hi...folgende situation...
vater holt seinen sohn zum wochenende ab....
vater geht mit dem kind zu seinen schwiegerelten (er hat neue freundin)
dort macht der sohn den massagesessel kaputt(soll sich wohl zu sehr reingeschmissen haben)
vater +freundin+eltern waren draussen rauchen...
kind war unbeaufsichtigt...
nun meinte die freundin das ICH für den schaden aufkommen soll.....
das doch nicht rechtens oder?????
ich bin der meinung der vater muss für den schaden aufkommen, da er die aufsichtspflicht verletzt hat!oder liege ich da falsch???
achso kind ist 7 jahre!
wie seht ihr die sache??
lg
wer haftet für den schaden???
Der Vater, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
genauso hatte ich es auch gedacht gut denn brauche i mi net weiter sorgen machen
dankeschön
Mich schüttelts wenn ich so etwas lese.
Die Aufsichtspflicht hat NIEMAND verletzt und im übrigen ist es bei den Gerichten streitig, wann man die Aufsichtsplicht verletzt und wann nicht.
Ein sieben jähriges, vernünftiges Kind, darf durchaus 2h ohne Bewachung sein.
Und so wie du es schreibst, hast du dein Kind unter Bewachung?
Da das Kind 7 ist, würde in diesem Falle die Haftpflicht zahlen allerdings stellt sich die Frage ob bei diesem Stuhl nicht vorher schon ein Mangel vorlag.
mfg
Damit hast du rein garnichts zu tun!
Der Vater hatte die Aufsichtspflicht - ergo sein Problem!
lg
melanie
ok dankeschön
Hallo,
ich denke dass deine Haftpflicht den Schaden übernehmen wird. Denn dein Sohn hat den Sessel ja kaputt gemacht. Wenn meine Kinder draußen spielen und mit einem Ball eine Scheibe einschießen bin ich ja auch nicht dabei, oder aber wenn ich irgendwo zu besuch bin und den Raum verlasse und mein Kind dort etwas kaputt macht deckt das ja auch meine Haftpflicht. Immerhin ist dein Sohn auch schon 7 und nicht mehr 2 - da steht man ja nicht permanent daneben oder?
lg Jule!
Sohnemann war unter Aufsicht des Vaters . wenn wer haftet dann der!
Hallo,
wir haben gerade den ganzen Kram in der Berufsschule.
Das Kind ist beschränkt deliktfähig, weil 7.Lebensjahr vollendet ist. ( Im Straßenverkehr gilt es übrigens bis zum 10.LJ.)
Die Kids haften dafür nur dann, wenn sie die Folgen ihrer Handlung überblicken können ( also zB niemand für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes wenn sie den Knopf in der Schule drücken, weil sie nicht einschätzen konnten, dass jetzt der Alarm an die Leitstelle geht und gleich ne Horde 112 ausrückt und dies viel Geld kostet)
Die Eltern haften dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Dazu müsste ein 7jähriger zB 2 Stunden unbeaufsichtigt sein. Aber nicht bei 5 Min oder einer halben Stunde.
Viele Versicherungen - unsere auch - haben auch deliktunfähige Kinder mit vesichert. Müssen sie aber nicht.
Wäre das Kind erst 6, würdest du tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleiben.
Die Eltern sollen sich einfach an ihre Versicherung wenden.
Hallo
wichtiger Beitrag -
denn viele Eltern gehen davon aus, daß der Schaden der Kinder schon ersetzt werden wird.
Bei uns im Hof ist ein Kind 6 Jahre, mit einem Fahrrad an einem Auto entlang geritzt. 1200.- Schaden -
die Haftpflichtversicherung der Eltern hat nicht gezahlt - ist ja deliktunfähig - Aufsichtspflicht war nicht verletzt - aber erkläre, daß dann mal den Nachbarn ........ das du nicht zahlst und nicht zahlen mußt weil du im Recht bist .......... das gibt Krieg.
Nach diesem Vorfall habe ich versucht meine deliktunfähigen Kinder mitversichern zu lassen -
war nicht so einfach - meine Versicherung antwortete mehrmals - ist doch unnötig, da ich ja für den Schaden nicht aufkommen müßte ......
aber manchmal will man ja für den Schaden aufkommen - ich möchte die Leute nicht alleine mit dem Schaden lassen ........
Erst als ich meinen Versicherungsvertrag gekündigt habe, hat meine Versicherung eingelenkt und die Kinder dazu genommen.
Bei vielen neu abgeschlossenen Versicherungen sind deliktunfähige Kinder dabei.
Grüße Silly
Ja als ich die ganzen Antworten hier gelesen habe musste ich einfach was dazu schreiben weil da totale Falschinfos bei waren.
Alleine schon das Verständnis von Verletzung der Aufsichtspflicht. Sicherlich gibt es da keine Zeitstaffelung die gesetzlich geregelt ist, aber schon eine grobe Abschätzung. Und einen 7jährigen darf man ruhig mal 5 Min alleine lassen.
Daher wollte ich hier einfach mal aufklären wie es wirklich ist.
Falls ich mich in einem Punkt nicht deutlich genug ausgedrückt habe ( man muss ja immer sehr auf die Wortwahl achten bei dem ganzen Kram) lasse ich mich gerne belehren, aber im Großen und Ganzen ist es so richtig wie ich es geschrieben habe.
Ja den Fall mit dem Auto kennen wir auch. Einmal aus der Praxis. Unser Nachbar fährt mit seinem Nagelneuen BMW vom Parkplatz, rollt quasi nur und der eine Junge von unten haut da einen saftigen Schaden rein ( 9) der schweine teuer war und da kam noch die Polizei und alles, aber sobald sich as Auto bewegt ist es der Straßenverkehr und schon ist es bis vollendetem 10.LJ.
Und das Beispiel in der Berufsschule war eigentlich so, dass jeder dachte, der papa muss haften. Papa steht mit seinem Sohn(2) an der Straße und Schließt das Fahrrad an und (völlig übertrieben) der kleine schubst beim umdrehen eine Reihe Fahrräder um und alle krachen in den teuren Mercedes. Da kann der Eigentümer klagen bis er blutig ist, der Papa muss nicht zahlen, weil auch ein 2jähriger ruhig schon ein paar Sekunden alleine stehen darf.
Sehr interessant auch der Zusatz:Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für ihre Kinder.
Genauso reinste vorsichtsmaßnahme, auf die sich nicht pauschal berufen werden kann. Wenn mein Sohn mit 6 draußen spielt, auf die Baustelle 2 Häser weiter geht und da irgendwas macht und ich nachweisen kann, dass ich alle 1-2 Stunden nach dem Kind geguckt habe und das ganze in der letzten halben Stunde passiert ist, können die mir garnichts und der Baubetrieb haftet selbst.
Ist doch genauso sein Kind, wie deines.
die Aufsicht lag bei ihm, warum sollst du das jetzt bezahlen?
Verstehe ich nicht.
Ist natürlich ne nette Alternative um an einen neuen Massagesessel zu kommen.
Wenn dein sohn nun deine Kaffeekanne kaputt macht, zahlt das dann der vater des kindes?
Da von ab gesehen das ich nicht glauben kann das ein Kind auf diese art so etwas kaput machen kann...
Es ist dein Sohn und er lebt bei dir... und damit ist es auch deine sache eine Haftpflicht zu haben die solche schäden über nimmt.
Haftpflichtversicherung??? Und wenn die nicht zahlt dann hat die gute Pech gehabt!!! Ist eigentlich ganz einfach!
ja das die hv das macht ist klar.....aber MUSS meine herhalten oder seinelg
ist das nicht egal? vom gefühl her würde ich sagen seine ausser du hast das alleinige sorgerecht. dann auf jeden fall deine
der vater hatte die aufsicht, also haftet er