Hallo,
Mein Mann hat einen Sohn 13 aus einer früheren beziehung, ich habe 4 Kinder aus erster Ehe , die jetzt von meinem Mann Adoptiert werden , bin mit unserem gemeinsamen Kind in der 33 Woche Schwanger .
Meine Frage wegen dem Unterhalt für seinen Sohn , werden wir bei der berrechnung beim Selbstbehalt berücksichtigt ? Also klar das die leiblichen Kinder anrecht auf den Unterhalt haben , aber wie sieht das mit den Stiefkindern aus ??? mein Mann hat alle Kinder ganz auf der Steuerkarte ist er denen gegenüber dann nicht Unterhaltsverpflichtet ???
Ich blick da nicht mehr durch .......
Unterhalt kennt sich wer aus ???
Adoptierte Kinder und leibliche Kinder sind gleichgestellt. Der Unterhalt berechnet sich nach Düsseldorfer Tabelle für 6 Kinder. Bei einer Minderberechnung wird auch das Kind aus der früheren Beziehung mit weniger Unterhalt auskommen müssen...
Die Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte sagen über die Unterhaltspflicht nichts aus.
Leider vollkommen falsch!
Bei Adoption muß der bisherige Unterhalt an das leibliche kind des Ehemannes in voller Höhe weitergezahlt werden. Wird der Ehemann durch die Adoption zum Mangelfall wird kein Familiengericht der adoption zustimmen.
merke: Adoption ist kein Weg um Unterhaltsleistungen "einzusparen"
ute
Aber noch sind die Kinder nicht Adoptiert , Das läuft ja noch alles , und er hat die 4 nur ganz auf der Steuerkarte , weil mein Ex Mann keinen Unterhalt bezahlt ....