnung meiner Oma (in der sie nur Wohnrecht hat und ihr ja nicht mehr gehört) einfach vermieten könnten und meine Mama sich um die Renovierung kümmern müsste.
Was sie natürlich finanziell überhaupt nicht tragen kann.
Meine Frage ist jetzt, ob das überhaupt möglich ist bzw können sie einfach die WOhnung vermieten und uns irgenteinen Mieter ins Haus setzen und dann die Miete für die Pflege verwenden.
Das Haus ist damals meinen Eltern überschrieben worden und als mein Vater starb, an meine Mama und uns Kindern vererbt worden.
Eigentlich hat meine Oma ja kein Recht ihre Wohnung zu vermieten, da das Wohnrecht ja nur für sie gilt und nicht einfach weitergegeben werden kann.
Was ist wenn die Kosten fürs Altenheim nicht komplett von Rente und Pflegestufe getragen werden?
Kann meine Mama zu Zahlungen herangezogen werden? Sie hat gerade mal das Minimum zum Leben.

Danke für eure Antworten!

LG Pummelchen

1

Ich habe ja überhaupt keine Ahnung von diesen Dingen, aber rein vom Gerechtigkeitsempfinden würde ich sagen, die Wohnung kann vielleicht so wie sie ist vermietet werden, aber nicht renoviert werden auf Kosten deiner Mutter. Dazu wäre sie ja bestimmt für die Oma auch nicht verpflichtet gewesen.

Es gibt ja auch Leute, die nach Wohnungen mit günstigen Mietpreisen suchen und diese dann selbst renovieren. Oder man erlässt eine bestimmte Anzahl Kaltmieten und dafür renoviert dann der neue Mieter.

2

Die Wohnung gehört meiner Oma ja rechtlich überhaupt nicht, von daher kann sie sie doch nicht einfach vermieten und dann die Miete für die Pflege ausgeben.
Das Haus gehört meiner Mama und uns Kinder und sie hat lebenslanges Wohnrecht, aber da sie ja nicht mehr dort wohnt und auch nie mehr dort einziehen wird, würd mich interessieren ob das Wohnrecht dann erlischt.

3

Ja, ich hab das schon verstanden, da muss dann wohl jemand her, der wirklich Ahnung davon hat. Ich kann dir die Frage wie gesagt nciht beantworten, nur sagen, was mir richtig vorkommt.

Ich würde halt aus meinem Bauchgefühl sagen, solange die Oma noch lebt, sollte sie auch von der Wohnung profitieren und nicht deine Mutter. Und da sie zu krank ist, um selbst dort zu wohnen, würde ich zu den Lebzeiten der Oma die Wohnung zu ihren Gunsten weitervermieten. Sonst würde ja deine Mutter davon profitieren, dass deine Oma ein Pflegefall geworden ist, wenn sie jetzt frei über die Wohnung verfügen könnte. Das würde ich als deine Mutter gar nicht wollen.

Aber in jedem Fall halte ich es für völlig daneben, wenn sie jetzt noch die Wohnung renovieren sollte, damit die leiblichen Kinder der Oma weniger Kosten haben. Das kann ich mir kaum vorstellen, dass das eingefordert werden kann.

weiteren Kommentar laden
5

Hallo,

schaut euch mehrere Pflegeheime mit deiner Oma zusammen an und laßt euch die Zuzahlungen aufgeben. Bei Pflegestufe 2 zahlt die Pflegekasse generell 1.472 Euro zu, aber die eigenen Zuzahlungen können stark variieren. Ich habe mich selber schon um einen Heimplatz (für evtl. meinen Mann) gekümmert. Er steht auf der Warteliste und für das Heim müßte ich noch einen Betrag von ca. 1.400 Euro aufbringen. Und ich muß unser Haus, welches zur Hälfte mir gehört, NICHT veräußern oder vermieten. Wenn deine Oma einen gute Rente bekommt, dann sollte aus dieser Rente der Heimaufenthalt bezahlt werden können, ansonsten werden die Kinder der Oma evtl. auch noch zu einer Zuzahlung mit aufgefordert. Aber das rechnet man euch aus. Ansonsten bezahlt auch das Sozialamt dazu.

LG

6

schau mal, hier steht z.B., dass das Wohnrecht bei Auszug in ein Pflegeheim erlischt: http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3642&key=standard_document_35610250

hier erlischt es nicht unbedingt, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=25489&;

Am besten, ihr erkundigt euch mal bei einem Rechtsanwalt, der sich mit sowas auskennt und nehmt sämtliche Vertragsunterlagen mit.

LG ficus

7

Hallo!

Wenn der Anteil der Pflegekasse (1279€) und die Rente von Deiner Oma nicht ausreichen, dann muss sie ihr Vermögen zur Deckung der Kosten einsetzen. Liegt dieses unter einem gewissen Betrag (2600€) dann wendet Euch an das Sozialamt.

Diese werden Euch sagen, ob das Wohnrecht irgendwie eingesetzt werden muss und ob die Kinder etwas zahlen müssen, was ich bei Deiner Mutter nicht annehme, da du ja schreibst, sie hat gerade mal das Minimum zum Leben und unter einem Einkommen von 1400 € muss man als Kind eigentlich nichts bezahlen.

Liebe Grüße
vetchy