Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts??Woher?

Hallo,

mein Mann muss gegenüber der Schule seines Sohnes nachweisen, dass er zusammen mit seiner EXfrau das Sorgerecht des ehelich geborenen minderjährigen Sonhes hat.

Trotz einiger Anrufe beim Jugendamt, der Stadtverwaltung u.ä. gelingt es uns nicht, einen solchen Nachweis zu erbringen.

Auch in dem Scheidungsurteil steht nichts vermerkt, weil am Sorgerecht (Kraft Gesetz bei ehel. Kindern gem. Sorgerecht) nichts verändert wurde.

Es dreht sich schlicht um Zusendung einer Zeugniskopie.

Anfrage an die Mutter entfällt.

Ideen?

Bine aus BW

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Hallo Bine,

Geburtsurkunde, auf dem er als Vater vermerkt ist, Nachweis, dass er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war und das Scheidungsurteil.

Das müsste eigentlich reichen.


LG

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Geburtsurkunde ist bei der Mutter, und im Scheidungsurteil steht ja betrefflich des SOrgerechts nichts.

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Hey,
Geburtsurkunde kann er sich selber besorgen.

Nadine

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Ist doch im Schülerakt, den der Lehrer hat, vermerkt. V.a. steht ganz deutlich drin, wenn bloß ein Elternteil das Sorgerecht hat. Wozu sollst du da groß Unterlagen bringen??

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Anscheinend nicht. Der Lehrer hat uns ja drum gebeten.
Habe nun die Scheidungsunterlagen gemailt und warte ab.
Steht ja nichts drin was der Sache dienlich sein könnte.

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Warum sollte das da drin stehen?
In der Schule meines Sohnes hat nach meiner Scheidung noch NIE jemand gefragt,ob wir gemeinsames oder ich alleiniges Sorgerecht habe.

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Immer wieder erstaunlich, wie blöd sich öffentliche Stellen anstellen können.

Ich würde denen noch mal schreiben, dass die Eltern verheiratet waren und sofern die Mutter keinen Nachweis bringen kann, dass sie ASR hat IMMER vom GSR ausgegangen werden muss.

Sonst soll die Schule sich im Schulamt informieren.

*grrrrr*

LG Comapo

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Dem Lehrer hätte ich aus seiner Anfrage mal einen schönen Strick gedreht.
Hat der die Ex-Frau gefragt ob sie alleiniges Sorgerecht hat?

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Eigentlich steht im Scheidungsurteil alles wegen Sorgerecht.Kopieren und ab an die Schule senden .Ansonsten fragt den Anwalt ..

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Wie gesagt, wenn sich am Sorgerecht nichts ändert, KANN, MUSS aber NICHTS drinstehen. Je nachdem wie der Anwalt das formuliert hat, bei der Einreichung.

Bine

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Dann müßte ja auch das Scheiungsurteil reichen kopiert ..Bei mir steht nämlich alleinige Sorge drin ,weil der Gegenanwalt mir alles Rechte dazu übertragen hat ..Gott sei Dank

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