Finanz.Pflichten eines Vaters? Zwei versch. Aussagen vom Jugendamt..

Hallo!

Gleich vorweg, wir liegen weder mit der Kindsmutter im Streit noch ist sonst irgendwas Schlimmes vorgefallen.
Mein Mann zahlt pünktlich Unterhalt, kümmert sich um seine Tochter.
Alles soweit in Ordnung...

Jetzt geht es allerdings wieder um das liebe Geld.

Meinem Mann wurde damals beim Jugendamt gesagt, wenn es Dinge sind, die voraussehbar sind (wie z.B. Kommunion, Klassenfahrten etc.), dann hätte die Mutter dafür Sorge zu tragen, dass das Geld durch den Unterhalt zusammengespart wird.

Seiner Exfrau wurde vom Jugendamt wiederum gesagt, der Vater hätte sich an allen Dingen zu beteiligen.

Jetzt ist es so, dass seiner Tochter zwei Eckzähne herausoperiert werden müssen, die seitlich herauswachsen. Die Krankenkasse übernimmt nicht, weil die Zähne wohl nicht weit genug raus sind....#kratz
Egal....auf jeden Fall wird diese OP an die 1.500 Euro kosten.

(Natürlich möchten wir uns gern beteiligen, nur geht's halt grad finanziell nicht bei uns.)

Jetzt aber zum Kern meiner eigentlichen Frage:

Kann ich irgendwo nachlesen, inwieweit ein Vater für das unterhaltspflichtige Kind noch andere Kosten zu tragen hat.

Ist man verpflichtet, was dazuzubezahlen, KANN man / MUSS man?

Wo kann ich sowas mal nachlesen?

Möchte jetzt hier auch keine Endlosdiskussionen haben, weil ich irgendwas wieder falsch formuliert habe oder es falsch rüberkommt....das zum Schluss....

Helft mir mal aus diesem Fragezeichen-Urwald raus!

LG, eumele


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Hallo.

Hier ist alles sehr gut nachzulesen, was als Sonderbedarf anerkannt wird und wie der zu zahlende Anteil berechnet wird:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/sonderbedarf.html

Kommunion gilt im Allgemeinen NICHT als Sonderbedarf, Klassenfahrten gelten als Sonderbedarf, sowie auch Zahnarzt und Arztrechnungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Gruß von der Hedda.

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Dank Dir, liebe Hedda!

Der Link ist sehr hilfreich!

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Gern geschehen ...

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Was ist, wenn die Mutter die Operation zwar gerne bezahlen möchte, es aber bei ihr auch "grad finanziell nicht geht"? Werden die Zähne des Kindes dann nicht gerichtet?

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Was hat das jetzt mit meiner eigentlichen Frage zu tun?#kratz

Zu deiner Befriedigung: Die Mutter ist sehr wohlhabend. Sie wird die OP aus der "Portokasse" bezahlen können.

Sie hat nur gefragt, ob wir uns evtl. auch dran beteiligen möchten/können.

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Was wäre wenn die Eltern nicht geschieden wären und es sich nicht leisten können?

Warum sollen Väter immer Goldesel sein?

Irgendwie scheint jeder immer anzunehmen Unterhaltspflichtige haben besonders viel und unendlich Geld.#kratz

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Jetzt ist es so, dass seiner Tochter zwei Eckzähne herausoperiert werden müssen, die seitlich herauswachsen. Die Krankenkasse übernimmt nicht, weil die Zähne wohl nicht weit genug raus sind....


Das ist totaler Blödsinn.

Die Krankenkasse übernimmt bei Kindern alle Behandlungskosten, die notwendig sind.

Ich würde den Kostenvoranschlag es Arztes anfordern und mit der KK Kontakt aufnehmen...

entweder die übernehmen das oder es gibt Alternativen.

Wenn die Mutter das nicht will, dann muss sie die Kosten allein tragen.

Hinzu kommt: was für eine Narkose? Vollnarkose hat gerade bei Kindern auch erhebliche Risiken.

Was die Zahlungspflichten anbelangt:

Sonderbedarf ist sehr eng gefasst. Hierzu gehören Klassenfahrten, notwendige Nachhilfe (wobei hier notwendig sehr dehnbar ist), Betreuungskosten, eventuell Hilfsmittel (wie z. B. Rollstuhl, aber das muss dann eingeklagt werden).

Gruß

Manavgat

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Hallo,

Sonderzahlungen werden von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehändelt. Leider ist das so. Aber mir wurde z. B. gesagt, dass Kommunion sehr wohl voraussehbar ist und somit von der Mutter selbst finanziert wird.

LG
Sabine

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Das mit den Zähnen find ich aber jetzt ein bisschen komisch. Meiner Tochter mussten zwei Zähne aus dem Gaumen operiert werden, da sie quer lagen und nicht raus kamen. Aber bezahlt hat es die Krankenkasse. Also wenn es medizinisch notwendig ist, muss die Kasse das übernehmen. Lasst euch das doch mal schriftlich geben, den Kostenvoranschlag zum Beispiel.

Und der Unterhalt deckt alle Kosten die so anfallen. Es ist eine Kann-Bestimmung des Vaters, ob er sich daran beteiligt (Klassenfahrt, Jugendweihe etc.). Ich muss auch alles alleine finanzieren, würde den Vater auch nie drum beten. Das muss von ihm alleine kommen.

Viel Spaß noch.

LG