Sorgerecht? Name? Viele fragen!

Hallo, ich hoffe ich könnt mir helfen!
Und zwar bin ich geschieden, habe eine Tochter (die den Namen meines ex-Mannes trägt) habe jetzt wieder einen neuen partner von dem ich auch schwanger bin! Jetzt meine Fragen:
Habe ich dann automatisch das alleinige Sorgerecht für unser Baby? (das Baby wird seinen Namen bekommen)
Was ist wenn wir dann irgendwann heiraten? Haben wir dann auch automatisch gemeinsames Sorgerecht? Wie würde dass mit der Krankenversicherung laufen? Müssten dann beide Kinder über ihn versichert werden?(er ist privatversichert)
Und dass wichtigste was ich wissen möchte:
Gibt es eine Möglichkeit dass meine Tochter auch den Namen meines Partners annimmt???
Ich hoffe ihr könnt mir helfen? Vielen dank schon mal!

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Hallo.

Ich kann Dir Deine Fragen teilweise beantworten.

Du hast automatisch das alleinige Sorgerecht bei einem unehelichen Kind, das Kind kann dennoch den Namen des Vaters bekommen.
Wenn Ihr heiratet, habt Ihr automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Du kannst Deine 1. Tochter nach einer Eheschließung einbenennen (Einbenennung), allerdings muss der Kindsvater zustimmen, wenn das Kind seinen Namen hat (und/oder Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt).

Gruß von der Hedda.

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Der leibliche Vater wird bestimmt niemals sein Einverständnis dazu geben. Gibt es denn keine Möglichkeit ohne sein Einverständnis? Mein Kind fände es bestimmt auch nicht schön wenn sie als einzige einen anderen Namen hat. Denn wir wollen früher oder später heiraten und ihr geschwisterchen bekommt ja auch den Namen meines Partners. Ich hab nur Angst dass sie sich irgendwie "ausgegrenzt" fühlt. Ausreden sind wir ja ihre Familie und nicht ihr Erzeuger.

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Hallo.

Man kann versuchen, das Einverständnis des Vaters durch das Gericht ersetzen lassen ... dafür müssen aber schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Namensänderung (zum Wohle des Kindes) nötig machen. Das was Du beschreibst, sind erst einmal keinen wirklichen Gründen ... gerade heutzutage ist es bei Patchwork-Familien üblich, dass die Familienmitglieder unterschiedlich heißen.
Warum gibst Du nicht auch dem 2. Kind Deinen Namen und wenn Ihr tatsächlich mal heiratet (denn wenn nicht und die Beziehung geht auseinander, trägt das Kind immer den Namen des Ex, und diese unschöne Situation hast Du ja jetzt schon mit dem anderen Kind) nimmst Du einen Doppelnamen, der dann das Bindeglied zwischen Dir und den Kindern und Deinem Mann ist.

Gruß von der Hedda.

P.S.
Ich verstehe übrigens nicht, warum Du zustimmst, dass das neue Kind den Namen des Vaters bekommen soll, Du aber das Sorgerecht nicht auch gleich teilst.

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warum bist du so dumm und gibst deinen kindern immer den namen des vaters???

kind nummer 2 soll also den namen des vaters bekommen.

nehmen wir an ihr trennt euch ... dann hast du zwei kinder die jeweils einen unterschiedlichen namen haben und du hast auch einen andern.

herzlichen glückwunsch!

wenn man nicht verheiratet ist dann gibt man seinem kind immer den namen der mutter, meine meinung.

und nein, kind nr 1. kann NICHT einbenannt werden OHNE die einverständnisserklärung des vaters.

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*lach, da bin ich ausnahmsweise mal deiner Meinung.

Ähnlich habe ich einem Thread vor wenigen Tagen geschrieben und auf mich kamen Antworten zu, wie ich das rechtfertigen würde, ob der Vater gar nicht zählt... und wir heiraten doch sowieso.... etc bla-bla

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"*lach, da bin ich ausnahmsweise mal deiner Meinung. "

ich fall vom glauben ab ;-)

ne, ich versteh das auch nicht.

wenn man nicht verheiratet ist dann bekommt dass kind automatisch den nachnamen der mutter, das hat schon seine gründe.

wenn geheiratet wird bekommt das kind dann sowieso den familiennamen, wieso also vorher den namen des vaters geben?

schließlich kann es immer sein (hofft ja keiner aber....) das man sich trennt und für gewöhnlich lebt das kind dann meisstens bei der mutter und dann geht das geheule los weil das kind anders heisst als man selbst.

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Hallo,

also...Ja, Du hast automatisch das alleinige Sorgerecht für das Baby, wenn ihr nicht verheiratet seid. Allerdings bekommt es dann auch deinen Namen.
Den Namen des Vaters kann das Baby nur bei geteiltem Sorgerecht bekommen.

Wenn ihr heiratet bekommt ihr automatisch das gemeinsame Sorgerecht und wenn das Baby vorher deinen Namen hatte, bekommt es damit (bis zum 5.Lj.) auch automatisch den dann bestimmten Familiennamen.

Bei deiner älteren Tochter ist für die Namensänderung aber zwingend das Einverständnis des Vaters nötig.
Ich habe das für mich so gelöst, daß ich bei Neuheirat einen Doppelnamen angenommen habe und somit noch so heiße wie meine großen Kinder, aber eben auch wie der Kleine.

Oder ihr nehmt deinen jetzigen Namen als Familiennamen. Wird dein Partner aber sicherlich nicht wollen.

Krankenversicherung kommt ganz drauf an. Privat müßt ihr sie ja eh nochmal einzeln versichern. Wie bist Du denn versichert?
Deine große Tochter würde normalerweise über dich bzw. über deinen Ex familienversichert, sofern ihr gesetzlich versichert seid. Bei der gesetzlichen ist die Mitversicherung der Kinder über den Stiefvater möglich, wenn dieser auch überwiegend für ihren Lebensunterhalt aufkommt. (Also wenn der Vater keinen oder nur unzureichend Unterhalt zahlt). Bei der Privaten gibt es aber die kostenlose Familienversicherung eh nicht.

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Den Namen des Vaters kann das Baby nur bei geteiltem Sorgerecht bekommen

stimmt nicht der Name wird von den Eltern bzw der Mutter festgelegt und hat mit dem SR soviel zu tun wie Bananen mit Schnitzel.

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sicher? bei mir ist das grad noch relativ aktuell und mir wurde beim Standesamt gesagt (nö, sogar bei zwei Standesämtern), daß wir, wenn das Kind den Namen des Papas haben soll, auch eine Sorgerechtserklärung abgeben müßten.#kratz

Hat sich bei uns dann durch Heirat eh erledigt.

Aber das läßt sich für die TE ja auch mit einem kleinen Anruf beim Standesamt genau klären;-)

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hallo,

es gibt genug ämter, die dir genau diese fragen absolut sicher beantworten können. wäre das nicht eine bessere alternative?
aber zum thema: dein partner bekommt nur das sorgerecht wenn du zustimmst. allerdings bin ich mir sicher, dass sich die rechtslage ändern wird und er dann die möglichkeit hat auf seinem sorgerecht zu bestehen. das ist aber abzuwarten.
den namen deiner tochter könnt ihr nur mit dem einverständnis des vaters ändern. meine farge wäre: wozu? das kind hat den namen ja aus einem grund bekommen und er verbindet sie mit ihrem vater. aus rein praktischen gründen fände ich es nicht gut den namen zu ändern.

lg

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Meine Vorschreiberinnen haben dir ja die grundlegenden Fragen schon beantwortet. Bei uns war es übrigens auch so, dass wir für die Namensfestlegung keine Sorgerechtserklärung brauchten. Mein Sohn trägt auch den Nachnamen seines Vaters und der würde niemals einer Namensänderung zustimmen. Deswegen würde ich an deiner Stelle deinem zweiten Kind erstmal nicht den Namen deines Freundes geben. Wenn ihr wirklich heiratet, hat sich das doch sowieso erledigt. Und wenn es nicht zu einer Heirat kommen sollte, dann ärgerst du dich hinterher vielleicht, wenn du deinem Kind schon vorher den Namen gibst.
Im Endeffekt ist es deine Entscheidung, aber ich würde die Sache nochmal überdenken.

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Wenn er privat versichert ist und mehr verdient als du, dann ist das eigentlich schon ein richtiger Grund niemals zu heiraten. Dann müssen die Kinder egal ob in GKV oder PKV mit einem eigenen Beitrag versichert werden. Das macht monatlich so ca. 120-150€ aus - pro Kind (allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Große nicht in der GKV deines Ex versichert werden könnte). Dazu kommt, dass die PKV immer ein Krampf ist. Mein Mann hat leider auch den Fehler gemacht, sich in der PKV zu versichern. Die Kinder sind auch sort versichert (ich auch noch bis Ende Dezember, weil ich jetzt 5 Jahre wegen den Kindern zu Hause war und keinen AV habe). Wir zahlen derzeit knapp über 1000€/Monat an Krankenversicherungsbeiträgen. Dazu kommt noch, dass nur für meine Kinder derzeit 5 Anträge bei der PKV liegen wegen Kostenübernahme von verschiedenen Sachen. Es dauert einfach ewig. Widersprüche ohne Ende. Alles wegen Sachen, wo die GKV noch nicht einmal vorher informiert werden will. Es ist sehr zermürbend.

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Mal ganz ehrlich?

Nach drei schief gegangenen SS würde ich erstmal noch eine Weile warten bis ich mir über das alles Gedanken mache...

LG

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Oh jetzt gehts aber los, muss man sich jetzt auch schon rechtfertigen wenn man trotz so einer Vorgischichte noch die Hoffnung hat dass alles gut geht???

Ich würd mich schämen....:-[

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Von Rechtfertigung hat keiner was gesagt, das war eine reine nicht wertende Feststellung

Im Übrigen war ich auch jung und dumm und jetzt hab ich den Namenssalat.

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